Durchsetzungsinitiative: aus christlicher Sicht unhaltbar

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Am 28. Februar 2016 sind wir aufgerufen, über die sogenannte «Durchsetzungsinitiative» abzustimmen. Das Anliegen der Initianten ist es, der «Ausschaffungsinitiative», die das Stimmvolk am 28. November 2010 angenommen hat, Nachdruck zu verleihen, den Katalog der von einer Ausschaffung betroffenen Delikte auszudehnen1 und Ausnahmeregelungen für Härtefälle zu verunmöglichen. Aus christlicher Sicht ist diese Vorlage sowohl inhaltlich als auch formal unhaltbar.

Kein Ansehn der Person

Inhaltlich festigt die Durchsetzungsinitiative die von der Ausschaffungsinitiative eingeführte Grundidee, dass Ausländer härter bestraft werden sollen als Schweizer. In der Bibel wird demgegenüber die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gericht grossgeschrieben. Die Menschen sollen nicht nach äusserlichen Kriterien (etwa der Nationalität) beurteilt werden. So etwa bei König Josafat, der die Rechtsprechung neu ordnet: «Darum lasst die Furcht des HERRN bei euch sein, haltet und tut das Recht; denn bei dem HERRN, unserm Gott, ist kein Unrecht, weder Ansehen der Person noch Annehmen von Geschenken» (2. Chronik 19,7).

Auch die Weisheitsliteratur bekräftigt diesen Gedanken: «Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut» (Sprüche 24,23). Der spezifische Fall der Ausländer wird im Gesetz des Mose überaus deutlich behandelt: «Für die ganze Gemeinde gelte nur eine Satzung, für euch wie auch für die Fremdlinge. Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, dass vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr» (4. Mose 15,15–16). Somit scheint klar, dass die Durchsetzungsinitiative (übrigens auch ihre grosse Schwester, die Ausschaffungsinitiative) im Inhalt biblischen Grundwerten widerspricht.

Unterordnung unter die Obrigkeit

Auch formal stellt die Initiative aus christlicher Sicht ein Problem dar. Die Initianten haben noch vor Abschluss des Gesetzgebungsprozesses im Parlament die Initiative lanciert mit dem Vorwurf, das Parlament respektiere den Volkswillen nicht. Dabei hätten sie die Möglichkeit gehabt, den Gesetzentwurf mit einem Referendum anzugreifen, um einen neuen Entwurf zu erzwingen. So schliessen sie das vom Volk gewählte Parlament. Überdies nimmt der Initiativtext den Gerichten jeglichen Ermessensspielraum, indem er unbedingte Härte verlangt und keine Ausnahmen für Härtefälle vorsieht. So missachten die Initianten das gesunde Zusammenspiel der drei Staatsgewalten (Bundesrat, Parlament, Gerichte) und versuchen, allen Institutionen ihre Sichtweise in absoluter Weise aufzuzwingen.

Vor einer solchen Haltung des Misstrauens und der Missachtung den Behörden gegenüber wird in der Bibel gewarnt. So schreibt etwa Paulus: «Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ausser von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet» (Römer 13,1). Natürlich muss diese Stelle vorsichtig verwendet werden, wurde sie in der Vergangenheit doch vielfach missbraucht, um die Unterdrückten in ihrer Unterdrückung zu halten. In unserem heutigen politischen System können wir diese Unterordnung unter die Obrigkeit als den Respekt der Institutionen deuten, also auch der bestehenden Gewaltentrennung. Ein solcher Respekt schliesst eine kritische Haltung und ein Hinwirken auf eine Veränderung der Institutionen nicht aus, gerade wenn sie der Unterdrückung der Schwächsten dienen. Bei der Durchsetzungsinitiative, die das System der Gewaltentrennung durch die Hintertür schwächen würde, ist aber nicht einsichtig, welche Unterdrückung sie bekämpfen will. Sie schafft vielmehr neues Unrecht für unsere ausländischen Mitmenschen.

Das Böse mit dem Guten überwinden

Die Online-Kommentare zeigen, dass die Anziehungskraft dieser Initiative auch in einem weit verbreiteten Gefühl liegt, die «wirklich Schuldigen» würden nicht bestraft und würden unser strafrechtliches System ausnützen, um auf unsere Kosten zu leben (Stichwort Kriminaltourismus2 ).

Tatsächlich ist es so, dass unser Rechtssystem, wie jedes menschliche System, unvollkommen ist und es Vieles zu verbessern gibt. Doch ändert die Initiative nichts am bestehenden Unrecht; sie schafft vielmehr neues. So stellt sie etwa Genozid und Sozialmissbrauch gleich und nimmt es in Kauf, dass ein hier aufgewachsener Familienvater ausgeschafft wird. Demgegenüber ruft uns Paulus zu: «Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem.» (Römer 12,21). Wir Christen sind aufgerufen, über System-Ungerechtigkeit offen zu diskutieren und dann konstruktive, «gute» Verbesserungsvorschläge zu bringen.

Es gilt auch zu bedenken, dass sich Jesus mit den Randständigen und Ausgegrenzten identifiziert. So etwa im Gleichnis von den Schafen und Böcken. Dort sagt Jesus: «Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen… Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen» (Matthäus 25,35–36). Im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative erhält diese Aussage eine ganz neue Bedeutung: Jesus begegnet uns nicht nur im Ausländer, sondern auch im kriminellen (inhaftierten) Ausländer. Können wir Christen unter diesen Umständen wirklich fordern, dass solche Leute ausgeschafft werden sollen? Und erst noch bedingungslos?

Die Wahrheit lieben

Das verbreitete Gefühl des Unrechts beruht oft auch auf falschen Informationen. So hat eine nicht repräsentative Umfrage auf dem Datenblog3  von Newsnet.ch gezeigt, dass die Teilnehmer die Kriminalität allgemein (Schweizer und Ausländer) viel höher einschätzen, als sie wirklich ist.4 Dies ist ein Hinweis darauf, wie gross die Angst ist und wie sehr diese Problematik überbewertet wird. So bewegt sich die Debatte leider oft weitab von realen Fakten. Hier sind wir Christen gefordert, als «Kinder des Lichts» die Wahrheit zu lieben und uns den Fakten zu stellen, auch wenn sie unbequem sind und nicht unseren ideologischen Vorurteilen entsprechen.


1. Die Initiative fordert für so unterschiedliche Straftaten wie Völkermord, Vergewaltigung, Einbruch, Drogenbesitz und Sozialmissbrauch dieselbe Ausschaffungs-Sanktion.

2. Leider bietet die Initiative gerade zur Bekämpfung des Kriminaltourismus keine Handhabe. Wer nicht hier wohnt und illegal einreist, um bei uns eine Straftat zu begehen, hat logischerweise keine Angst vor einer Ausschaffung.

3.  «So kriminell sind Ausländer wirklich», blog.derbund.ch/datenblog/index.php/11293/so-kriminell-sind-auslaender-wirklich; eingesehen am 5.2.2016.

4. Anteil der verzeigten Schweizer und Ausländer: von LeserInnen geschätzt (Ø): 10,9% (CH), 16,4% (Ausl.); tatsächlicher Wert: 0,7% (CH), 2,2% (Ausl.); eingesehen am 5.2.2016.