Die Erbschaftssteuer in Kürze
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~ < 1 min Die AHV wird neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV). Die Kompetenz, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht von den Kantonen auf den Bund über. Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie ein Drittel des Ertrages erhalten. Zwei Drittel der Steuereinnahmen gehen zweckgebunden an die AHV. Ein hoher Freibetrag von 2 Millionen Franken sorgt dafür, dass […]