Änderung des Asylgesetzes: „Macht mich betroffen“

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Betrifft: Abänderung des Bundesgesetzes über das Asylwesen ? Debatte des Nationalrates im Verlauf der Sommersession 2005

 

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte

 

Ich gelange als Schweizer Bürger/in an Sie mit der Bitte, das Ansehen unseres Landes im Bereich des Respektes der Menschenrechte sowie des Begriffes Rechtsstaat zu retten.

 

Das Asylgesetz muss den verfolgten Personen Schutz garantieren und es ihnen ermöglichen, in unserem Land ein würdiges Leben zu führen, solange sie in ihrem Herkunftsland bedroht sind. Die Personen, welche nicht aufgenommen werden können, müssen die Schweiz in Würde und in Respektierung ihrer Rechte verlassen können.

 

Mit Betroffenheit habe ich von den im März 2005 im Ständerat bezüglich der Revision des Asylgesetzes gefassten Beschlüssen Kenntnis genommen. In einem Verfahren, welches den gesetzlichen Normen keine Beachtung schenkte, hat der Ständerat in der Revision Bestimmungen eingeführt, welche als verfassungswidrig betrachtet werden müssen und welche auch den internationalen Vereinbarungen, welche die Schweiz unterzeichnet hat, widersprechen.

 

Ich bin überzeugt, dass im Asylwesen, eine gewisse Härte nötig ist und dass allzu viel Nachsicht Gefahren in sich birgt. Dennoch sollten bei aller notwendigen Härte die Menschenrechte und die fundamentalen Prinzipien unseres Rechtsstaates respektiert werden.

 

Leider muss ich feststellen, dass der aus den Beratungen hervorgegangene Entwurf diese Prinzipien in mindestens drei wesentlichen Punkten verletzt:

 

  1. Artikel 32, Absatz 2, lit. a (welche nach Empfehlung des Bundesrates, der der Nationalrat folgte, nicht geändert werden sollte) wurde vom Ständerat trotzdem abgeändert. Diese Änderungen lassen sich nicht mit den internationalen Abkommen vereinbaren, an welche wir gebunden sind, insbesondere solche aus dem Gebiet des Asylwesens. Gemäss diesen Änderungen werden die Schweizer Behörden nicht auf Asylgesuche eingehen, wenn der Antragsteller nicht unmittelbar oder innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung des Gesuchs die notwendigen Reisepapiere oder Ausweispapiere vorlegen kann. Alle Asylsuchenden, die nicht über einen Flughafen in die Schweiz einreisen (und folglich einen Pass haben), konnten nach bisherigen Recht entweder Reisepapiere oder andere Dokumente vorweisen, die es erlauben, sie zu identifizieren. In den meisten Fällen wird es Asylbewerbern, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, nicht möglich sein, Ausweispapiere im Sinne der neuen Bestimmung zu erhalten oder sich zu beschaffen; damit würde es möglich sein, auf ihr Gesuch gar nicht einzutreten.
  2. Artikel 42 Abs. 2, 44 a und 82, welche die Möglichkeit vorsehen, weg-gewiesenen Personen Fürsorgeleistungen oder Nothilfe zu verweigern, stellen eine Verletzung der in Artikel 12 der Bundesverfassung enthaltenen Bestimmungen dar. Eine solche Bestimmung wird unweigerlich zur Folge haben, dass ein Grossteil von denen, welche die Schweiz verlassen müssen, untertauchen werden. Eine solche Entscheidung ist nicht nur juristisch falsch, sondern stellt auch einen wirtschaftlichen Irrtum dar und widerspricht zudem einer gesunden Sicherheitspolitik.

 

  1. Diese Verletzung des internationalen Rechts und der Verfassung wiegt umso schwerer als Artikel 17 Abs. 4 den Asylbewerbern nicht mehr die Möglichkeit einer Beratung oder rechtlichen Vertretung in den Empfangsstellen oder Flughäfen gewährt, wie es im bisherigen Gesetz der Fall war. Keine zivilisierte Nation der Welt kennt eine solche Verletzung des Rechtes, sich gegen möglichen Rechtsmissbrauch zu wehren

 

 

Zusammenfassend muss ich mit Betroffenheit feststellen, dass der Ständerat in einem unkorrekten und überstürzten rechtlichen Verfahren einer Revision des Asylgesetzes zugestimmt hat, welche die grundlegenden Werte verletzt, die den Ruf unseres Landes ausgemacht haben. Ich möchte daran erinnern, dass die Schweiz Verwahrerin der Konventionen der grundsätzlichen Menschenrechte ist.

 

Ich gelange deshalb mit der Bitte an Sie, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit dieses Vorhaben korrigiert wird und eine Form und Grundsätze annimmt, welche den Vorstellungen der schweizerischen Mehrheit von Demokratie, Respektierung der Menschenrechte und Rechtsstaat entspricht.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und grüsse Sie, sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte, freundlich.


Photo by ia huh on Unsplash

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