Schäden für die armen Länder durch das Bankgeheimnis

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Das Bankgeheimnis, darin insbesondere die helvetische Unterscheidung zwischen Steuerflucht und Steuerhinterziehung (siehe Text „Die Problematik des Bankgeheimnisses“ hat schwere Folgen für die armen Länder der Welt.

– Oxfam hat im Jahr 2000 errechnet, dass die Länder des Südens wegen Steuerflucht jährlich 15 Milliarden Dollar an Steuereinnahmen verlieren. Zum Vergleich: das Bruttosozialprodukt von Burkina Faso beträgt ca. 4 Milliarden Dollar. Da ca. ein Drittel aller Gelder der Welt, die auf eine ausländische Bank gebracht werden, in der Schweiz liegen, und 70-90% davon unversteuert sind, kann man davon ausgehen, dass das Bankgeheimnis im Zusammenhang mit der schweizerischen Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug dafür verantwortlich ist, dass der Süden pro Jahr mehrere Milliarden Dollar an Steuereinnahmen verliert.

– Natürlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Fluchtgeld bei Wegfall des schweizerischen Bankgeheimnisses nicht in andere „sichere Häfen“ fliessen würde. Doch erstens würde sich dann dank dem Wegfall des Gegendrucks der Schweiz (vor allem innerhalb der OECD) der Druck auf die restlichen Steuerparadiese erhöhen. Und vor Allem zweitens: Wir müssen für uns selber entscheiden, ob unsere Handlungsweise vor Gott richtig ist oder nicht! Wir würden genauso wenig Raubgut kaufen mit der Begründung, sonst würde der Räuber seine Beute ja nur einem anderen Hehler verkaufen… Die Ausrede, „Andere tun es ja auch“ zählt vor Gott nicht.

– Im Vergleich dazu gibt die Schweiz ca. 2,5 Milliarden Franken an öffentlicher und privater Entwicklungshilfe pro Jahr. Wir würden also einen riesigen Dienst an Entwicklungshilfe leisten, wenn das Bankgeheimnis zumindest für Steuerhinterziehung gelockert würde.

– Der Bundesrat sagt, dass die Gelder aus dem Süden nur wegen der Willkür der dortigen Steuerbehörden und wegen der Mängel im dortigen Bankensystem zu uns kommen. Tatsächlich gibt es gewisse Länder, wo ehrlich arbeitende Menschen ungerecht behandelt werden und ein legitimes Schutzbedürfnis haben. Diese sind aber eine verschwindend kleine Minderheit unter all denjenigen, die der korrekten Besteuerung durch demokratisch gewählte Regierungen entgehen wollen. Wessen Schutz ist nun höher zu gewichten? Wir meinen, dass bei der Rechtshilfe an ausländische Behörden im Fall von Steuerhinterziehung ein Unterschied zwischen Rechtsstaaten und Willkür-Regimes gemacht werden kann und dass das Bankgeheimnis (oder zumindest die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug) zum Schutz nicht nötig ist.

– Im Gegenteil schützt unser Bankgeheimnis bzw. unsere Rechtshilfepraxis gerade vor Allem die korrupten Regimes selber: Die führende Wirtschaftsrevue „Economist“ schrieb 1999, dass schätzungsweise 20 Milliarden Dollar an Potentatengelder (von den Diktatoren durch Korruption oder Abzweigung aus der Staatskasse angeeignete Gelder) in der Schweiz lägen. Der Abacha-Clan habe insgesamt 55 Milliarden Dollar im Ausland liegen. Diese Diktatoren wurden durch unsere Regierungen gar gestützt oder konnten (wie zum Beispiel Mobutu) bei uns ein- und ausgehen…

– Die Rückforderung solcher Gelder ist für nachfolgende Regierungen vor Allem der ärmsten Länder sehr schwierig: die Tatbestände könnten oft erst dann bewiesen werden, wenn die Schweiz Informationen über die Kunden herausgeben würde, was sie aber wegen des Bankgeheimnisses nicht tut. Die Untersuchung verläuft deshalb oft im Sande. Besonders arme Länder haben ohne Einsicht auf die Bankkonten enorm Schwierigkeiten, alle für ein Rechtshilfegesuch nötigen Daten über die von ihren ehemaligen Diktatoren entwendeten Gelder zusammenzuziehen, da sie sich keine extrem teuren Untersuchungen leisten können. Das Rechtshilfegesuch scheitert deshalb oft bereits in diesem Stadium.

– Wir stellen fest, dass das Bankgeheimnis für die Länder des Südens viel mehr Schaden als Nutzen bringt. Für diese Länder wäre es deshalb das Beste, wenn das Bankgeheimnis aufgehoben würde. Gleichzeitig kann als Schutz für von willkürlichen Behörden Verfolgte eine Klausel im Rechtshilfegesetz eingesetzt werden, nach der nur auf rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien geführten Regierungen Rechtshilfe gewährt wird. Die Kriterien müssten genauer definiert werden.

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