Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten bringt Familien in Gefahr

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Sonntagsverkauf

Am 22. September 2002 wird im Kanton Basel-Stadt und im Kanton Solothurn, vielleicht auch im Kanton Aargau über die Aufhebung sämtlicher Ladenöffnungszeitregelungen abgestimmt. Die Läden könnten dann bis 23 Uhr abends offen halten. Zudem soll der Sonntag nicht mehr als öffentlicher Ruhetag gelten. Dank eines Bundesgerichtsentscheides dürften Läden mit Angestellten aber auch dann nicht mehr als ca. 3 Sonntage im Jahr offen halten, aber der Druck auf den Sonntag wächst und es wäre eine Frage der Zeit, bis auch der Sonntag fällt.

Auch der Abendverkauf

Aber auch der Abendverkauf ist höchst problematisch, denn mit verlängerten Ladenöffnungszeiten wird Zehntausenden von Familien das Zusammenleben massiv erschwert oder gar verunmöglicht. Die Erfahrung von Angestellten im Kanton Baselland und dem Kanton Zürich zeigt, dass in der Realität kaum darauf Rücksicht genommen wird, ob jemand eine Familie zu Hause hat und deshalb am Abend nicht arbeiten möchte. Wenn ein Familienmitglied abends arbeiten muss, wird diese Gemeinschaft auseinandergerissen. Viele Angestellte beklagen sich, dass ein geregeltes Familienleben sehr schwierig geworden ist. Von einem regelmässigen Mitmachen in der Kirchgemeinde (Hauskreise etc.) kann auch nicht mehr die Rede sein. Denn auch wer um 20.15 Uhr aus dem Geschäft kommt und den Heimweg antreten muss, für den ist dies zu spät. Die meisten der am Abendverkauf interessierten Geschäfte würden vorerst nur bis 20 Uhr offen halten, aber erfahrungsgemäss ist es für das Familien- und Gemeindeleben entscheidend, ob bis 19 Uhr oder 20 Uhr offen ist.

Tatsächlich zeigen alle Untersuchungen, sei es durch die Behörden, Universitäten oder Gewerkschaften, dass im Durchschnitt 80-90% der Angestellten im Verkauf gegen längere Üffnungszeiten sind. Die Meisten sind also tatsächlich negativ betroffen. Für sie bedeutet die Abendarbeit offensichtlich auch nicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Mehrheit der im Verkauf beschäftigten Angestellten hat keine Berufslehre (und hat oft auch nicht die Fähigkeiten dazu). Ein Berufswechsel ist für sie schwierig realisierbar.

Die Familie ist um jeden Preis zu schützen

Natürlich arbeiten schon heute gewisse Berufszweige am Abend. Bei den Meisten handelt es sich aber um Basisdienstleistungen wie ÜV, Polizei und Krankendienst, oder aber die Gastwirtschaft, die nur am Abend stattfinden kann. Der Einkaufsbummel ist jedoch nicht unumgänglich, und deshalb sollten wir nicht noch mehr Familien dafür opfern. In der Schweiz sind etwa 250 bis 300’000 Personen im Verkauf tätig. Wenn nun die meisten Kantone die Üffnungszeiten liberalisieren und schon nur die Hälfte der Geschäfte (vor allem die Grossen) ihre Üffnungszeiten ausdehnen, dann sind also Zehntausende von Familien in der Schweiz betroffen. Wenn wir wirklich für den christlichen Auftrag der Familie einstehen wollen, dann müssen wir meines Erachtens genau diese Probleme zu Herzen nehmen.

Wir wissen auch alle, dass gestörte Familien eine der Ursachen für Verbrechen ist. Deshalb ist die Familie um jeden Preis zu schützen. Wir wollen eine Politik der Liebe, die Familie ermöglicht, statt eine Politik der Strafe im Nachhinein. Als Christen sind wir besorgt über die Entwicklung, dass unserer Gesellschaft sich zu einer überbeschäftigten Konsum- und Hochleistungsgesellschaft entwickelt. Gemäss Gottes sinnvoller Schöpfungsordnung wäre sowohl ein Feierabend wie als auch ein Ruhetag vorgesehen. Die Gelegenheit, wo wir Menschen zur Ruhe kommen, Beziehungen pflegen, uns erholen kauch „Psychohygiene“) und uns Gedanken über Sinn und Zweck unseres Leben machen können.


Photo by Mike Petrucci on Unsplash

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