In der Schweiz sprechen wir von einer Trennung von Kirche und Staat, die Religionsfreiheit und die Neutralität des Staates ermöglichen soll. Kommt es aber zu einer Vermischung der jeweiligen Aufträge, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft mit sich bringen.
Wer die heutige Beziehung zwischen Kirche und Staat in der westlichen Welt verstehen möchte, muss tief in die Kirchengeschichte eintauchen. Denn mit der Papstrevolution im späten 11. Jahrhundert begann ein nicht enden wollender Kampf zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt, der laut Klaus Roth die Entstehung des europäischen Staatssystems beschleunigte (2006: 79). Somit ist die Idee des Staates ein Resultat unerfüllter Erwartungen, dass durch ein harmonisches Mit- und Gegeneinander von Kaiser und Papst die gesamte Menschheit zum christlichen Glauben bekehrt und eine gottgefällige Ordnung errichtet werden könne (vgl. Schmitt 1950, 30, 96f.). Obwohl der christliche Glaube während der Reformation und Gegenreformation nochmals eine zentrale Bedeutung für die Staatenbildung erlangte (Roth 2006: 89f.), emanzipierte sich der Staat im Zuge der Französischen Revolution aus der religiösen Bevormundung des Christentums und wurde souverän. Die Trennung von Kirche und Staat war gemäss Ernst-Wolfgang Böckenförde (1982: 64) keine radikale, sondern eine balancierte. So vermochten beide ihren Auftrag unabhängig voneinander zu gestalten und aufeinander einzuwirken: Der Staat ist Vertreter von Recht und Ordnung und die Kirche Verkündigerin des Evangeliums.
Einfluss der Kirche auf den Staat
Die Aufgabe der Kirche, das Evangelium zu verkünden, gilt zwar generell als unpolitisch (Böckenförde 1982: 82). Aber sie kann durch die Wirkung des Evangeliums auf die Gesellschaft unbeabsichtigt politisch Einfluss nehmen. Dies trifft zum Beispiel dann ein, wenn es in Abstimmungen um Fragen der Moral und Sittlichkeit geht und Christen als Staatsbürger ihre Stimme gezielt zu diesen Themen einsetzen (1982: 83). Auch dank der Neutralität des Staates und der Religionsfreiheit kann sich das Christentum nach wie vor in das gesellschaftliche Leben einbringen und gelegentlich eine Rechtsordnung prägen (1982: 66). Denn die Werte des Christentums bilden in vielen westlichen Staaten immer noch das Fundament für die politische Ordnung (1982: 67f.). Die Kirche übermittelt die Werte, da der Staat dies nicht tun kann, ohne seine religiöse Neutralität aufzugeben. Eine pluralistische Gesellschaft hat aber den Anspruch an die Kirche, dass sie ihre Werte so übersetzt, dass auch Leute ohne Bezug zum Christentum diese übernehmen und in ihr eigenes Weltbild integrieren können. Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern die Kirche die Funktion als Übermittlerin der Werte wahrnehmen soll. Ist es ihr möglich, dadurch ihren Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums zu erfüllen oder verfälscht sie diesen durch die Säkularisierung ihrer Werte? Für Böckenförde steht fest: „Es gehört nicht zur geistlichen Sendung der Kirche, zur Integration der pluralistischen Gesellschaft durch entsprechende Konsensbildung beizutragen. {…} Die Treue zu ihrem Auftrag kann sie zu desintegrierendem Sprechen und Handeln zwingen“ (1982: 71). Die Kirche darf ihm zufolge nicht für die Integration einer freiheitlichen und demokratischen Grundlage eintreten, die den christlichen Grundlagen widerspricht.
Aus der Geschichte lernen
In jüngster Zeit geriet die Demokratie als Regierungsform auch deshalb in die Kritik, weil säkulare Werte zunehmend Einfluss in der Gesellschaft gewonnen haben und damit öfter in Gesetzen verankert wurden (z.B. Ehe für alle). Dies führte bei vielen Christinnen und Christen zu Unmut und einer Sehnsucht nach dem Reich Gottes auf Erden. So ist es nicht erstaunlich, dass sie sich einer politischen Führungsperson anschliessen, die sich für ihre Anliegen einsetzt oder zumindest so tut. Dies trifft zurzeit unter anderem auf die USA und El Salvador zu. Dort lässt sich die Vermischung der Aufträge von Kirche und Staat, die eine Abkehr von demokratischen Ordnungen hin zu totalitären Systemen zur Folge hat, sehr eindrücklich beobachten.
Eric Voegelin und Raymond Aron bezeichneten solche Gewaltregime als „politische Religionen“ (Maier 2006: 18). Sie erkennen ein Bemühen um eine quasi-religiöse Dimension politischer Ordnung und Parallelen zu den Modellen der antiken politisch-religiösen Einheitskultur. „Die modernen totalitären Regime sind aber zugleich auch die Fratze eines pervertierten Christentums, von dem nur äussere Ordnungen, Zwang und Disziplin übriggeblieben sind (2006: 18f.) Mit ihren sogenannten „reinen Lehren“ hätten sie problematische Entwicklungen in der Geschichte des Christentums nachgeahmt.
Es scheint folglich kein Zufall zu sein, dass die Auftritte moderner Gewaltregime Hand in Hand mit einem überdimensionalen Wiederaufleben von Personenkult, Vergöttlichung der Herrscher sowie von Märtyrern im Umkreis totalitärer Politik einhergehen (Maier 2006: 19). Aktuelle Geschehnisse in den USA illustrieren dies sehr deutlich. Was lediglich ein grosser Gedenkgottesdienst für den ermordeten Aktivisten und Evangelisten Charlie Kirk sein sollte, erlangte durch die Ansprache von Donald Trump, in der er auf Vergeltung gegen „die radikale Linke“ pochte, eine beunruhigende, politische Dimension. Seine Aussagen widersprachen zudem Erika Kirk, die dem Mörder ihres Ehemannes Vergebung zusprach (FOX 9 Minneapolis- St.Paul, 2025).
Im Angesicht dieser Ereignisse ist es umso wichtiger, sich daran zu erinnern, weshalb sich der Staat über die Jahrhunderte von der Kirche abgenabelt hat. Die Trennung der beiden Institutionen ist nach wie vor zwingend nötig: Erstens, für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft, zweitens für eine Religionsfreiheit, die es uns Christen erlaubt, unseren Glauben öffentlich und privat ohne Verfolgung auszuleben, und drittens, damit Staat und Kirche je ihre Aufträge wahrnehmen können. Die Erfüllung ihrer Aufträge ist für Staat und Kirche in einer Demokratie möglich, doch in einem totalitären Herrschaftssystem lösen sie sich auf. Wie uns die Geschichte lehrt, sind totalitäre Regime oftmals pseudo-christlich und durchdrungen von Irrlehren zu Gunsten des jeweiligen Herrschers. Lernen wir aus der Geschichte und nehmen wir die Warnung von Hermann Heller ernst: „Der Staat kann nur totalitär werden, wenn er wieder Staat und Kirche in einem wird, welche Rückkehr zur Antike aber nur möglich ist durch die radikale Absage an das Christentum“ (1929: 56).
Setzen wir uns also für eine gesunde, von christlichen Werten geprägte Demokratie in der Schweiz ein, um unserem Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums weiter nachgehen zu dürfen!
Quellen
Böckenförde, E-W. (1982): Staat-Gesellschaft-Kirche. In: Böckle, F., Kaufmann, F-X., Rahner, K. und Welte, B. (Hrsg.) (1982): Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft. Teilband 15. Herder Freiburg. Freiburg im Breisgau. pp. 64-83.
FOX 9 Minneapolis- St.Paul (2025): Charlie Kirk’s full memorial service. Youtube (Stand: 22.09.2025)
Heller, H. (1929): Europa und der Faschismus. de Gruyter. Berlin. pp. 56.
Maier, H (2006): Demokratischer Verfassungsstaat ohne Christentum – was wäre anders? In: Brocker, M., Stein, T. (Hrsg.) (2006): Christentum und Demokratie. WGB (Wissenschaftliche Buchgesellschaft). Darmstadt. pp.18 – 19.
Roth. K. (2006): Ordnungskrise von Kirche und Reich und die Genese des modernen Staates. In: Brocker, M., Stein, T. (Hrsg.) (2006): Christentum und Demokratie. WGB (Wissenschaftliche Buchgesellschaft). Darmstadt. pp.79-92.
Schmitt, C. (1950): Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publikum Europacup. Dunker & Humblot. Berlin. pp. 30, 96f.
