30 Jahre Asylverschärfung

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Asylgesetz seit 30 Jahren auf Verschärfungskurs

Seit der Einführung des (damals fortschrittlichen) Asylgesetzes 1981 wurde es 10-mal revidiert (Teil- oder Totalrevision). Bei keinem anderen Bundesgesetz zeigt sich das Parlament so veränderungsfreudig. Tendenz: Verschärfung. Hier ein kurzer Abriss.1

1981 Inkrafttreten des Asylgesetzes von 1979.
1983 Abschaffung der 2. Rekursinstanz.
  Ausschaffungsentscheid bei abgewiesenem Asylgesuch.
1986 Registrierung landesweit zentralisiert in Halbhaft.
  Zuweisung an Kanton ohne Rücksicht auf soziales Umfeld.
  Sozialhilfe tiefer als sonst übliches Existenzminimum.
1990 Erste Bestimmungen zu Nichteintretensentscheiden.
  Arbeitsverbot während 3-6 Monaten.
1993 Bis zu 9 Monaten administrative Ausschaffungshaft (Gesetz über Zwangsmassnahmen)
1995 Kürzung der Sozialhilfe (Verordnung des Bundesrats, kantonale Reglemente)
1998 Dringlicher Bundesbeschluss mit zusätzlichen Gründen für Nichteintretensentscheide.
1998 Totalrevision Asylgesetz, u.a.:
  – Aussetzung gewisser Asylanträge bei Grossandrang.
  – Verschärfung der Verfahrensregeln (Fristen, Sprache usw.)
2003 Für Abgewiesene nur noch Nothilfe (CHF 8.00 bis 10.00 pro Tag; Sparmassnahmen)
2006 Fristverkürzung auf 5 Tage für gewisse Fälle
  Inhaftierung von bis zu 2 Jahren möglich.
2012 Militärdienstverweigerer und Deserteure von Asyl ausgeschlossen.
  Botschaftsverfahren abgeschafft.
  Quasi-Inhaftierung für «renitente» Asylbewerber.
… plus in Zukunft viele andere mehr…


1. Quelle: «Stop Exclusion» Genf, 2013, aus dem Französischen übersetzt: stopexclusion.ch/IMG/pdf/halte_aux_durcissements_sans_fin.pdf

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