Die Befürwortenden der Abschaffung des Eigenmietwerts behaupten, dass die Steuerverluste, die dadurch entstehen, kompensiert würden. Einmal mehr handelt es sich aber bei der Vorlage, über die wir Ende September abstimmen, um eine versteckte Steuersenkung, von der in erster Linie Vermögende profitieren. ChristNet spricht sich deshalb gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts aus.
Am 28. September 2025 kommt eine Vorlage namens «Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» zur Abstimmung. Hierbei geht es aber nicht in erster Linie um die mögliche Einführung einer neuen Liegenschaftssteuer in den Kantonen, sondern um die Abschaffung des sogenannten Eigenmietwerts. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist mit dem erwähnten Bundesbeschluss verknüpft und tritt nur in Kraft, wenn auch der Bundesbeschluss von der Stimmbevölkerung angenommen wird.
Geworben für die Vorlage wird mit der Abschaffung einer «fiktiven» und damit ungerechtfertigten Steuer, einer Vereinfachung des Systems und mit Schuldzinsabzügen in den ersten Jahren nach dem Erwerb des Wohneigentums. Versprochen wird, dass der Steuerausfall, der durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entsteht, mit der gleichzeitigen Streichung von Steuerabzügen für Schuldzinsen, Unterhalt und Renovation kompensiert werde. Nur stimmt dies nicht: Aktualisierte Schätzungen zufolge (Stand: Mai 2025) belaufen sich die erwarteten Steuerausfälle für Bund und Gemeinden auf ca. 2 Milliarden Franken jährlich bei einem Hypothekarzins 1.5%. 1 Je tiefer die Hypothekarzinsen sinken, je höher fällt dieser Verlust des Steuersubstrats aus. Kein Wunder, dass die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Juni 2025 beschlossen hat, sich öffentlich gegen den Systemwechsel auszusprechen. Markus Heer, der Finanzdirektor des Kantons Glarus sagt dazu: «Das Geld wird bei der Finanzierung des Gesundheitswesens und der Bildung fehlen. Deshalb positionieren sich die Kantone klar gegen diesen unnötigen Systemwechsel.» 2
Ungerechtigkeit verstärkt sich
Innerhalb von 20 Jahren sind die Mieten in der Schweiz um fast 25% gestiegen, während die Hypothekarzinsen gesunken sind.3 Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren von der Zinssituation, während die Mieterinnen und Mieter unter den hohen Mieten ächzen. Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts und der Beibehaltung mehrerer – insbesondere kantonaler – Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer, wird dieser Effekt verstärkt. Es kommt zu einer noch stärkeren Ungleichbehandlung zwischen den 2.3 Mio. Mieterhaushalten und den 1.4 Mio. Haushalten mit privatem Immobilienbesitz. 4
Steuersenkungsvorlage für die Vermögenden
Stossend an der Abschaffung des Eigenmietwerts ist insbesondere, dass es sich dabei um eine Umverteilungsvorlage von unten nach oben handelt. Gutbetuchte profitieren vom Systemwechsel bei den Liegenschaftssteuern, weil sie vorwiegend in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Falls sie keinen Renovationsbedarf haben bzw. ihre Hypothek abbezahlt haben, umso mehr. Sie erhalten Steuergeschenke, während Menschen mit wenig Einkommen oft kein Wohneigentum haben und gleichzeitig von Sparpaketen der Öffentlichen Hand überdurchschnittlich betroffen sind. Werden gar Steuererhöhungen nötig, müssen nicht nur diejenigen mitzahlen, die von der Abschaffung des Eigenmietwerts profitieren, sondern auch alle andern.
Zwar ist die heutige Regelung des Eigenmietwerts nicht perfekt. Vor allem Rentnerinnen und Rentner mit Wohneigentum tragen wegen des Eigenmietwerts eine höhere Steuerlast. Der Systemwechsel, der jetzt zur Debatte steht, ist aber schlecht durchdacht und unausgegoren. Nicht nur die Linken und Grünen, sondern auch Bürgerliche aus der FDP, der SVP, der Mitte und der GLP sowie Immobilienfachpersonen lehnen die Vorlage ab. 5
Der Erwerb von Wohneigentum wird nicht einfacher
Wenn die Vorlage angenommen wird, befürchtet die UBS anhand einer Studie, dass die Immobilienpreise weiter steigen werden: Es wird attraktiver, das eigene Vermögen in Immobilien anzulegen, was wiederum zu steigenden Preisen führt. Gerade für junge Familien rückt der Traum vom Eigenheim damit noch weiter in die Ferne.
Auch der Bundesrat zeigt in einem Bericht auf, dass der Systemwechsel bei der Liegenschaftssteuer in erster Linie denjenigen zugutekommt, die bereits heute Wohneigentum erwerben könnten. 6
Eigenmietwert?
Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, muss den Mietertrag als Einkommen versteuern. Doch auch, wer sein Wohneigentum selbst nutzt, muss darauf Einkommenssteuern entrichten, egal ob es sich um den Erstwohnsitz oder bloss um eine Ferienwohnung handelt. Die Steuer fällt auf den sogenannten Eigenmietwert an. Einfach ausgedrückt entspricht der Eigenmietwert der Miete, die Eigentümer verlangen könnten, wenn Sie ihr Haus oder ihre Wohnung nicht selbst bewohnen würden. Diesen Betrag müssen Sie als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Eigentümerinnen Investitionen und Hypothekarschulden von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Quelle: Postfinance Was bedeutet der Eigenmietwert für Ihre Steuern? | PostFinance
1. Aktualisierte Schätzung der ESTV
3. LIK, Mietpreisindex auf allen Indexbasen. [MPI MULTIBASIS] – 1.8.1939-31.7.2025 | Tabelle
4. Nein zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – KdK – Konferenz der Kantonsregierungen