Mehr Klimaschutz mit einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene?
Die Initiative „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert“ (Initiative für eine Zukunft), über die am 30. November 2025 abgestimmt wird, fordert die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Wer mehr als 50 Millionen Franken erbt oder verschenkt, müsste auf den Betrag darüber 50 Prozent Steuern zahlen. Personen mit grossem Vermögen sollen so mehr zur Finanzierung des Klimaschutzes und zu einem sozial gerechten Umbau der Wirtschaft beitragen.
Seit der Annahme des Klimaschutzgesetzes im Juni 2023 stehen dem Bund jedes Jahr 2 Milliarden Franken für Massnahmen zum Klimaschutz zur Verfügung. Zu diesen Massnahmen zählen zum Beispiel der Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energiequellen. Das Initiativ-Komitee ist überzeugt, dass mit Geld aus einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene noch mehr finanzielle Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung stehen könnten. Die Verfassungsänderung soll auch dabei helfen, die Gesamtwirtschaft sozial gerecht und ökologisch umzubauen, vor allem in den Bereichen Arbeit, Wohnen und öffentlichen Dienstleistungen. Der Ertrag der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer würde zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen.
Soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Wirtschaft
Für die Befürworter steht die Verknüpfung von Klimapolitik und sozialer Gerechtigkeit im Zentrum der Initiative. Wer sehr viel besitzt, hat die Möglichkeit, viel privat zu reisen, verfügt oftmals über mehrere Wohnsitze und verbraucht mehr Treibhausgase als der Schweizer Durchschnitt. Aus Sicht der Initianten sollten diese Personen deshalb mehr zum Schutz des Klimas beitragen müssen. Mit den zusätzlichen Einnahmen könnten Bund und Kantone mehr Massnahmen gegen die Klimakrise finanzieren, ohne dass Menschen mit geringem Einkommen stärker belastet werden.
Die Gegner der Initiative weisen darauf hin, dass die Steuerpflicht auf hohe Nachlässe und Schenkungen negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz und Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden durch den Wegzug reicher Personen zur Folge haben könnte. Obwohl die Vorlage eine Verhinderung der Steuervermeidung durch Wegzug vorsieht, dauert es gemäss Initiative bis zu drei Jahre nach der Annahme, bis alle Bestimmungen zur Umsetzung in Kraft treten. Die gewünschten Mehreinnahmen dürften damit geringer ausfallen, als vom Initiativ-Komitee erhofft: statt 6 Milliarden lediglich 4.3 Milliarden.
Die Vorlage wirft somit einige Fragen auf: Ist die Erbschafts-und Schenkungssteuer auf Bundesebene wirklich der sozial gerechteste Weg für die Finanzierung des Klimaschutzes? Wie können die Massnahmen so umgesetzt werden, dass die Standortattraktivität der Schweiz bestehen bleibt? Wie lässt sich sicherstellen, dass die Einnahmen tatsächlich zielgenau eingesetzt werden, wenn schliesslich das Parlament über den Einsatz der Gelder entscheidet? Um diese Fragen zu beantworten, lohnt sich die Auseinandersetzung mit der Erbschaftssteuer-Initiative 2015.
Erbschaftssteuer-Initiative 2015 als Vorbild
Vor zehn Jahren durfte das Stimmvolk schon einmal über eine Erbschaftssteuer-Initiative abstimmen. ChristNet engagierte sich damals stark für die Annahme der Initiative, da sie dem biblischen Prinzip folgte, Reichtum nicht anzuhäufen, sondern grosszügig an Bedürftige abzugeben (siehe Artikel Pressecommuniqué – Die Erbschaftssteuer: Eine biblische Steuer?). In der Vorlage ging es hauptsächlich um eine Besteuerung von 20 Prozent auf sehr grosse Nachlässe, um der Vergrösserung der Vermögensschere zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken. Damals sollte die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu zwei Dritteln dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zugutekommen und ein Drittel den Kantonen verbleiben. Die Vorlage sah zudem Ermässigungen vor, wenn Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung dazugehörten und von den Erben bzw. Erbinnen mindestens zehn Jahre weitergeführt werden. So sollte der Weiterbestand des Betriebs und der Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Familienbetriebe durften mit einem Freibetrag von 50 Millionen rechnen, sodass KMU steuerfrei hätten vererbt werden können.
Die Erbschaftssteuer-Initiative von 2015 war insgesamt eine sehr sorgfältig ausgearbeitet Abstimmungsvorlage, die auf den Umstand hinwies, dass die Erbschaftssteuer als die sozial gerechteste Steuer zu betrachten ist (siehe Artikel Die gerechteste Steuer – Argumente für die Erbschaftssteuerreform). Leider erfuhr sie in der Bevölkerung keine Annahme. Die Abstimmung vom 30. November 2025 bietet also eine gute Gelegenheit, über den Weg zu entscheiden, wie grosse Erbschaften in Zukunft sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig verteilt und eingesetzt werden sollen, respektive dem Ja-Anteil des Abstimmungsresultats möglichst viel Gewicht zu verleihen, damit zu einem späteren Zeitpunkt eine ausgewogenere nationale Erbschaftssteuer doch noch zur Umsetzung kommt.
Quellen
Bundeskanzlei BK. Eidgenössische Volkinitiative ‚Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Link (Stand: 18.11.2025)
Der Bundesrat. Das Portal der Schweizer Regierung. Volksabstimmung vom 30. November 2025. Link (Stand: 18.11.2025)
Das Schweizer Parlament. Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Link (Stand: 18.11.2025)
Komitee für eine Zukunft. JungsozialistInnen Schweiz. JA zur Initiative für eine Zukunft. Link (Stand: 18.11.1015)
Foto von Claudio Schwarz auf Unsplash



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