Nein zu den Mietrechtsvorlagen

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Mit den beiden Mietrechtsvorlagen, über die wir am 24. November 2024 abstimmen, besteht die Gefahr, dass die Wohnungsmieten weiter in Höhe getrieben werden.

In den letzten Jahren hat insbesondere in den Städten, wo der der Wohnraum knapp ist, eine eigentliche Mietzinsexplosion stattgefunden. Einer der Hauptgründe dafür ist die illegale Erhöhung der Miete nach einem Wechsel der Mieter bzw. Mieterinnen. Wenn keine Wertsteigerung der Wohnung (grössere Renovation) stattfindet, haben die Folgemieter eigentlich das Anrecht auf denselben Mietzins wie die Vorgänger. Doch viele Betroffene wissen dies nicht oder wagen es nicht, den bisherigen Mietzins einzufordern. Denn dies bedeutet ein langwieriges Verfahren – und dies in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Vermieter. Wer will es sich mit der Vermieterin schon verderben? Die Vermieter wissen um diese Abhängigkeit und wagen es manchmal gar ohne Mieterwechsel einfach allen Mieterinnen und Mietern den Zins zu erhöhen. In einem Teil der Fälle haben sie damit Erfolg. In Gebieten mit Wohnungsknappheit wird auch das Modell der «Wohnungsjäger» angewendet: Einzelunternehmer bieten an, Leuten, die wenig Zeit haben, dank Connections zu Vermietern rasch eine Wohnung zu besorgen, unter der Bedingung, dass der Anfangsmietzins nicht angefochten wird. Eine weitere Methode: nach dem Auszug eines Mieters wird die Wohnung nur noch mit Ketten-Einjahresverträgen vermietet. Familien, die eine solche Wohnung gemietet haben, können es sich nicht erlauben, den Mietzins anzufechten, da in diesem Fall das Risiko besteht, dass der Mietvertrag nicht mehr weitergeführt wird.

Die beiden Vorlagen, die am 24. November 2024 zur Debatte stehen, schwächen die Rechte der Mieterinnen und Mieter, was die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärft.

Fristlose Kündigung für Wohngemeinschaften?

Die erste Vorlage verlangt strengere Regeln bei Untermiete «wegen Onlineplattformen wie Airbnb». Es ist aber bereits heute gesetzlich verboten, eine Wohnung gewinnbringend unterzuvermieten. Eigentümer können also bereits heute verhindern, dass ihre Wohnung auf Airbnb landet. Die nun geplante Verschärfung trifft hingegen Menschen, die in einer Wohngemeinschaft (WG) leben. Jeder Mieterwechsel müsste künftig schriftlich (Briefpost) fristgerecht gemeldet werden. Geht das vergessen oder wird die Meldung per E-Mail oder Anruf erledigt, kann der Mieterschaft gekündigt werden – und zwar innert 30 Tagen. Das ist doch crazy! Bei dieser Gesetzesänderung geht es wohl eher darum, weitere Gründe für eine Kündigung zu schaffen, damit bei einer Neuvermietung die Miete ohne Wertsteigerung erhöht werden kann.

Die beiden Vorlagen, die am 24. November 2024 zur Debatte stehen, schwächen die Rechte der Mieterinnen und Mieter, was die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärft.

Nein zur erleichterten Kündigung bei «Eigenbedarf»

Die zweite Vorlage sieht vor, dass als Kündigungsgrund der Eigenbedarf nicht mehr «dringend» sein muss, sondern lediglich «bedeutend und aktuell». Auch diese Änderung des Mietrechts zielt darauf ab, Mieterinnen und Mieter schneller loszuwerden, um bei einer neuen Mieterschaft mehr Miete verlangen zu können. Bereits heute wird die Kündigung wegen Eigenbedarfs missbraucht: Wohnungen werden nach einer Kündigung Strohleuten vermietet, die mit dem Vermieter in einer verwandtschaftlichen Beziehung stehen sollen, um die Wohnungen kurze Zeit später zu einem höheren Zins weiterzuvermieten. Solche Maschen können mit der Annahme der Abstimmungsvorlage weiter ausgebaut werden.

Eine sehr gründliche Recherche zu den Mietrechtsvorlagen liefert dieser Artikel in der «Republik».

Foto von Scott Graham auf Unsplash

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