~ 7 min

Vortrag gehalten im Rahmen des ForumChristNet „I.D. Schweiz“ am 15. Juni 2002 in Bern.

Das Konzept der „Nation

1. Einführung

Was macht mich zum Schweizer? Meine Herkunft, meine Mentalität, meine Sprache, meine Geschichte, meine politische Ausrichtung? Ich hätte in der Tat eine Menge zu sagen, auch wenn ich deutsche Wurzeln habe. In dieser facettenreichen Schweiz habe ich mich entschieden, zu leben und zu arbeiten. Ich möchte in dieses Land integriert sein, mich für es verantwortlich fühlen.

2. Das Konzept der „Nation

Eine Nation ist ein Zusammenschluss von Menschen, die durch gleiche Denk- und Verhaltensweisen verbunden sind und damit potenziell zur politischen Selbstbestimmung und Willensäußerung fähig sind. Dieses Konzept nahm im 19. Jahrhundert zunächst im Westen eine politische Dimension an und breitete sich dann ab dem 20. Jahrhundert auf den Rest der Welt aus.

Die Schweiz hat durch ihre Geschichte und ihre einheitliche politische Verfassung ein starkes Nationalgefühl entwickelt: Sie umfasst vier „Sprachnationen“, ist sehr aufmerksam gegenüber Unterschieden auf regionaler und kommunaler Ebene und konnte den demokratischen Entscheidungsprozess konsolidieren. Die Schweiz ist eine „proaktive Nation“.

Der Begriff „Nation“ wird in der Bibel etwa 700 Mal verwendet, wobei er sich auf „Völker“ bezieht. Dies sind große Gemeinschaften, die aus Familien, Stämmen oder Clans mit einer gemeinsamen Vergangenheit bestehen. Im Mittelalter und sogar während der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, die damals ein aus mehreren Nationen bestehender Staat war, wurde der Begriff „Nation“ noch verwendet. Es ist zu beachten, dass in der Bibel der Begriff für Nation (oder Volk) goi (goijim im Plural) ist, während der Begriff ?am für Israel, das auserwählte Volk, reserviert ist.

3. Nationalismus:

Nationalistische Ideologien zielen darauf ab, die als einzigartig empfundene nationale Identität zu verteidigen, zu stärken und abzugrenzen. Diese nach innen gerichtete Haltung, die auf die Festigung des inneren Zusammenhalts abzielt, schließt sogar Minderheiten aus, die innerhalb des Landes leben. Nationalistische Ideologien können je nach historischem, politischem und sozio-ökonomischem Kontext unterschiedliche Formen annehmen. Der Zweig der Politikwissenschaft unterscheidet zwischen kulturellem, politischem, wirtschaftlichem und religiösem Nationalismus.

Ich habe gesehen, dass einige Christen mit nationalistischen Tendenzen sich oft mit Israel identifizieren. Ich teile diese Ansicht nicht, und zwar aus den folgenden Gründen:

– In den Augen Gottes ist Israel Gottes auserwähltes Volk, das Volk Nr. 1. Die „Nationen“ kommen also an 2. Stelle, und das gilt auch für die Schweiz.

– Als Angehörige der „Nationen“ können wir nicht zum Volk Israel gehören (es sei denn, wir können unsere jüdische Herkunft begründen). Im Gegenteil, wir sind eins in Christus mit den Gläubigen Israels.

– Israel ist nicht unser Heimatland, das wir auf die eine oder andere Weise zurückgewinnen sollten. Das Land Israel ist Teil der Verheißung, die Gott Abraham, dem Vater der Nation, gegeben hat (1. Mose 15,18): „An jenem Tag schloss Gott einen Bund mit Abraham und sagte: ‚Das Land Israel ist nicht das Land Ich gebe dieses Land euren Nachkommen, vom Fluss Ägypten bis zum großen Fluss Euphrat. »)

– Außerdem hat selbst Israel keine Rechte über sein Land. Sie ist ein Geschenk Gottes, und er könnte sie ihr sehr wohl wieder wegnehmen, wenn er darin das Mittel sieht, sein Ziel zu erreichen: sein Volk zu ihm zurückzubringen.

– Als Schweizer können wir nicht in der Illusion leben, das Land Nr. 1 zu sein oder dazuzugehören.

– In Sacharja 8,23 lesen wir: „In jenen Tagen werden zehn Männer aus allen Sprachen der Heiden einen Juden ergreifen, und sie werden ihn beim Rock seines Gewandes packen und sagen: ‚Ich bin ein Jude, und ich bin eine Jüdin, und ich bin eine Jüdin: Wir werden mit uns gehen, denn wir haben gehört, dass Gott mit euch ist.“ In dieser Prophezeiung finde ich diese Tendenz, die manche Christen haben, sich mit Israel zu identifizieren.

Das Erbe der Reformation

– Die Reformer haben der Politik unbestreitbar ihren Stempel aufgedrückt, und das im globalen Maßstab.

– Martin Luther verteidigte seine Position deutlich vor dem Reichstag in Worms. Ein Politiker brachte ihn dann in Sicherheit.

– Ulrich Zwingli war mehrere Jahre lang Berater der Zürcher Regierung. Er starb im Zweiten Kappeler Krieg.

– Jean Calvin hinterließ in Genf einen starken Eindruck, auch in der Organisation des öffentlichen Lebens und durch seine ethischen Werte. Seine Aktivitäten hatten erhebliche Auswirkungen in England, aber auch in Amerika und Osteuropa.

– In Bern war die Reformation die lang ersehnte Gelegenheit für die Regierung, sich dem Einfluss Roms zu entziehen und sich bestimmte Territorien, insbesondere das Berner Oberland, anzueignen.

– Nach der Reformation galt in Deutschland lange Zeit das politische Prinzip, dass die jeweils amtierende Regierung das konfessionelle System bestimmt.

Die Freikirchen

– Während der Reformation wurden die Baptisten unter Druck gesetzt, weil sie sich weigerten, sich der Politik und der vorherrschenden Konfession zu unterwerfen. Viele von ihnen wurden enteignet, hingerichtet oder vertrieben.

– Um 1831 etablierte Bern allmählich eine fortschrittliche Regierung. Die adeligen Kreise mussten sich aus der Politik zurückziehen und schlossen sich der pietistischen Bewegung an, die zur „Evangelischen Gesellschaft“ wurde.

– Um 1880 begannen die großen Evangelisationskampagnen, die es vielen Menschen ermöglichten, einen Sinn in ihrem Leben zu finden, indem sie es Gott übergaben.

Freunde Israels

– Sie identifizieren sich eindeutig mit dem aktuellen Israel des Nahen Ostens auf nationaler Ebene.

– Die Tatsache, dass sie aus verschiedenen Bewegungen kommen, die sich gegen die vorherrschenden Kirchen stellen, erklärt ihre Tendenz, nach innen gerichtet zu sein (wie die Pharisäer zur Zeit Jesu). Das bringt sie näher an die jüdische Tradition, die im Laufe der Geschichte deutlich isolationistisch war.

Schweiz

– Gegründet im Jahr 1291 auf der Grutliwiese.
Der Pakt beginnt wie folgt: „Im Namen des Herrn. Es ist eine ehrenvolle und dem öffentlichen Wohl dienende Handlung, die Maßnahmen, die für die Sicherheit und den Frieden ergriffen wurden, gemäß den geweihten Formen zu bestätigen? Die oben aufgezeichneten Entscheidungen … sollen, so Gott will, für immer Bestand haben.“
Es ist bemerkenswert, dass damals in der Landschaft um den Vierwaldstättersee (die sich damals im Umbruch befand) autonom und im völligen Bruch mit den Behörden eine politische Einigung erzielt wurde. Diese Vereinbarung sollte „für immer“ gelten. Nach Meinung von Experten war dies für die damalige Zeit außergewöhnlich. Aus diesem summarischen „Notpakt“ wurde im Laufe der Zeit eine Konföderation, d.h. die verschiedenen Territorien gruppierten sich nach und nach zu Staaten mit einem gemeinsamen politischen Ziel.

– Im 19. Jahrhundert, nach der Neuordnung des öffentlichen Lebens durch Napoleon I., entstand eine moderne Konföderation. Im 18. und 19. Jahrhundert wurden unter dem Einfluss der Aufklärung demokratische und liberale Prinzipien entwickelt und etabliert, wodurch die verschiedenen Glaubensrichtungen des Christentums gleichgestellt wurden. In politischen und religiösen Kreisen setzte sich der Gedanke der Toleranz durch. Das erklärt, warum es nach 1848 keinen Religionskrieg mehr gab. Auch die Freikirchen, deren Mitglieder um 1700 noch stark unterdrückt wurden, durften sich frei organisieren.

Unsere Identität in Christus

– Unsere christliche Identität ist allein in Jesus Christus zu finden (vgl. Gal 2,20: „Nicht mehr ich lebe, sondern Christus lebt in mir; mein Leben, das im Fleisch ist, lebe ich durch den Glauben an den Sohn Gottes, der mich geliebt und sich für mich hingegeben hat“ [Revidierte Zweite Fassung]).

– Angesichts dieser primären Identität ist meine Schweizer Identität (die meines Passes) sekundär, sie ist eine Adiaphora. Ob ich nun Türke, Jude, Palästinenser oder Schweizer bin, es kommt darauf an, dass wir alle eins sind in Jesus Christus (vgl. Gal 3,28: „Da ist nicht mehr Jude noch Grieche, da ist nicht mehr Sklave noch Freier, da ist nicht mehr Mann noch Frau, denn ihr seid alle eins in Christus Jesus“). Dies ist unsere wahre Identität. Deshalb ist es nutzlos, der Nationalität zu viel Bedeutung beizumessen. Nur unser Glaube an Jesus Christus erlaubt uns zu wissen, was wir als Schweizer in die Welt und zu den Nationen bringen können.
Unter bestimmten Umständen bekommt die Adiaphora eine große Bedeutung, d.h. sie wird zum Mittel, um unser Glaubensbekenntnis auszudrücken. So kann eines Tages unsere Zugehörigkeit zu Jesus Christus durch unsere Schweizer Nationalität manifestiert werden. Dies ist zum Beispiel in einem rein islamischen Land der Fall, in dem es verboten ist, das Schweizerkreuz zu zeigen.

– Phil. 3,20-21: „Für uns ist unsere Stadt im Himmel; von dort erwarten wir den Herrn Jesus Christus als unseren Retter, der unseren demütigen Leib verwandeln wird, um ihn seinem herrlichen Leib gleich zu machen durch die Kraft seiner Macht, die alle Dinge unterwirft.
Dieser Abschnitt spricht vom „Jenseits“ unserer Staatsbürgerschaft. Die „Himmel“ sind das Ziel der Geschichte, das gelobte Land, der Ort, an dem der Vater ewig regiert. Wir haben dort unseren Platz. Unsere nationale Identität wird auch in dem Ausdruck „gedemütigter Körper“ verstanden.
Der deutsche Pastor Dietrich Bonhoeffer (ein Widerstandskämpfer unter dem Naziregime) sprach von den „letzten“ und „vorletzten Dingen“, also von dem, was entscheidend ist gegenüber dem, was zweitrangig ist. Die „letzten Dinge“ stehen für die Zugehörigkeit zu Gott, der unser himmlisches Bürgerrecht garantiert. Zu den „vorletzten Dingen“ gehört unsere Zugehörigkeit zu einem Volk, einer Region oder einer Rasse. Die „vorletzten Dinge“ gehen also den „letzten Dingen“ voraus.

– 2 Kor 5,17: „Wenn jemand in Christus ist, ist er eine neue Kreatur. Das Alte ist vergangen; siehe, es ist alles neu geworden.“
Zu den „alten Dingen“ gehört die Nation als Grundlage für unsere Pläne, unsere Entscheidungen und unser Handeln. „Neues“ bedeutet, offen zu sein für diejenigen, die uns stören oder ängstigen könnten, nämlich die Schwachen, die Fremden oder die Anderen.

– ChristNet hat die schwierige Aufgabe, auf dieser Basis die Schweizer Identität neu zu definieren.

Bibliographie

Hans Küng, Schweizer katholischer Theologe, der in Deutschland lebt. 1991, anlässlich der 700-Jahr-Feier der Schweizerischen Eidgenossenschaft, veröffentlichte er das Buch „Die Schweiz ohne Orientierung? Europäische Perspektiven“. Die Vision einer möglichen Zukunft. (S. 91ff.). (Benziger-Verlag 1992).

Scott MacLeod, Musiker und Schriftsteller, Leiter einer christlichen Streetwork-Gruppe in Nashville, Tennessee, USA. „Der Löwe des Lichts“. Ein Wort zur Schweiz. “ (Schleife Verlag, Winterthur: 2001).

Werner Ninck, Juni 2002

~ 2 min

Vortrag am ChristNetForum „I.D. Suisse“ vom 15. Juni 2002 in Bern.

Nationalismus – eine ernste Gefahr für Schweizer (Christen)

  • Begriffsverwirrung: Manche Bibelübersetzungen reden von Nationen (Völker). Die Bibel redet jedoch nicht von terretorialen Staaten. Diese sind eine Entwicklung es 19. und 20. Jahrhunderts.
  • Wenn sich eine Nation als „Gottes Auserwähltes Volk“ sieht, kann es zu unchristlichen „Nebenwirkungen“ kommen (z.B. Legitimation zur Abschottung, restriktiver Asylpolitik). Vermischt wird diese „Auserwählung“ mit mythologisierten Darstellung der Vergangenheit.
  • Calvinismus und Prosperity Gospel: Nationaler Reichtum als Segen Gottes verstanden.Dies Denken missbraucht aber Gottes Namen und die Bibel und fördert eine narzisstische und asoziale Theologie bzw. vermeintlich „christliche“ Politik.
  • Der Nationalismus kann Schuld kaum wahrnehmen; der „Bergier Bericht“ wird von Nationalisten als Angriff abgewehrt. Hier ermahnt uns die Bibel:

„Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht mit uns“ 1. Johannes 1,8

  • Im Bestreben, unser „christliches“ Land zu erhalten, verfallen Christen oft der Intoleranz und der Ausländerfeindlichekeit (z.B. gegenüber Moslems).

Konsequenzen: Unsere Identität in Jesus Christus

Als Menschen brauchen wir zweifellos Identität. Identität verleiht mir Wert, Sicherheit und Würde. Identität „macht mich als Person aus“.

Als Christen soll unsere Identität jedoch nicht auf Dingen wie Beruf, Geschlecht, Rasse und Nationalität beruhen.

„Da ist nicht Jude noch Grieche, da ist nicht Sklave noch Freier, da ist nicht Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Galater 3,28)

Meine primäre Identität liegt in Jesus Christus. D. h. ich bin ein geliebtes und angenommenes Kind Gottes (Galater 2,20). Mein primäres „Vaterland“ liegt also nicht hier in der Schweiz, sondern beim himmlischen Vater (Unser Vater im Himmel!). Ebenso unser Bürgerrecht (vgl. Philipper 3,20).

  • In Jesus Christus erhalten wir das wahre Leben. Er ist der Menschen- und Gotttessohn. Er lebte aus der Beziehung mit dem himmlischen Vater, trotz aller Anfechtung und Ablehnung durch Menschen.
    In Jesus Christus schenkt uns Gott die eigentliche Identität
    „Im Bilde Gottes geschaffen“ – „ich bin ein geliebtes Kind Gottes“
  • Echte Identität und Selbstvertrauen in Jesus Christus: „ICH BIN ..“
  • Identität hat die Person, die zu ihren Fehlern stehen kann (Schuld bekennen).
  • Echte Nächstenliebe überwindet Angst.
  • Wer das Leben als Geschenk Gottes sieht, bleibt dankbar, demütig und entsprechend auch grosszügig.
  • Wir dürfen den vermeintlich „christlichen“ Nationalismus nicht einfach bagatellisieren. Die Schweiz soll sich nicht abschotten, sondern soll ein Segen werden für andere!
~ 5 min

Vortrag gehalten beim ForumChristNet „I.D. Schweiz“ am 15. Juni 2002 in Bern.

Einführung

Es gibt einen Komplex von Gesetzen, die für Ausländer in der Schweiz gelten, abhängig von ihrer persönlichen Situation und ihrer Nationalität.

Ausländer, die Bürger der Europäischen Union sind, unterliegen dem FZA (Abkommen über die Freizügigkeit). Andere ausländische Staatsangehörige unterliegen dem LSEE (Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern) oder dem LASI (Asylgesetz).

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (ALCP)

Das Abkommen enthält Übergangsregelungen, einschließlich eines Systems von Kontingenten und Präferenzen für Schweizer Staatsangehörige oder solche, die bereits in der Schweiz arbeiten, bevor die Freizügigkeit in Kraft tritt. Dieses stufenweise System wird 12 Jahre dauern und erst nach dem 13. Jahr wird die Personenfreizügigkeit dauerhaft eingeführt. Wir weisen darauf hin, dass die Schweiz in sieben Jahren entscheiden muss, ob diese Abkommen erneuert werden sollen.

Die wichtigste Leitlinie dieses Abkommens ist das Verbot, eine Person aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu diskriminieren, entweder direkt („Suche nach Schweizer Arbeit“) oder indirekt (Anerkennung nur des von einer Schweizer Institution ausgestellten Diploms). Die Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung betreffen: politische Rechte (Wählbarkeit und Wahlrecht nur für Schweizer Staatsangehörige anerkannt), Sozialhilfe und öffentliche Verwaltung (Beamte müssen für bestimmte Funktionen Schweizer Staatsangehörige sein).

Ausländer, die Staatsangehörige der EU sind, haben damit das Recht, frei in die Schweiz einzureisen, auszureisen und sich dort aufzuhalten. Einschränkungen dieses Rechts dürfen nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder der öffentlichen Sicherheit vorgenommen werden. Aktive Personen erhalten eine deklaratorische Bewilligung (deklariert nur das Recht), während passive Personen (Studenten, Kranke, Rentner) eine konstitutive Bewilligung erhalten (ohne diese Bewilligung hat der Ausländer kein Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten). Eine Aufenthaltsgenehmigung wird erteilt, wenn der Ausländer nachweist, dass er krankenversichert ist und über die notwendigen Mittel zum Lebensunterhalt verfügt.

Die Familienzusammenführung ist auf einer extrem breiten Basis erlaubt. Der chiapanekische Ehemann einer Französin wird in der Schweiz besser dran sein als der einer Schweizerin!

Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern LSEE ? Fremdenrecht LEtr.

Die LSEE „bietet“ derzeit 6 verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen an, d.h. die Genehmigungen A, B, C, L, F, G. Alle Genehmigungen außer der Genehmigung C sind kausale Genehmigungen, d.h. sie sind an eine Ursache gebunden (Arbeitsort, Heirat, Notsituation usw.) und wenn die Ursache verschwindet, verschwindet auch die Genehmigung. Derzeit ist es oft die Anzahl der Jahre der Genehmigung A, die das B und dann das C ergibt.

Der LEtr, der derzeit in den Bundeskammern diskutiert wird, ist ein Gesetzentwurf, der die Praxis unserer Behörden im Bereich der Zuwanderung rechtlich festschreiben soll. Wenn es angenommen wird – und das ist sehr wahrscheinlich – wird der Gesetzentwurf in einem Referendum zur Abstimmung gestellt und verabschiedet.

Das neue Gesetz wird für alle Nicht-EU-Ausländer gelten. Er bestätigt das derzeit gültige Binärsystem. Um es deutlicher zu sagen, es gibt „gute Ausländer“, EU-Bürger und „schlechte Ausländer“, die anderen, also mehr als 4/5 der Welt.

Die Aufenthaltsbewilligung wird dem „bösen Ausländer“ nur erteilt, wenn kein EU-Bürger die Stelle antreten will und wenn der Ausländer eine Fachkraft ist, denn „die Zulassung von Ausländern zum Zweck der Erwerbstätigkeit muss den Interessen der schweizerischen Wirtschaft dienen“.

Die Genehmigungssysteme werden nicht mehr streng den A-, B- und C-Genehmigungen entsprechen. Eine Umwandlung der A- in B-Genehmigungen wird es nicht mehr geben, denn „kurzfristige wirtschaftliche Interessen sollten nicht im Vordergrund stehen. Die gesetzlichen Regelungen sollen vor allem verhindern, dass die Einreise von neuen Ausländern aus Drittstaaten zu einer neuen Einwanderungswelle von gering qualifizierten Arbeitskräften mit erhöhten Integrationsproblemen führt. Es soll auch vermieden werden, dass neu zugewanderte Ausländer in unerwünschter Weise in Konkurrenz zu den Arbeitnehmern in der Schweiz treten. (…) Darüber hinaus sollte die Zulassungspolitik eine Zuwanderung fördern, die nicht zu sozialpolitischen Problemen führt, die die Struktur des Arbeitsmarktes verbessert und die längerfristig auf einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt abzielt. »

Der Arbeiter wird von einem Kanton zum anderen wechseln können. Diese Klausel scheint großzügiger zu sein als der aktuelle Text und soll verhindern, dass Schweizer Arbeitgeber, die einen Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Kanton beschäftigen wollen, ein Problem bekommen…

Die Familienzusammenführung wird sehr restriktiv zugelassen, das derzeitige System wird soweit verhärtet, dass der Standesbeamte die Eheschließung zweier Personen verweigern kann, wenn er den Verdacht hat, dass es sich um eine Scheinehe handelt (es lebe die Willkür!).

Repressive Aspekte des Ausländerrechtsgesetzes

Ausländer, die ohne Aufenthaltsgenehmigung in die Schweiz einreisen oder deren Antrag auf eine Genehmigung negativ beschieden wurde, können in der Schweiz in Verwaltungshaft genommen werden, um ihre Abschiebung zu erleichtern. Derzeit befinden sich 10.000 Personen in Haft, deren einziges Verbrechen darin besteht, dass sie in unserem schönen Land arbeiten wollten.

Darüber hinaus tendiert der Gesetzesentwurf zur Aufrechterhaltung unserer Politik der feinen Aufnahme dazu, die Zwangsmaßnahmen zu verschärfen, von denen einige im Widerspruch zur EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) zu stehen scheinen, obwohl wir ihr beigetreten sind.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf keine Bestimmungen enthält, die es unmöglich machen würden, das Verfahren der Abschiebungshaft nach einer Entscheidung, einen Fall nicht weiter zu verfolgen, durchzuführen. Darüber hinaus ist der Ausschuss der Ansicht, dass die Inhaftierung mit dem Ziel der Zurückweisung auch dann möglich ist, wenn keine gültigen Papiere vorliegen und die Behörden für die Wiederbeschaffung dieser Papiere zuständig sind, was ein Mangel des geltenden Gesetzes ist . Abschiebungshaft wird auch möglich sein, wenn Fluchtgefahr besteht (was bereits der Fall ist), insbesondere bei mangelnder Kooperation bei der Beschaffung von Reisedokumenten (eine weitere Lücke im derzeitigen Gesetz), so dass passives Verhalten zur Verwaltungshaft führen kann.

Es sollte weiter festgelegt werden, dass der Ausländer auf die mündliche Anhörung (Gerichtsverfahren, in dem er angehört wird) verzichten kann, wenn die Abschiebung innerhalb von 8 Tagen möglich ist. Um auf ein solches Recht zu verzichten, müsste er erstens die Sprache des Dokuments verstehen und zweitens das Schweizer Recht kennen, um zu wissen, auf welches Recht er verzichtet, was bei den meisten Ausländern offensichtlich nicht der Fall ist.

Kurzum, es scheint uns, dass diese Maßnahmen völlig unverhältnismäßig sind, gegen die EMRK verstoßen und nur dazu dienen, das Gefühl der Ungerechtigkeit des Ausländers in der Schweiz zu verstärken.

Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen

Es wird Sie nicht überraschen, dass Frauen als Migranten oder Flüchtlinge in der Schweiz noch stärker diskriminiert werden als Männer. Erstens gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die der besonderen Situation von Frauen Rechnung tragen. Es ist selten, dass eine Frau aus einem Drittland zum Studium oder als Spezialistin in einem bestimmten Berufsfeld in die Schweiz kommt. In der Regel erhält sie ihre Erlaubnis durch die Erlaubnis ihres Ehemannes, mit der Maßgabe, dass sie lieber geschlagen wird, als sich scheiden zu lassen und in ein Land zurückzukehren, in dem sie keine wirtschaftlichen Möglichkeiten hat, zu leben.

Auch in Asylangelegenheiten wird sie indirekt diskriminiert. Tatsächlich ist es nicht möglich, einen Asylantrag zu bearbeiten, wenn der Antragsteller keine Ausweispapiere vorlegt, und Frauen aus Ländern der Dritten Welt haben selten Ausweispapiere. Eine Frau, die Revolutionäre aufnimmt, setzt ihr Leben ebenso aufs Spiel wie jemand, der behauptet, in einem totalitären Regime eine abweichende Meinung zu vertreten, aber sie würde nicht als Gefahr aufgrund politischer Aktivitäten angesehen und bekäme kein Asyl, im Gegensatz zu einem Aktivisten, der seine Opposition gegen das herrschende Regime zum Ausdruck gebracht hat.

Das ist in wenigen Worten, wenn auch zu zahlreich, um eine Zusammenfassung zu sein, meine Meinung zu unseren sogenannten offenen Armen für Ausländer zu umreißen. Ohne konkrete Lösungen für die realen Probleme im Zusammenhang mit der Auswanderung vorschlagen zu können, kann ich nur dazu ermuntern, dieses Gesetz, das mir genau gegen die EMRK zu verstoßen scheint, als unmenschlich abzulehnen.

Chloé Bregnard, Juli 2002