~ 2 min

Jetzt abstimmen für ein wuchtiges Nein zur familienschädlichen Nachtarbeit

Die Befürworter von längeren Ladenöffnungszeiten haben bei kantonalen Abstimmungen meist Schiffbruch erlitten. Deshalb versuchen sie es nun mit einer Salamitaktik auf eidgenössischer Ebene. Den Start macht die Abstimmung vom 22. September.

Bereits heute existieren über 1300 Tankstellenshops. Sie sind meist deshalb entstanden, um von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung zu profitieren, die ihnen das Arbeitsgesetz zugesteht. Ein Gummiparagraph sieht vor, dass Tankstellenshops auch sonntags und abends offen halten können, wenn sie an «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» liegen. Bereits heute haben die meisten Tankstellenshops, die an grösseren Durchgangsstrassen liegen, am Sonntag offen. Und die meisten liegen in Städten und Agglomerationen und haben damit nichts mit Reiseverkehr zu tun.

So ist absehbar, dass nach der Aufweichung des Nachtarbeitsverbots immer mehr der insgesamt über 1300 Tankstellenshops auf 24-Stundenbetrieb umstellen werden. Um zu kontrollieren, ob sie dazu berechtigt sind, müsste jeder einzelne vor Gericht gezogen werden. Das ist schwierig und dauert lange. Eine unkontrollierte Ausbreitung des 24-Stundenbetriebs und damit mehr Verkehr, Gestank und Lärm sind die Folge. Dies hätte negative Folgen für die Familien und die Kinderbetreuung.

Hinter der Abstimmung zur Nachtarbeit in Tankstellenshops steht die Absicht, die Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel voranzutreiben. Dies zeigt der Aktivismus im Parlament für längere Ladenöffnungszeiten. Mit Verweis auf die neuen Regeln für Tankstellenshops und unter dem Motto «Gleiches Recht für alle» haben die Grünliberalen bereits die Abschaffung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für alle Läden vergleichbarer Grösse aufgegleist. Dass der Bundesrat diesen Vorstoss ablehnt, hilft da nicht viel. Denn das Parlament hat zuletzt im Juni bewiesen, dass es eine umfassende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten will. Unter dem Deckmantel der «Tourismusförderung» hat das Parlament bereits beschlossen, den Sonntagsverkauf grossflächig einzuführen sowie zurückhaltende Kantone zu längeren Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag zu zwingen.

Diese Salamitaktik des Parlaments muss jetzt gestoppt werden mit einem Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September.