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Jetzt abstimmen für ein wuchtiges Nein zur familienschädlichen Nachtarbeit

Die Befürworter von längeren Ladenöffnungszeiten haben bei kantonalen Abstimmungen meist Schiffbruch erlitten. Deshalb versuchen sie es nun mit einer Salamitaktik auf eidgenössischer Ebene. Den Start macht die Abstimmung vom 22. September.

Bereits heute existieren über 1300 Tankstellenshops. Sie sind meist deshalb entstanden, um von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung zu profitieren, die ihnen das Arbeitsgesetz zugesteht. Ein Gummiparagraph sieht vor, dass Tankstellenshops auch sonntags und abends offen halten können, wenn sie an «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» liegen. Bereits heute haben die meisten Tankstellenshops, die an grösseren Durchgangsstrassen liegen, am Sonntag offen. Und die meisten liegen in Städten und Agglomerationen und haben damit nichts mit Reiseverkehr zu tun.

So ist absehbar, dass nach der Aufweichung des Nachtarbeitsverbots immer mehr der insgesamt über 1300 Tankstellenshops auf 24-Stundenbetrieb umstellen werden. Um zu kontrollieren, ob sie dazu berechtigt sind, müsste jeder einzelne vor Gericht gezogen werden. Das ist schwierig und dauert lange. Eine unkontrollierte Ausbreitung des 24-Stundenbetriebs und damit mehr Verkehr, Gestank und Lärm sind die Folge. Dies hätte negative Folgen für die Familien und die Kinderbetreuung.

Hinter der Abstimmung zur Nachtarbeit in Tankstellenshops steht die Absicht, die Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel voranzutreiben. Dies zeigt der Aktivismus im Parlament für längere Ladenöffnungszeiten. Mit Verweis auf die neuen Regeln für Tankstellenshops und unter dem Motto «Gleiches Recht für alle» haben die Grünliberalen bereits die Abschaffung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für alle Läden vergleichbarer Grösse aufgegleist. Dass der Bundesrat diesen Vorstoss ablehnt, hilft da nicht viel. Denn das Parlament hat zuletzt im Juni bewiesen, dass es eine umfassende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten will. Unter dem Deckmantel der «Tourismusförderung» hat das Parlament bereits beschlossen, den Sonntagsverkauf grossflächig einzuführen sowie zurückhaltende Kantone zu längeren Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag zu zwingen.

Diese Salamitaktik des Parlaments muss jetzt gestoppt werden mit einem Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September.

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Der Druck auf den arbeitsfreien Sonntag wächst. Dies einerseits aufgrund unseres veränderten Einkaufsverhaltens, andererseits auch infolge Profitdenken und mangelndem Respekt gegenüber der Familie und dem Privatleben der Arbeitnehmer. Ungeachtet verschiedener Volksentscheide gegen die Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten verfolgen die Behörden eine sehr lasche Bewilligungspraxis. Die SBB eröffnen in den grösseren Städten unter dem Deckmantel des Reisebedarfes RailCities, die meist illegal als Shopping Centers mit Sonntagsöffnung funktionieren. Das Bundesgericht hat deshalb im Frühjahr 2002 entschieden, dass Läden mit einem für Reisebedarf zu weit gehenden Angebot (Kleiderläden, Möbelgeschäfte usw.) am Sonntag kein Personal beschäftigen dürfen. Das Seco, die für Sonntagsarbeit zuständige Bundesbehörde, hat daraufhin den betroffenen Betrieben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2004 gewährt.

Als Antwort darauf wurde im März 2004 im Eilverfahren ein Antrag auf Änderung des Arbeitsgesetzes im Nationalrat durchgebracht. An Bahnhöfen soll am Sonntag nicht nur für den Verkauf von Reisebedarf, sondern generell gearbeitet können. Die Bahnhöfe sollten zu Sonntags-Einkaufszentren werden. Nach einigem Hin und Her zwischen National- und Ständerat haben die beiden Räte Anfang Oktober dieser Liberalisierung zugestimmt. Sie beschränkten dies zwar auf die ?grösseren Bahnhöfe?, nach Bundesrat Deiss würde dies etwa 25 Bahnhöfe betreffen. Das heisst aber konkret, dass wohl alle Bahnhöfe, die ein Interesse haben, ihre Sonntags-Einkaufszentren eröffenen werden: es betrifft dies also selbst Thun, Chur, Bellinzona, Olten, etc… Es wurde zudem auch kein Arbeitnehmerschutz in die Vorlage eingebaut. Auch wer regelmässig am Sonntag arbeiten muss, erhält keinen Lohnzuschlag.

Von den Gewerkschaften wurde das Referendum lanciert. Die christlichen Parteien und die Evangelische Allianz unterstützen es und helfen Unterschriften sammeln. Denn beim Referendum geht es nicht nur um den Schutz der ohnehin schlecht bezahlten Angestellten im Detailhandel. Die Gesetzesänderung könnte verheerende Auswirkungen auf die Stellung des Sonntages generell haben: Da Bahnhöfe zu Sonntagseinkaufszentren werden, verlangen Geschäftsvereinigungen der Innenstädte nun ?gleich lange Spiesse?, um ebenfalls am Sonntag offen halten zu dürfen. Der Ständerat hat deshalb gleichentags mit der Liberalisierung der Bahnhöfe einer Motion zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das die Liberalisierung des Sonntagsverkaufs um die Bahnhöfe herum ermöglicht. Eine Freigabe an den Bahnhöfen könnte daher dazu führen, dass bald ein grosser Teil Läden am Sonntag offen haben und der Sonntag immer mehr ein Tag wie jeder andere wird. Denn offene Läden sind der Ausdruck der Säkularisierung des Sonntags. Die Einführung solcher Gesetze führt zur Abschaffung der christlichen Tradition eines gemeinsamen Ruhetages.

Authors: 
Andreas Peter

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Der Sonntag ist ein Geschenk Gottes an uns Menschen, zunächst in Form des Sabbat, im christlichen Gebrauch als Sonntag. Gott hat uns in den zehn Geboten anerboten, den Sabbat zu heiligen: ?Denke an den Sabbattag, um ihn heilig zu halten. Sechs Tage sollst du arbeiten und all deine Arbeit tun, aber der siebte Tag ist Sabbat für den Herrn, deinen Gott. Du sollst an ihm keinerlei Arbeit tun, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd und dein Vieh und der Fremde bei dir, der innerhalb deiner Tore wohnt.?(2. Mose 20, 8-10). Wie die anderen Gebote ist das Gebot des Sabbats nicht einfach eine mühsame Regel, sondern es ist für uns lebenserhaltend. Dies zeigt sich gerade heute: Der Arbeitsstress, der Aktivismus und der Konsumismus nehmen vor allem in den Industriestaaten immer mehr zu. Wenn wir uns nicht aktiv Zeit nehmen, unsere Beziehung zu Gott und zu unseren Bekannten und Verwandten zu pflegen, so zerbrechen diese Beziehungen und damit auch die Gesellschaft. Die Vereinsamung und ihre Folgen haben vor allem in den Grosstädten in den letzten Jahrzehnten immer mehr zugenommen.

Der Sonntag nimmt deshalb eine zentrale Stellung ein: dies ist der einzige Tag, wo die Mehrheit der Bevölkerung gleichzeitig freie Zeit zur Verfügung hat und wo Kirchgang, Besuche und Familienleben möglich sind. Ohne diesen gemeinsam planbaren Tag sind Familien und Vereine, und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt in Gefahr. Dies umso mehr, als dass sich die Berufsarbeit unter der Woche immer öfter auch bis in den Abend hinein erstreckt.

Das Ringen um den Sonntag hat sich in den letzten zwei Jahren intensiviert. Nun sollen Bahnhöfe zu Sonntags-Einkaufszentren werden , und die Konkurrenz verlangt ?gleich lange Spiesse?. Doch offene Läden sind der sichtbarste Ausdruck, dass der Sonntag ein Tag wie jeder Andere geworden ist. Es wird normal, am Sonntag auch zu arbeiten. Viele andere Arbeitsbereiche (Frisch-Produktion, Lager-Arbeiten und Transport) werden in direkter Folge der Sonntags-Öffnung nachziehen.

Neue Arbeitsplätze werden damit auch kaum geschaffen, denn bei den Einkäufen am Sonntag handelt es sich vor Allem um die Verlagerung von Einkäufen aus der Woche. Und sind wir wirklich gezwungen, den Sonntag zu opfern, damit wir ein Auskommen für alle schaffen können?

Es ist sicher richtig, dass wir notwendige Dienste wie Polizei, Krankenpflege und öffentliche Verkehrsmittel auch am Sonntag aufrechterhalten. Und Dienstleistungen, die der Beziehungspflege und der Erholung dienen, sind bis zu einem gewissen Grad auch zu rechtfertigen. Doch wo ist die Grenze? Müssen wir immer alles sofort einkaufen können? Können wir nicht bis am Montag warten, wenn mal ein Compi streikt? Als Kunden bestimmen wir, wie viel Andere am Sonntag arbeiten müssen.

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Am 16. März hat der Nationalrat eine weitere Scheibe des Sonntags abgeschnitten.

Wenn der Ständerat im Juni auch zustimmt, so sind Sonntags-Einkaufszentren an den Bahnhöfen bald Realität. Beten wir für die Ständeräte, dass sie sich dieser Gesetzesänderung widersetzen!

 

Der Sonntag, ein Geschenk Gottes

Der Sonntag ist ein Geschenk Gottes an uns Menschen, zunächst in Form des Sabbat, im christlichen Gebrauch als Sonntag. Bereits in den zehn Geboten wird uns nahegelegt, den Sabbat zu heiligen: ?Denke an den Sabbattag, um ihn heilig zu halten. Sechs Tage sollst du arbeiten und all deine Arbeit tun, aber der siebte Tag ist Sabbat für den Herrn, deinen Gott. Du sollst an ihm keinerlei Arbeit tun, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd und dein Vieh und der Fremde bei dir, der innerhalb deiner Tore wohnt.?(2. Mose 20, 8-10).

 

Wie die anderen Gebote ist das Gebot des Sabbats nicht einfach eine mühsame Regel, sondern es ist für uns lebenserhaltend. Dies zeigt sich gerade heute: Arbeitsstress, Aktivismus und Konsumdruck nehmen vor allem in den Industriestaaten immer mehr zu. Wenn wir uns nicht aktiv Zeit nehmen, unsere Beziehung zu Gott und zu unseren Bekannten und Verwandten zu pflegen, so zerbrechen diese Beziehungen und damit auch die Gesellschaft. Die Vereinsamung und ihre Folgen hat vor allem in den Grosstädten in den letzten Jahrzehnten immer mehr zugenommen.

 

Der Sonntag nimmt deshalb eine zentrale Stellung ein: dies ist der einzige Tag, wo die Mehrheit der Bevölkerung gleichzeitig freie Zeit zur Verfügung hat und wo Kirchgang, Besuche und Familienleben möglich sind. Ohne diesen gemeinsam planbaren Tag sind Familien und Vereine, und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt in Gefahr. Dies umso mehr, als sich die Berufsarbeit (vor allem in der Industrie und den Dienstleistungen) unter der Woche immer öfter auch bis in den Abend hinein erstreckt. Die StimmbürgerInnen haben deshalb 1996 eine Revision des Arbeitsgesetzes mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt, da die Vorlage sechs Sonntage im Jahr bewilligungsfrei für Sonntagsarbeit freigeben wollte. Die SchweizerInnen halten also am grundsätzlichen Arbeitsverbot am Sonntag fest.

 

Der Sonntag, politisch ausgehöhlt

Das Ringen um den Sonntag hat sich in den letzten zwei Jahren intensiviert. Das Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) und viele Kantone weigern sich seit zwei Jahren, Bundesgerichtsentscheide zur Schliessung von Geschäften am Sonntag umzusetzen.

 

Gleichzeitig schauen die Behörden zu, dass Tankstellenshops den Sonntag zum Einkaufstag machen. Und nun hat die Wirtschafts- und Abgabenkommission im Eilverfahren einen Antrag auf Änderung des Arbeitsgesetzes ans Parlament gerichtet, damit Läden an Bahnhöfen nicht nur für den Reisebedarf, sondern auch generell am Sonntag geöffnet werden können. Die Bahnhöfe sollen zu Sonntags-Einkaufszentren werden! Am 16. März wird der Nationalrat darüber beraten. Und die Konkurrenz wird darauf hin ?gleich lange Spiesse? beanspruchen.

 

Doch offene Läden sind der sichtbarste Ausdruck, dass der Sonntag ein Tag wie jeder Andere geworden ist. Es wird normal, am Sonntag auch zu arbeiten. Viele andere Arbeitsbereiche (Frisch-Produktion Lager-Arbeiten, Transport und schliesslich Call Centers) werden zudem in direkter Folge der Sonntags-Öffnung nachziehen.

 

Der Sonntag, unsere Verantwortung

Es ist sicher richtig, dass wir notwendige Dienste wie Polizei, Krankenpflege und öffentliche Verkehrsmittel auch am Sonntag aufrechterhalten. Und Dienstleistungen, die der Beziehungspflege und der Erholung dienen, sind bis zu einem gewissen Grad auch zu rechtfertigen. Doch wo ist die Grenze? Müssen wir immer alles sofort einkaufen können? Können wir nicht bis am Montag warten, wenn mal ein Computer streikt? Als Kunden bestimmen wir, wie viel Andere am Sonntag arbeiten müssen.

 

Viele argumentieren, dass mit der Öffnung an Bahnhöfen Arbeitsplätze geschaffen werden können. Aber wenn wir genauer hinsehen, handelt es sich nur um die Verschiebung von Einkäufen aus der Woche, also einzig um eine Verlagerung. Und sind wir wirklich gezwungen, den Sonntag zu opfern, damit wir ein Auskommen für alle schaffen können?


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Sonntagsverkauf

Am 22. September 2002 wird im Kanton Basel-Stadt und im Kanton Solothurn, vielleicht auch im Kanton Aargau über die Aufhebung sämtlicher Ladenöffnungszeitregelungen abgestimmt. Die Läden könnten dann bis 23 Uhr abends offen halten. Zudem soll der Sonntag nicht mehr als öffentlicher Ruhetag gelten. Dank eines Bundesgerichtsentscheides dürften Läden mit Angestellten aber auch dann nicht mehr als ca. 3 Sonntage im Jahr offen halten, aber der Druck auf den Sonntag wächst und es wäre eine Frage der Zeit, bis auch der Sonntag fällt.

Auch der Abendverkauf

Aber auch der Abendverkauf ist höchst problematisch, denn mit verlängerten Ladenöffnungszeiten wird Zehntausenden von Familien das Zusammenleben massiv erschwert oder gar verunmöglicht. Die Erfahrung von Angestellten im Kanton Baselland und dem Kanton Zürich zeigt, dass in der Realität kaum darauf Rücksicht genommen wird, ob jemand eine Familie zu Hause hat und deshalb am Abend nicht arbeiten möchte. Wenn ein Familienmitglied abends arbeiten muss, wird diese Gemeinschaft auseinandergerissen. Viele Angestellte beklagen sich, dass ein geregeltes Familienleben sehr schwierig geworden ist. Von einem regelmässigen Mitmachen in der Kirchgemeinde (Hauskreise etc.) kann auch nicht mehr die Rede sein. Denn auch wer um 20.15 Uhr aus dem Geschäft kommt und den Heimweg antreten muss, für den ist dies zu spät. Die meisten der am Abendverkauf interessierten Geschäfte würden vorerst nur bis 20 Uhr offen halten, aber erfahrungsgemäss ist es für das Familien- und Gemeindeleben entscheidend, ob bis 19 Uhr oder 20 Uhr offen ist.

Tatsächlich zeigen alle Untersuchungen, sei es durch die Behörden, Universitäten oder Gewerkschaften, dass im Durchschnitt 80-90% der Angestellten im Verkauf gegen längere Üffnungszeiten sind. Die Meisten sind also tatsächlich negativ betroffen. Für sie bedeutet die Abendarbeit offensichtlich auch nicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Mehrheit der im Verkauf beschäftigten Angestellten hat keine Berufslehre (und hat oft auch nicht die Fähigkeiten dazu). Ein Berufswechsel ist für sie schwierig realisierbar.

Die Familie ist um jeden Preis zu schützen

Natürlich arbeiten schon heute gewisse Berufszweige am Abend. Bei den Meisten handelt es sich aber um Basisdienstleistungen wie ÜV, Polizei und Krankendienst, oder aber die Gastwirtschaft, die nur am Abend stattfinden kann. Der Einkaufsbummel ist jedoch nicht unumgänglich, und deshalb sollten wir nicht noch mehr Familien dafür opfern. In der Schweiz sind etwa 250 bis 300’000 Personen im Verkauf tätig. Wenn nun die meisten Kantone die Üffnungszeiten liberalisieren und schon nur die Hälfte der Geschäfte (vor allem die Grossen) ihre Üffnungszeiten ausdehnen, dann sind also Zehntausende von Familien in der Schweiz betroffen. Wenn wir wirklich für den christlichen Auftrag der Familie einstehen wollen, dann müssen wir meines Erachtens genau diese Probleme zu Herzen nehmen.

Wir wissen auch alle, dass gestörte Familien eine der Ursachen für Verbrechen ist. Deshalb ist die Familie um jeden Preis zu schützen. Wir wollen eine Politik der Liebe, die Familie ermöglicht, statt eine Politik der Strafe im Nachhinein. Als Christen sind wir besorgt über die Entwicklung, dass unserer Gesellschaft sich zu einer überbeschäftigten Konsum- und Hochleistungsgesellschaft entwickelt. Gemäss Gottes sinnvoller Schöpfungsordnung wäre sowohl ein Feierabend wie als auch ein Ruhetag vorgesehen. Die Gelegenheit, wo wir Menschen zur Ruhe kommen, Beziehungen pflegen, uns erholen kauch „Psychohygiene“) und uns Gedanken über Sinn und Zweck unseres Leben machen können.


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