Schlagwortarchiv für: migration

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Das „Bad Horn» ist ein beschauliches Hotel im Thurgauer Dorf Horn, direkt am Bodensee. An einem Wochenende im Januar 2025 herrschte dort allerdings Asyl-Alarm, wie die „Weltwoche» berichtete. Was war passiert?

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Das Behindern von Rettungsarbeiten steht nach dem Schweizer Gesetz unter Strafe (Art. 128 Abs. 2 StGB). Der Bundesratsentscheid, dass das Rettungsschiff Aquarius auch nicht unter Schweizer Flagge fahren dürfe, hat bei dessen Stilllegung eine entscheidende Rolle gespielt. Damit wird die Rettung von tausenden von Menschen verhindert. Aquarius hat bisher 29’000 Menschen gerettet. Der Bundesrat macht sich so für den Tod von zahlreichen Menschen mitverantwortlich.

Vordergründig wird davon gesprochen, dass es eine gesamteuropäische Lösung brauche. Richtig, aber dies ist noch in weiter Ferne, und bis dann werden noch viele Menschen ertrinken. In vielen Kreisen wird auch die Illusion gepflegt, es würden weniger Menschen das Mittelmeer überqueren, wenn es bekannt sei, dass viele dabei umkommen. Doch dürfen wir vor Gott tausende von seinen Geschöpfen opfern, damit weniger Fremde zu uns kommen? Sicher darf man Zweifel am Migrationsvertrag von Marrakesch haben, der den Ländern verbieten will, wirtschaftliche Migration zu begrenzen. Wir haben das Recht zu entscheiden, dass z.B. nur Verfolgte oder Kriegsflüchtlinge Aufnahme finden dürfen. Aber dazu gehört eine korrekte Abklärung der Herkunft. Und nicht, sie ertrinken zu lassen. Ist der Tod als Strafe für die Suche nach Wohlstand tolerierbar? Und als «Kollateralschaden» für Verfolgte, weil es «halt auch viele Wirtschaftsflüchtlinge darunter hat»?

In Matthäus 25 sagt uns Jesus, wonach gerichtet wird: Nicht nach dem, was wir Schlechtes getan haben, sondern nach dem, was wir den Geringsten unserer Brüder Gutes nicht getan haben. Ja, und es sind auch viele Christen unter den Ertrunkenen. Sami, mein Eritreischer Nachbar ist dem Ertrinkungstod dank eines Rettungsschiffes knapp entkommen, nachdem er bereits bewusstlos im Wasser lag. Die meisten anderen auf seinem Schlepperboot sind umgekommen.

Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Entscheid Rückgängig zu machen und darauf hinzuwirken, dass nicht noch mehr Menschen im Mittelmeer umkommen.

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Am 28. Februar 2016 sind wir aufgerufen, über die sogenannte «Durchsetzungsinitiative» abzustimmen. Das Anliegen der Initianten ist es, der «Ausschaffungsinitiative», die das Stimmvolk am 28. November 2010 angenommen hat, Nachdruck zu verleihen, den Katalog der von einer Ausschaffung betroffenen Delikte auszudehnen1 und Ausnahmeregelungen für Härtefälle zu verunmöglichen. Aus christlicher Sicht ist diese Vorlage sowohl inhaltlich als auch formal unhaltbar.

Kein Ansehn der Person

Inhaltlich festigt die Durchsetzungsinitiative die von der Ausschaffungsinitiative eingeführte Grundidee, dass Ausländer härter bestraft werden sollen als Schweizer. In der Bibel wird demgegenüber die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gericht grossgeschrieben. Die Menschen sollen nicht nach äusserlichen Kriterien (etwa der Nationalität) beurteilt werden. So etwa bei König Josafat, der die Rechtsprechung neu ordnet: «Darum lasst die Furcht des HERRN bei euch sein, haltet und tut das Recht; denn bei dem HERRN, unserm Gott, ist kein Unrecht, weder Ansehen der Person noch Annehmen von Geschenken» (2. Chronik 19,7).

Auch die Weisheitsliteratur bekräftigt diesen Gedanken: «Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut» (Sprüche 24,23). Der spezifische Fall der Ausländer wird im Gesetz des Mose überaus deutlich behandelt: «Für die ganze Gemeinde gelte nur eine Satzung, für euch wie auch für die Fremdlinge. Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, dass vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr» (4. Mose 15,15–16). Somit scheint klar, dass die Durchsetzungsinitiative (übrigens auch ihre grosse Schwester, die Ausschaffungsinitiative) im Inhalt biblischen Grundwerten widerspricht.

Unterordnung unter die Obrigkeit

Auch formal stellt die Initiative aus christlicher Sicht ein Problem dar. Die Initianten haben noch vor Abschluss des Gesetzgebungsprozesses im Parlament die Initiative lanciert mit dem Vorwurf, das Parlament respektiere den Volkswillen nicht. Dabei hätten sie die Möglichkeit gehabt, den Gesetzentwurf mit einem Referendum anzugreifen, um einen neuen Entwurf zu erzwingen. So schliessen sie das vom Volk gewählte Parlament. Überdies nimmt der Initiativtext den Gerichten jeglichen Ermessensspielraum, indem er unbedingte Härte verlangt und keine Ausnahmen für Härtefälle vorsieht. So missachten die Initianten das gesunde Zusammenspiel der drei Staatsgewalten (Bundesrat, Parlament, Gerichte) und versuchen, allen Institutionen ihre Sichtweise in absoluter Weise aufzuzwingen.

Vor einer solchen Haltung des Misstrauens und der Missachtung den Behörden gegenüber wird in der Bibel gewarnt. So schreibt etwa Paulus: «Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ausser von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet» (Römer 13,1). Natürlich muss diese Stelle vorsichtig verwendet werden, wurde sie in der Vergangenheit doch vielfach missbraucht, um die Unterdrückten in ihrer Unterdrückung zu halten. In unserem heutigen politischen System können wir diese Unterordnung unter die Obrigkeit als den Respekt der Institutionen deuten, also auch der bestehenden Gewaltentrennung. Ein solcher Respekt schliesst eine kritische Haltung und ein Hinwirken auf eine Veränderung der Institutionen nicht aus, gerade wenn sie der Unterdrückung der Schwächsten dienen. Bei der Durchsetzungsinitiative, die das System der Gewaltentrennung durch die Hintertür schwächen würde, ist aber nicht einsichtig, welche Unterdrückung sie bekämpfen will. Sie schafft vielmehr neues Unrecht für unsere ausländischen Mitmenschen.

Das Böse mit dem Guten überwinden

Die Online-Kommentare zeigen, dass die Anziehungskraft dieser Initiative auch in einem weit verbreiteten Gefühl liegt, die «wirklich Schuldigen» würden nicht bestraft und würden unser strafrechtliches System ausnützen, um auf unsere Kosten zu leben (Stichwort Kriminaltourismus2 ).

Tatsächlich ist es so, dass unser Rechtssystem, wie jedes menschliche System, unvollkommen ist und es Vieles zu verbessern gibt. Doch ändert die Initiative nichts am bestehenden Unrecht; sie schafft vielmehr neues. So stellt sie etwa Genozid und Sozialmissbrauch gleich und nimmt es in Kauf, dass ein hier aufgewachsener Familienvater ausgeschafft wird. Demgegenüber ruft uns Paulus zu: «Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem.» (Römer 12,21). Wir Christen sind aufgerufen, über System-Ungerechtigkeit offen zu diskutieren und dann konstruktive, «gute» Verbesserungsvorschläge zu bringen.

Es gilt auch zu bedenken, dass sich Jesus mit den Randständigen und Ausgegrenzten identifiziert. So etwa im Gleichnis von den Schafen und Böcken. Dort sagt Jesus: «Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen… Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen» (Matthäus 25,35–36). Im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative erhält diese Aussage eine ganz neue Bedeutung: Jesus begegnet uns nicht nur im Ausländer, sondern auch im kriminellen (inhaftierten) Ausländer. Können wir Christen unter diesen Umständen wirklich fordern, dass solche Leute ausgeschafft werden sollen? Und erst noch bedingungslos?

Die Wahrheit lieben

Das verbreitete Gefühl des Unrechts beruht oft auch auf falschen Informationen. So hat eine nicht repräsentative Umfrage auf dem Datenblog3  von Newsnet.ch gezeigt, dass die Teilnehmer die Kriminalität allgemein (Schweizer und Ausländer) viel höher einschätzen, als sie wirklich ist.4 Dies ist ein Hinweis darauf, wie gross die Angst ist und wie sehr diese Problematik überbewertet wird. So bewegt sich die Debatte leider oft weitab von realen Fakten. Hier sind wir Christen gefordert, als «Kinder des Lichts» die Wahrheit zu lieben und uns den Fakten zu stellen, auch wenn sie unbequem sind und nicht unseren ideologischen Vorurteilen entsprechen.


1. Die Initiative fordert für so unterschiedliche Straftaten wie Völkermord, Vergewaltigung, Einbruch, Drogenbesitz und Sozialmissbrauch dieselbe Ausschaffungs-Sanktion.

2. Leider bietet die Initiative gerade zur Bekämpfung des Kriminaltourismus keine Handhabe. Wer nicht hier wohnt und illegal einreist, um bei uns eine Straftat zu begehen, hat logischerweise keine Angst vor einer Ausschaffung.

3.  «So kriminell sind Ausländer wirklich», blog.derbund.ch/datenblog/index.php/11293/so-kriminell-sind-auslaender-wirklich; eingesehen am 5.2.2016.

4. Anteil der verzeigten Schweizer und Ausländer: von LeserInnen geschätzt (Ø): 10,9% (CH), 16,4% (Ausl.); tatsächlicher Wert: 0,7% (CH), 2,2% (Ausl.); eingesehen am 5.2.2016.

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Eine «Kleingruppe nach Mass»1 der Vineyard Bern hat sich unter dem Titel «Eine frohe Bo(o)tschaft – Die Flüchtlinge und wir Christen» an sechs Treffen mit dem Flüchtlingsthema beschäftigt. Ein Bericht (13.11.2015)

Vorbemerkungen

Im Sommer 2015 wurde mir durch die Berichte über die Flüchtlingsströme, die vom Nahen Osten und Afrika nach Europa drängen bewusst, dass ich daraus in unserer Gemeinde ein Thema machen sollte. Ich traf mich mit dem damaligen Leiter der Flüchtlingshilfe der Heilsarmee im Kanton Bern. Er gab mir wertvolle Tipps für eine sinnvolle Annäherung an das Thema mit praktischen Folgerungen.

So trafen sich vom September bis November 2015 ca. 8 Personen sechs Mal, um sich den Flüchtlingen und deren Problemen zu nähern.

1. ChristNetForum zur Flüchtlingsfrage

Am Forum vom 12. September 2015 «Eine frohe Bo(o)tschaft?! Die Flüchtlinge, die Schweiz und die Christen»2 ging es um die politische Annäherung in einem Podiumsgespräch mit dem syrischen Flüchtling Feras Shamas, dem SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal; der EVP-Nationalrätin Maja Ingold und dem Pfarrer Daniel Frei. «Umstritten war, ob Christen in der Schweiz bevorzugt aufgenommen werden sollen. Einigkeit herrschte darüber, dass die humanitäre Hilfe im Nahen Osten verstärkt und bürokratische Hürden für arbeitswillige Flüchtlinge reduziert werden sollen».3

Pfarrer Frei machte klar, dass «Flucht» und die Begegnung mit Fremden in der Bibel von jeher ein Thema war. Sogar Jesus selber zog aus seiner privilegierten Stellung beim himmlischen Vater aus, erniedrigte sich selbst bis zum Tod und wurde über alle Massen erhöht (vgl. Phil. 2,5-11). Shamas, ein reformierter Christ, zeigte sich ausgesprochen integrationswillig: ‹Ich will der Schweiz dienen›, sagte er.

Erich von Siebenthal, Nationalrat der SVP, erkannte in Shamas einen jener christlichen Flüchtlinge, denen er, wie er in einem Postulat an den Bundesrat gefordert hat, prioritäre Behandlung zukommen lassen will. «Es ist ein Fakt, dass sich Christen besser integrieren lassen», so von Siebenthal. Ausserdem sei der Zugang zu den Flüchtlingslagern im Nahen Osten für Christen erschwert.

Auf die auch unter vielen evangelischen Christen populäre Forderung reagierte Maja Ingold, Nationalrätin der Evangelischen Volkspartei (EVP), mit Erfahrungen einer Reise, die sie in den Libanon geführt hatte. Christen kämen darum nicht in die grossen Lager, weil sie materiell oft besser gestellt seien als Muslime. Eine Ungleichbehandlung bei der Aufnahme in der Schweiz unterstützt Ingold nicht: «Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich zu behandeln, ungeachtet von Geschlecht, Rasse und Religion. Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind und nach Europa kommen, die müssen wir aufnehmen.»4

2. Bibelarbeit und Sichtung unserer Probleme

Grundlegend für uns wurde das Wort Jesu: «Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut ihnen auch, darin ist der Sinn der ganzen Bibel zusammengefasst» (Matth. 7,12). Dazu kommt das Gleichnis von der Scheidung im letzten Gericht zwischen «Guten und Bösen» (Matth. 25,31-46), mit dem bekannten Wort «Was ihr einem dieser geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan» (und das Gegenteil). Da wird uns vor Augen geführt, welche Einstellung Jesus Christus zu den Menschen hat, die am Leben bedroht sind.

Unsere Probleme: Verunsicherung; Frage, wie sollen wir dieses Problem, das mit den Flüchtlingen auf uns zukommt (z.B. verdeckte Islamisten, Anspruchshaltung, überhebliche Mentalität, Forderungshaltung) lösen?; Angst, wir könnten in Zukunft den Anforderungen nicht gewachsen sein und von den Fremden überrollt werden. Dem wollen wir mit mehr Einsicht in die Hintergründe begegnen.

3. Rechtsfragen um Flüchtlinge und Asylbewerber

Elias und Nadine gaben uns einen interessanten Einblick in das juristisches Feld. Zugleich wurde uns gezeigt, weshalb das Flüchtlingswesen in unserem Land derart kompliziert erscheint.

Hier ein Ausschnitt aus ihren Ausführungen:

Flüchtlingseigenschaft gemäss Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

  1. Verlassen des Heimatstaates
  2. Fremde Staatsangehörigkeit
  3. Bruch der Beziehungen zum Verfolgerstaat
  4. Verfolgung:
    1. Ernsthafte Nachteile
    2. Kein Schutz durch das Heimatland
    3. Gezielte Nachteile
    4. Verfolgungsmotiv
    5. Begründetheit der Verfolgungsfurcht
    6. Fehlende interne Flucht- bzw. Schutzalternative
  5. Kein Ausschlussgrund gemäss GFK:
    1. Kriegsverbrechen
    2. nicht politische Verbrechen
    3. Handlungen gegen Ziele der Vereinten Nationen

= Schutz gemäss Flüchtlingskonvention

Asylgewährung

  1. Flüchtlingseigenschaft erfüllt
  2. Keine Asylausschlussgründe
    1. Asylunwürdigkeit
    2. Verwerfliche Handlungen
    3. Gefährdung der Sicherheit der Schweiz
  3. Subjektive Nachfluchtgründe
  4. Ausnahmesituation

= Einräumung besonderer Rechtsstellung durch Staat

Quelle: Wikipedia, «Ausländerausweis», eingesehen am 12.1.2016 (https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderausweis).

4. Beispiel gelebter Gastfreundschaft

Urs, Susi und Regula wohnen in einer ehemaligen Käserei. Sie nehmen zwei Asylbewerberinnen mit Kindern auf, die nach einiger Zeit eine eigene Wohnung finden und beziehen. Die Frauen aus Äthiopien und Nigeria gewöhnen sich bei Meiers an die Schweizer Mentalität, lernen Deutsch (in Deutschkursen in Köniz bzw. Bern) und lernen, mit den zuständigen Behörden umzugehen.

Das Amt für Migration in der Gemeinde unterstützt sie optimal. Sie haben auch direkte Beziehungen zu Asylunterkünften in der näheren Umgebung.

Für sie ist es ein Vorteil, dass sie selber vier Jahre lang in Afrika gelebt und gearbeitet haben, sodass sie mit der Mentalität von Afrikanern recht vertraut sind. Sie waren sehr bereit, alle unsere Fragen zu beantworten, sodass auch hier eine emotionale Annäherung an die Flüchtlingsfrage geschehen ist.

5. Standortleiter eines Asylzentrums

Der Standortleiter eines Asylzentrums der Heilsarmee besuchte uns. Er war vorher im Asylzentrum Riggisberg tätig. Er kam dann kurzfristig in ein Zentrum, das für 37 Personen eröffnet wurde. Er war vorher fünfeinhalb Jahre lang in der Arbeit für Strassenkinder in Brooklyn tätig. So hat er einen Erfahrungsschatz an schwierigen Situationen und deren Bewältigung, der ihm für seine jetzige Arbeit sehr zugute kommt.

Eine Frage an ihn lautete: «Wie geht ihr bei Konflikten vor?» Seine Antwort: «Zuerst versuchen wir, den Frieden wieder herzustellen, und unternehmen weitere Schritte, wenn es brenzlig wird.» Das Verhältnis zur Einwohnergemeinde und zur Kirchgemeinde ist sehr gut. «Wir erleben viel Unterstützung, auch von freiwilligen Helfern, wie auch an andern Standorten.»

6. Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration

An unserem Schlussabend treffen wir einen Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration (SEM), der schweizerischen Bundesbehörde für Ausländerfragen in Wabern.

Wir nehmen ein einfaches Abendessen ein. Danach beten wir ein Gebet, das ChristNet im Rahmen des 40-Tage-Gebets «Beten+Wählen 2015» publiziert hat.5 2. Mose 3,7: «Und der Herr sprach: ‹Ich habe das Elend meines Volks in Ägypten gesehen… und ich bin herniedergefahren, dass ich sie errette…›» Und das Gebet dazu: «Vater im Himmel, wenn wir uns mit Menschen aus fernen Ländern unterhalten, ist es uns sonnenklar, dass wir gleichwertig sind…»

Das Gespräch beantwortet unsere Fragen und gibt einen interessanten Einblick in die Hintergründe einer Arbeitsstelle beim SEM. Dort geschehen linguistische Herkunftsabklärungen von Asylsuchenden, wenn amtsintern Bedarf ist, und sie bewerten die Leistung von Dolmetscherkandidaten.

Zum Schluss sieht die Gruppe folgende weiterführende Engagements:

  1. Bundeszentrum für Flüchtlinge im Zieglerspital, Bern, das im Frühling 2016 aufgehen soll:
    1. Gebetsmarsch um das Areal
    2. Freiwillige Mitarbeit
  2. Restaurant: den Kontakt mit Flüchtlingen suchen
  3. Eine Flüchtlingsfamilie aus Syrien zum Essen einladen.
  4. Angebot einer Pflegefachfrau, Flüchtlinge in kleineren medizinischen Fällen zu beraten.
  5. Das Programm der Kleingruppe in neuer Auflage anbieten.

Schliesslich bringen wir alles, was uns beschäftigt, im Gebet vor unsern Gott, weil wir glauben, dass Er den Überblick und alles im Griff hat.

Zum Schluss

Im gesamten Prozess hat uns das Wort Jesu begleitet: «Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut ihnen auch, darin ist der Sinn der ganzen Bibel zusammengefasst» (Matth. 7,12).

Dabei sind uns die folgenden Begriffspaare wichtig geworden:

  1. Abwehrkultur/Willkommenskultur
  2. Problemorientiert/Lösungsorientiert
  3. Defizit-Sicht/Ressourcen-Sicht

Heute müssen wir nicht nur sagen: «Das Asylwesen ist kompliziert» und dann auf Abwehr gehen oder einfache Lösungen anstreben. Wir können jetzt sagen, dass wir besser verstehen, weshalb das Asylwesen kompliziert ist. So können wir uns sinnvoll damit beschäftigen und in kleinen Schritten zu Lösungen beitragen.

Jesus hat uns gezeigt, dass alles Neue im Kleinen anfängt, wie das Senfkorn, das über jede Vorstellung hinaus wächst. Da sehen wir das Himmelreich kommen.

Heute ist unsere Motivation gewachsen, uns aktiver den Flüchtlingen zuzuwenden.


1. Die Kleingruppe nach Mass ist ein Gefäss der Vineyard Bern; vgl. http://www.vineyard-bern.ch/angebote/kleingruppen/kleingruppen-nach-mass/.

2. Vgl. ChristNet, http://www.christnet.ch/de/content/forum-eine-frohe-bootschaft-die-fl%C3%BCchtlinge-die-schweiz-und-die-christen.

3. Ebd.

4. Ebd.

5. ChristNet, Beten+Wählen 2015, «Woche 6 – Flüchtlingspolitik»; vgl. www.christnet.ch/de/content/betenw%C3%A4hlen-2015-0.

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40 Tage für Ausländerpolitik beten

Wie vor vier Jahren lädt ChristNet im Hinblick auf die Nationalratswahlen vom 18. Oktober 40 Tagen «Beten+Wählen» ein. Dieses Mal aus aktuellem Anlass unter dem Thema «Migration». So soll den Christen Gelegenheit geboten werden, als persönliche Vorbereitung auf die Wahlen während 40 Tagen für die politische Schweiz zu beten, dass sie für Migrationsfragen mehr Offenheit zeigt.

Möchtest Du eine Schweiz der Nächstenliebe auch im Migrationsbereich? Dann mach mit bei der Gebetsbewegung vom 9. September bis 18. Oktober!

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Ende 2014 waren weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht – so viele wie noch nie. Auffällig hohe Aufnahmequoten in der Schweiz und in Europa deuten darauf hin, dass sehr viele dieser Menschen wirklich um ihr Leben fliehen, wegen inneren Konflikten und Bürgerkrieg in Syrien und Eritrea. Sicher stimmt es aber auch, dass im Zeitalter von Handy und Internet die Informationen über die Verhältnisse im Westen bzw. Norden allgegenwärtig sind. Auch die Organisation der Reise, sowie die Kontakte zu denen, «die es geschafft haben» sind heute einfacher.

Grosse Herausforderungen, vielfältige Ursachen

Derweil spielen sich auf dem Mittelmeer schreckliche Dramen ab: Jedes Jahr verlieren Tausende bei der Überfahrt ihr Leben. Wer ist schuld daran? Die Schlepper, weil sie skrupellos und profitgierig zu viel riskieren? Die «Wirtschaftsflüchtlinge», weil sie sich zu naiv vom Versprechen auf Reichtum verlocken lassen? Die EU, weil sie ihre Grenzen abriegelt und die Flüchtlingsboote auf riskantere Routen zwingt? Wir alle, weil wir von unserer Regierung den Schutz der Grenzen und unseres bequemen Wohlstands erwarten?

In den Medien klingt es oft so, als wäre vor allem Europa mit einem enormen Flüchtlingsstrom konfrontiert. Dies sieht im weltweiten Vergleich ziemlich anders aus:

Top 3 Aufnahmeländer1
(absolute Zahlen)
Top 3 Aufnahmeländer
(pro 1000 Einwohner)
  1. Türkei           1,59 Mio.
  2. Pakistan      1,51 Mio.
  3. Libanon       1,15 Mio.
  1. Libanon       232
  2. Jordanien   87
  3. Nauru           39
  • Schweiz 0,015 Mio.2
  • Schweiz       2

Ist die Schweiz also dermassen zurückhaltend, wenn es um die Aufnahme von Flüchtlingen geht? Nicht unbedingt: So ist etwa die Schutzquote (Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen) im letzten Jahr deutlich auf 58 Prozent gestiegen. Und unsere Regierung hat dem UNO-Flüchtlingshochkommissariat ein verhältnismässig grosses Kontingent von 3000 schutzbedürftigen Personen für die Aufnahme zugesichert. Angesichts von etwa 4 Millionen Flüchtlingen im Nahen Osten3 fordern einige NGOs allerdings die Aufnahme von bis zu 100 000 Flüchtlingen aus Syrien…

Die hohen Gesuchszahlen und der dadurch ausgelöste Bedarf an Unterkünften stellen Bund und Kantone vor grosse Herausforderungen. Während nun von rechts aussen die grosse Krise heraufbeschworen wird («Asylchaos!»; «Armee an die Grenze!»), reagieren viele Kantone erfreulich pragmatisch und innovativ: Das Tessin arbeitet mit Hoteliers zusammen, im Aargau und in Bern wurden vorübergehend Militärzelte aufgestellt.

Biblische Antworten

Was sagt denn die Bibel zu dieser komplexen Thematik? Zunächst einmal ist der Themenkreis «Verfolgung – Flucht – Exil – Heimat» in der Bibel erstaunlich gegenwärtig: Von 1. Mose 4 bis in die Offenbarung waren die Menschen immer wieder unterwegs. Abraham, Isaak, Jakob, Joseph, Mose, Jesus: Sie und andere waren für Kurz oder Lang Fremde in fremdem Land. Kein Wunder ist der Umgang mit Fremden auch in der biblischen Ethik ein Thema: Texte dazu finden sich etwa im Gesetz des Mose.4

Im Neuen Testament werden Werte wie Gastfreundschaft («einige haben Engel beherbergt…»5 ), Barmherzigkeit, Grosszügigkeit und Verzicht hochgehalten. Interessant auch, dass in der Bibel der Nächste nicht unbedingt, oder eben gerade nicht, der «Naheliegendste» und Volksgenosse ist. Im Gleichnis, welches das grosse Liebesgebot illustriert, ist es einer aus dem verachteten Volk der Samariter, der hilft. Und in der Grundlegung der Nächstenliebe im Alten Testament heisst es : «Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.»6 

Viele Flüchtlinge suchen Schutz vor Verfolgung an Leib und Leben. Andere suchen ein besseres Leben, Zukunftsperspektiven statt Hoffnungslosigkeit. Haben wir, die wir zufällig in einem der reichsten Länder geboren sind, das Recht, diese sogenannten «Wirtschaftsflüchtlinge» zu verurteilen? Gott liebt sie genauso wie uns selber. «Wir die Guten, sie die Bösen», dieses Bild trifft nicht zu – übrigens auch nicht in der Umkehrung. Gott bringt die Flüchtlinge an unsere Pforten und fordert uns mit ihnen heraus, ähnlich wie im Gleichnis der arme Lazarus den reichen Mann herausfordert7 .

Wir merken uns: Woher sie auch kommen und wie auch immer ihre Geschichte lautet, es sind Menschen. Unsere Nächsten. Ihnen soll unsere ganze Anteilnahme gelten.


1. UNHCR, Global Trends 2014

2. Berechnung aufgrund von: Staatssekretariat für Migration, Asylstatistik 2014
https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/publiservice/statistik/asylstatistik/jahresstatistiken.html (eingesehen am 11.08.2015)

3. Staatssekretariat für Migration SEM, «Humanitäre Krise in Syrien», eingesehen am 30.7.2015. bfm.admin.ch/bfm/de/home/asyl/syrien.html.

4. 3. Mose 17–19 und 5. Mose 23–24.

5. Hebräer 13,2.

6. 3. Mose 19,33f.

7. Lukas 16,19-25.

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Flüchtlinge – Fakten statt Vorurteile

Unwissenheit bildet fruchtbaren Nährboden für Vorurteile. Diese Broschüre will vorgefassten Meinungen zum Schweizer Asylwesen mit Fakten entgegentreten. Wir möchten Sie alle dazu anregen, gegenüber den zuweilen lückenhaften Informationen zur Flüchtlingssituation kritisch zu bleiben. Geben Sie Intoleranz, die auf Stereotypen gründet, keine Chance.
Die Broschüre kann hier bestellt werden (Online-Formular).

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Am 9. Juni 2013 stimmen wir über die sogenannt dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ab, die seit Ende 2012 in Kraft sind. Die Befürworter dieser Änderungen betonen, es handle sich dabei um Verbesserungen, die zur Beschleunigung der Asylverfahren führten, und keineswegs um Verschärfungen.1 Wirklich? Bei einer genaueren Betrachtung stellen sich so einige Fragen.

Kein Schutz bei Verfolgung wegen Wehrdienstverweigerung und Desertion

«Keine Flüchtlinge sind Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden», 2  sind vom Asyl ausgeschlossen.

Anti-Eritreer-Bestimmung

Diese Bestimmung richtet sich in erster Linie gegen Asylsuchende aus Eritrea, die bisher relativ oft Asyl erhalten haben. Dazu ist es vielleicht nützlich zu wissen, dass in Eritrea eine brutale Diktatur herrscht, die das Land völlig militarisiert hat. Unter dem Vorwand des Kriegszustands mit seinen Nachbarn müssen – mit wenigen Ausnahmen – alle Bürger zwischen 18 und 50 Jahren entweder Militärdienst oder militärisch organisierten Arbeitsdienst leisten, dessen Dauer ungewiss und fast unbeschränkt ist (es wird wiederholt mobilisiert, aber nur vereinzelt demobilisiert). Wer sich dem entziehen will, gilt als Staatsfeind und muss mit extrem brutaler Haft rechnen: Folter, Hunger, unmenschliche Haftbedingungen; das Ganze natürlich ohne Gerichtsverfahren. Viele Häftlinge überleben das nicht.3

Es ändert sich nichts?

Es wird von Seiten der Befürworter argumentiert, in der Praxis ändere sich für eritreische Dienstverweigerer nicht viel: Wer unverhältnismässigen Strafen ausgesetzt sei, erhalte weiterhin Asyl.4 Was das genau heisst, ist allerdings unklar. Wenn Dienstverweigerung beispielsweise nur noch zu vorläufigen Aufnahmen5 führt, haben die Schutzsuchenden gegenüber gesetzlich anerkannten Flüchtlingen schlechtere Perspektiven und vor allem eine grosse Ungewissheit, was in Zukunft sein wird.6 Wenn sich hingegen so gut wie nichts ändert, ist fraglich, warum denn das Gesetz geändert werden musste.

Besonders gravierend erscheint an dieser Bestimmung, dass erstmals nicht «nur» die Verfahrensschraube angezogen wird. Hier geht es ganz konkret darum, die Asylgründe einzuschränken. Die Parlamentsmehrheit will also nicht einfach «Profiteuren» aussortieren, um die «echten» Flüchtlinge besser zu schützen. Gerade Menschen, die ganz konkret denselben Schutz in Anspruch nehmen wollen, den auch wir geniessen7 , werden hier vom Asyl ausgeschlossen.

Das Ende der Botschaftsgesuche

Botschaftsgesuche8 waren bis anhin gerade für Menschen, die nicht über die Mittel oder die körperliche Verfassung verfügten, sich illegal auf die gefahrvolle Reise nach Europa zu machen – also gerade für Frauen und Kinder – eine Möglichkeit, trotz allem Schutz zu erhalten. Zwar heisst es vonseiten der Befürworter, akut an Leib und Leben bedrohte Personen könnten ein humanitäres Visum beantragen, was vom EDA in Rücksprache mit dem Bundesamt für Migration geprüft werde.9 Doch wie will man beurteilen, ob jemand darauf Anspruch hat, ohne die Fluchtgründe zu prüfen? Läuft das de facto nicht auf ein ähnlich aufwändiges Verfahren hinaus, wie es die eigentliche Behandlung der Gesuche wäre? Oder soll dieses «humanitäre Visum» so restriktiv gehandhabt werden, dass auch tatsächlich Verfolgte keine Chance haben?

Neunzig Prozent Aufnahmen

Übrigens: Seit 1980 erhielten über 90% aller Personen, die im Rahmen des Botschaftsasyls in die Schweiz einreisten und deren Verfahren abgeschlossen ist, ein Aufenthaltsrecht (Asyl oder vorläufige Aufnahme).10 Auch hier bleibt der Eindruck, dass es bei dieser Gesetzesrevision nicht um eine Verfahrensbeschleunigung, sondern um einen Asylabbau geht.

Auch das Argument, kein anderes Land habe ein Botschaftsverfahren, zieht nicht. Nicht was die anderen tun, soll unser Handeln bestimmen, sondern was richtig ist. Dazu sagt Jesus: «Was ihr einem dieser Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan…» (Matth. 25)

Asylverfahren im Rahmen von Testphasen

Bei dieser Bestimmung mag es zwar verständlich sein, dass das zuständige Amt neue Verfahrensabläufe zuerst testen will.11 Doch ist unklar, was diese Vollmacht umfasst, die das Parlament dem Bundesrat ausstellt: Immerhin wird dieser ausdrücklich ermächtigt, in der zweijährigen Testphase, wenn nötig, vom geltenden Asyl- und Ausländergesetz abzuweichen.12 Ist dieses Sonderrecht ein Blankoscheck für «wilde» Experimente? Ist wenigstens vorgesehen, dass eine unabhängige Stelle Einblick hat oder weiss man zwei Jahre lang nicht, was läuft? Die Befürchtung ist naheliegend, dass die so geschaffenen juristischen Sachverhalte kaum rückgängig zu machen sind.13

Verkürzte Beschwerdefristen

Einen schweren Eingriff in die Rechte der Asylsuchenden bedeutet zudem die Verkürzung der Beschwerdefrist um zwei Drittel von 30 auf 10 Tage. In keinem anderen Rechtsbereich gibt es für so wichtige behördliche Verfügungen so kurze Rekurszeiten. Was für den Normalschweizer offenbar als unzumutbar erachtet wird, setzt die oft unter Stress und traumatisiert ankommenden Asylbewerber unter zusätzlichen Druck. An der Dauer der Asylverfahren ändert es nicht viel. Diese Regelung findet in der Testphase zwar nur in ordentlichen Verfahren Anwendung, bei denen keine weiteren Abklärungen notwendig sind. Doch es zu befürchten, dass bürgerliche Politiker diese verkürzte Frist später auch auf weitere Verfahren ausdehnen wollen.

Fazit

Dass einzelne der vorgeschlagenen Bestimmungen dazu beitragen, die Verfahren zu verkürzen, mag sein. Der Gesetzes- bzw. Abstimmungstext lässt allerdings viele Fragen offen. Man wird den Eindruck nicht los, dass da einige handfeste Verschärfungen durchgedrückt wurden, um der wahrgenommenen «Stimmung» in der Bevölkerung zu entsprechen.

In einem so sensiblen Bereich, wo über menschliche Schicksale entschieden wird, geht das nicht. Seit dem Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 werden in rascher Folge Verschärfungen beschlossen, die die Rechte der Schwächsten in der Gesellschaft einschränken und ihre Chancen auf ein menschenwürdiges Leben schmälern. Und weitere Änderungen (Verschärfungen) sind bereits geplant!

Der Kontrast zum Gott der Bibel, der Fremde liebt und ihre Rechte und Würde wiederholt im Gesetz für Israel festschreiben liess, könnte kaum grösser sein.14 Niemand behauptet, im Asylbereich stehe alles zum Besten, aber gerade wir Christen sollten für andere mögliche Lösungen aufstehen. Deshalb: Nein am 9. Juni 2013.

 


1. Argumentarium Pro (Zusammenstellung der Parlamentsdienste); http://www.parlament.ch/d/dokumentation/dossiers/asylgesetz/Seiten/asylgesetz-referendum.aspx

2. Art. 3, Abs. 3 Asylgesetz (neu).

3. Human Rights Watch: Service for Life. New York 2009. http://www.hrw.org/reports/2009/04/16/service-life-0

4. Argumentarium Pro, s. oben

5. Eine vorläufige Aufnahme bedeutet, dass der Asylentscheid zwar negativ ist, die Wegweisung aber zur Zeit nicht zulässig, nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die vorläufige Aufnahme kann aufgehoben werden, wenn sich die Lage im Herkunftsland wesentlich ändert. http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/asyl/asylverfahren/drei_bespiele/entscheid.html , „Fall B“

7. Wir wollen nicht vergessen, dass bis 1996 auch in der Schweiz kein Zivildienst bestand, und jährlich mehrere Hundert Dienstverweigerer zu mehreren Monaten Gefängnis verknurrt wurden. Vgl. bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Verweigerer-bleiben-Geaechtete/story/19652243

8. Art. 19, Abs. 2 Asylgesetz (aufgehoben).

9. Argumentarium Pro, s. oben;  Abstimmungsbüchlein S.19

11. Art 112b Asylgesetz (neu): Asylverfahren im Rahmen von Testphasen

12. Art 112b Abs 2 AsylG

14. Z.B. 5. Mose 5,18; 5. Mose 23,16. Weitere Gedanken zum biblischen Umgang mit den Ausländern unter folgendem Link: www.christnet.ch/de/content/der-unbequeme-n%C3%A4chste

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Asylgesetz seit 30 Jahren auf Verschärfungskurs

Seit der Einführung des (damals fortschrittlichen) Asylgesetzes 1981 wurde es 10-mal revidiert (Teil- oder Totalrevision). Bei keinem anderen Bundesgesetz zeigt sich das Parlament so veränderungsfreudig. Tendenz: Verschärfung. Hier ein kurzer Abriss.1

1981 Inkrafttreten des Asylgesetzes von 1979.
1983 Abschaffung der 2. Rekursinstanz.
  Ausschaffungsentscheid bei abgewiesenem Asylgesuch.
1986 Registrierung landesweit zentralisiert in Halbhaft.
  Zuweisung an Kanton ohne Rücksicht auf soziales Umfeld.
  Sozialhilfe tiefer als sonst übliches Existenzminimum.
1990 Erste Bestimmungen zu Nichteintretensentscheiden.
  Arbeitsverbot während 3-6 Monaten.
1993 Bis zu 9 Monaten administrative Ausschaffungshaft (Gesetz über Zwangsmassnahmen)
1995 Kürzung der Sozialhilfe (Verordnung des Bundesrats, kantonale Reglemente)
1998 Dringlicher Bundesbeschluss mit zusätzlichen Gründen für Nichteintretensentscheide.
1998 Totalrevision Asylgesetz, u.a.:
  – Aussetzung gewisser Asylanträge bei Grossandrang.
  – Verschärfung der Verfahrensregeln (Fristen, Sprache usw.)
2003 Für Abgewiesene nur noch Nothilfe (CHF 8.00 bis 10.00 pro Tag; Sparmassnahmen)
2006 Fristverkürzung auf 5 Tage für gewisse Fälle
  Inhaftierung von bis zu 2 Jahren möglich.
2012 Militärdienstverweigerer und Deserteure von Asyl ausgeschlossen.
  Botschaftsverfahren abgeschafft.
  Quasi-Inhaftierung für «renitente» Asylbewerber.
… plus in Zukunft viele andere mehr…


1. Quelle: «Stop Exclusion» Genf, 2013, aus dem Französischen übersetzt: stopexclusion.ch/IMG/pdf/halte_aux_durcissements_sans_fin.pdf

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Wie ist die Überrepräsentation von Ausländern in der Kriminalität zu erklären?

Dieser Artikel ist am 28 September in „Vivre Ensemble“ erschienen (André Kuhn | Comment s’explique la surreprésentation des étrangers dans la criminalité, VE 139/septembre 2012). Deutsche Übersetzung von Nadine Buchmann 

Im vorliegenden Artikel soll versucht werden, auf einfache Weise aufzuzeigen, wie sehr die Verwendung von bivariaten Statistiken irreführend sein kann. So können diese sogar den Eindruck erwecken, dass die Farbe des Passes einen Einfluss auf die Straffälligkeit haben könnte, auch wenn dem keineswegs so ist.

I. Einführung: In Sachen Kriminalität ist es bei der Staatsangehörigkeit wie bei der Körpergrösse

Wie Leser dieses Beitrags wahrscheinlich schon gehört haben, begehen Erwachsene, die grösser sind als 1,75m mehr Straftaten als diejenigen, die weniger als 1,75m messen… Dies ist eine kriminologische Erkenntnis, deren Grund ganz einfach darin liegt, dass die erwachsene Bevölkerung mit einer Körpergrösse von mehr als 1,75m hauptsächlich von Männern gebildet wird, während unter Erwachsenen, die weniger als 1,75m messen, Frauen stark überrepräsentiert sind. Wenn man dazu noch weiss, dass Männer öfter als Frauen Straftaten begehen, ist es logisch, dass die grösseren Erwachsenen den Löwenanteil der Straftaten begehen. Dennoch wird jeder leicht verstehen, dass diese Überrepräsentation von grossen Leuten in den Kriminalstatistiken ganz offensichtlich nichts mit ihrer  Grösse, sondern mit ihrem Geschlecht zu tun hat. Niemand würde folglich einen Einfluss auf dieWachstumshormone oder das Abschneiden der Beine zur Prävention der Kriminalität befürworten…

Aber wenn diese Argumentation doch so schlüssig ist, warum sind so viele Menschen nicht imstande ihr entsprechend zu folgen, wenn es um die Beteiligung der Ausländer an der Kriminalität geht?

Genauso wie für Erwachsene, die mehr als 1,75m messen, ist es sehr einfach aufzuzeigen, dass Ausländer in der Kriminalität überrepräsentiert sind. Ausländer stellen etwa 20% der Bevölkerung der Schweiz, aber rund 50% der durch ein Schweizer Gericht verurteilten Personen dar1 . Gleich wie für die Erwachsenen von mehr als 1,75m ist es jedoch relativ leicht, aufzuzeigen, dass andere Elemente als die Staatsangehörigkeit die Straffälligkeit beeinflussen. 

II. Die wichtigsten Faktoren, die die Kriminalität beeinflussen

Wenn man weiss, dass die Überrepräsentation von Einwanderern in den Kriminalitätsstatistiken ein universelles Phänomen ist – das daher in allen Staaten zu beobachten ist – wird klar, dass sich die Problematik nicht auf die Farbe des Passes reduzieren lässt! Welches sind jedoch die bestimmenden Faktoren? Wie in der Einleitung erwähnt, ist das Geschlecht eine der wichtigsten erklärenden Variablen. Tatsächlich stehen einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in der Bevölkerung rund 85% Männer in der Strafurteilsstatistik der Schweiz und nur 15% Frauen gegenüber.

Eine andere wichtige Variable zur Erklärung der Kriminalität ist das Alter. Bei einem Anteil von etwa 30% an der Bevölkerung stellen Menschen unter 30 Jahren in der Schweiz ca. 50% der Strafurteilsstatistik dar.

Damit hängen die innerhalb eines Staates begangenen Straftaten auch stark von der demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung ab. Tatsächlich zeigt sich, dass ein höherer Anteil an Menschen, deren Geschlecht und Alter kriminogener ist (d.h. Männer und junge Leute), mehr Kriminalität zur Folge hat.

Dazu kommt noch der sozioökonomische Status, da aus den neuesten Untersuchungen hervorgeht, dass etwa 60% der Straftaten auf das Konto der ca. 37% der Einwohner in der Schweizgehen, die der Unterschicht oder unteren Mittelschicht angehören. Die gemäss Umfragen 63% der Bevölkerung aus der oberen Mittelschicht und Oberschicht hingegen begehen ihrerseits etwa 40% der Straftaten2 .

Gleiches gilt für den Ausbildungsstand. So verfügt die Hälfte unserer Bevölkerung über einen « niedrigen » Ausbildungsstand (Primar- oder Sekundarniveau, Berufsfachschule, Lehre), während diese Leute rund 68% der inhaftierten Personen ausmachen3 .

III. Multivariates Modell

Was wir in den letzten beiden Abschnitten hergeleitet haben, zeigt, dass die Straffälligkeit bivariat mit mehreren Faktoren verknüpft ist. Aber dies bringt uns nicht viel weiter, da Straftaten anscheinend vor allem von grossen Leuten, von Ausländern, von jungen Menschen, von Männern, von Armen und/oder von weniger gut Ausgebildeten begangen werden. Von da ausgehend wird jeder seine Schlüsse ziehen, und zwar nicht auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, sehr wohl aber auf der Grundlage seiner politischen Ausrichtung. Mit anderen Worten sagen uns diese bivariaten Korrelationen nicht viel – um nicht zu sagen gar nichts – über die Straffälligkeit. Wir werden im Folgenden daher versuchen, die Analyse zu verfeinern, um das Argument ein wenig wissenschaftlicher zu gestalten.

Wie wir bereits gesehen haben, hat die Grösse als solche keinen Einfluss auf die Straffälligkeit, sondern ist vollständig in die Variable des Geschlechtes eingebunden. Wir müssen nun noch die Gewichtung jeder der fünf verbleibenden Variablen in Bezug auf die Straffälligkeit bestimmen. Hierzu ist es notwendig, die oben ausgeführten erklärenden Variablen der Straffälligkeit im gleichen (nun nicht mehr bivariaten sondern multivariaten) Modell aufzuführen, das uns ermöglicht zu bestimmen, welche dieser Variablen am ausschlaggebendsten für die Straffälligkeit ist, um dann den zusätzlichen erklärenden Wert aller anderen Variablen in das Modell einzuführen.

Dabei kann beobachtet werden, dass die Variable Nummer eins zur Erklärung der Kriminalität das Geschlecht ist. Bei einem Mann ist es im Vergleich zu einer Frau daher ungleich wahrscheinlicher, dass er eine Straftat begeht4 . An zweiter Stelle folgt das Alter. Ein junger Mann zu sein ist somit kriminogener als irgend einer anderen Kategorie anzugehören. Als drittes kommt dann der sozioökonomische Status und letztlich der Ausbildungsstand.

Mit anderen Worten ist das Standardprofil eines Kriminellen ein Mann, jung, mit sozioökonomisch bescheidenerem Hintergrund und mit einem eher geringen Ausbildungsstand.

Wo findet sich darin die Staatsangehörigkeit? In der Regel erklärt sie keinen zusätzlichen Teil der Varianz der Kriminalität. Die zugewanderte Bevölkerung setzt sich zu einem Grossteil aus wirtschaftlich benachteiligten jungen Männern zusammen. Daraus geht hervor, dass die Variable « Staatsangehörigkeit » in den anderen enthalten ist und im Vergleich zu den anderen Variablen keineswegs eine zusätzliche Erklärung für Kriminalität bietet. Dies entspricht im einleitenden Beispiel der Körpergrösse, die im Geschlecht enthalten ist, da Männer im Schnitt grösser sind als Frauen.

Was wir soeben erläutert haben, erlaubt uns auch zu verstehen, warum die Feststellung, dass Ausländer öfter als Staatsangehörige straffällig werden, ein universelles Phänomen ist. Tatsächlich betrifft Migration im Allgemeinen vor allem junge und weniger oft ältere Menschen, und Männer eher als Frauen. Wenn man weiss, dass gerade junge Männer den kriminogeneren Teil der Bevölkerung repräsentieren, so macht es auch Sinn, dass Migranten kriminogener sind, als Leute, die sich nicht vom Ort ihrer Geburt entfernen.

Daher ist es völlig falsch, Ausländer mit Staatsangehörigen zu vergleichen, da sich die eine Bevölkerungsgruppe hauptsächlich aus jungen Männern zusammensetzt und die andere eine älter werdende Bevölkerung darstellt, in der beide Geschlechter zu etwa gleichen Anteilen vertreten sind. Wenn man die Kriminalitätsrate von Ausländern nämlich mit derjenigen der einheimischen Bevölkerung desselben Geschlechtes und sozioökonomischen Status, derselben Altersgruppe sowie desselben Ausbildungsstandes vergleicht, fallen die Unterschiede zwischen Einheimischen und Ausländern weg.

Die Staatsangehörigkeit kann dennoch einen kleinen Teil der Kriminalität erklären. Dies im Sonderfall von Zuwanderern aus einem Land, das sich im Krieg befindet. So kann das gewalttätige Beispiel von einem Staat im Krieg bei den Bürgern eine Enthemmung bewirken. Diese Bürger werden selber gewalttätiger und exportieren schliesslich ihre erhöhte Gewaltbereitschaft in das Gastland. Dieses Phänomen ist in der Kriminologie als „Brutalisierung“ (d.h. „Verrohung“) bekannt. So scheint es, dass bei der Einwanderung aus einem Land, das sich im Krieg befindet, die ersten vier Variablen (Geschlecht, Alter, sozioökonomischer Status und Ausbildungsstand) nicht ausreichen, um die Kriminalität zu erklären. Die Staatsangehörigkeit findet somit in fünfter Position auch Eingang im erläuternden Modell. Im Gegensatz dazu hat bei der Zuwanderung aus Ländern, die nicht im Krieg sind, die Staatsangehörigkeit keine weitere Bedeutung als die ersten vier Variablen.

Dazu ist noch zu erwähnen, dass das Phänomen der « Brutalisierung », das wir oben angesprochen haben, auch erklärt, warum die Staaten, die die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten wieder eingeführt haben, anschliessend eine Zunahme der Gewaltverbrechen beobachtet haben5 . Wenn der Staat selbst Hinrichtungen durchführt, bestärkt er die Bürger in der Idee, dass Gewalt eine geeignete Möglichkeit zur Konfliktlösung darstellt, wodurch sich die Zahl der Gewaltverbrechen erhöht. Der gleiche « Brutalisierungseffekt »erlaubt wahrscheinlich auch zu verstehen, warum eine übliche Art der Bestrafung einiger Eltern in der Schweiz ist, ihre Kinder bei einer Missetat im Zimmer einzusperren, obwohl dies vom strafrechtlichen Standpunkt her eine Freiheitsberaubung darstellt, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden kann…Wir werden also alle durch unsere jeweiligen staatlichen Systeme « brutalisiert », deren Abläufe wir dann ohne es zu merken im kleineren Massstab wiederholen. 

IV. Kriminalpolitische Überlegungen

Wie wir gesehen haben, sind die Variablen, die die Straffälligkeit erklären in der Reihenfolge folgende:

  1. Das Geschlecht,
  2. Das Alter,
  3. Der sozioökonomische Status,
  4. Der Ausbildungsstand,
  5. Die Staatsangehörigkeit (manchmal).

Die Frage, die noch ergründet werden muss, ist, wie diese Erkenntnis in Präventivmassnahmen gegen Straftaten umgesetzt werden kann. Nehmen wir die Variablen in der Reihenfolge ihrer explikativen Bedeutung für die Straffälligkeit, so sollten politische Massnahmen in erster Linie eine Verringerung der Männlichkeit anstreben. Es versteht sich jedoch von selbst, dass politische Massnahmen, die die Abschaffung der Männer oder die Förderung von weiblichen Geburten befürworten nicht nur unsere Grundrechte verletzen, sondern auch unserem Sinn für Ethik absolut zuwiderlaufen würden. Die gleichen Einwände können gegen Massnahmen vorgebracht werden, die eine Beseitigung oder Ghettoisierung der jungen Menschen befürworten. Auch eine Politik der ‘Verminderung der Geburtenzahlen’ wäre auf lange Sicht nicht im Interesse des Staates.

Zu beachten ist jedoch, dass, was die Variable des Geschlechtes betrifft, die Feminisierung einer Gesellschaft nicht unbedingt durch eine physische Feminisierung stattfindet, sondern genauso gut soziologischer Natur sein könnte. Dies käme einer Ablehnung der allgemein dem männlichen Geschlecht zugeschriebenen Werte (z.B. Machismus) und der Förderung der Werte, die Frauen zugeschrieben werden (z.B. Zärtlichkeit) gleich.

An dritter Stelle – nach Geschlecht und Alter – wäre es möglich, darüber nachzudenken, zur Kriminalprävention mehr Gleichheit zwischen den Bewohnern eines Landes herzustellen, um so eine « Zweiklassen-Gesellschaft » zu vermeiden. An vierter Stelle stünde die Verbesserung des Ausbildungsstandes der wirtschaftlich Schlechtestgestellten und der am wenigsten gut Ausgebildeten.

V. Schlussfolgerung

Wenn das tatsächliche Ziel die Bekämpfung von Kriminalität sein soll, und man in Massnahmen investieren möchte, die das grösste Erfolgspotenzial haben, ist es unabdingbar, die die Straffälligkeit am ehesten erklärenden Variablen gezielt anzuvisieren. Wenn vorausgesetzt wird, dass die Ausrichtung auf Geschlecht und Alter schwer machbar und vor allem ethisch fragwürdig ist, scheinen soziale6 und Bildungsmassnahmen am sinnvollsten.

Nur verfehlt man sein Ziel beim Angriff auf Migranten genauso, wie wenn man die Körpergrösse ins Visier nimmt.Ausserdem ist es fraglich, ob eine Politik der Beseitigung der Ausländer ethisch vertretbarer ist als diejenige von jungen Menschen oder Männern.

André Kuhn ist Professor für Kriminologie und Strafrecht an den Universitäten Lausanne, Neuenburg und Genf.

Teile des vorliegenden Textes – und vor allem das Ideengut, das hier vermittelt wird – wurden vom Autor bereits in früheren Texten veröffentlicht. Wo einige vielleicht den lächerlichen Begriff « Eigenplagiat » benutzen würden, tendiert der Autor zur Aussage, dass es sich vielmehr um ein positives Phänomen handelt, da es eine logische, konsequente und vor allem konstante Denkweise widerspiegelt.


1. Für genauere Daten verweisen wir den Leser auf die Website des Bundesamtes für Statistik (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index.html), Rubrik 19 – Kriminalität, Strafrecht. Dies gilt auch für alle Zahlenangaben im vorliegenden Text, mit Ausnahme derjenigen, bei denen eine andere Quelle angegeben wird.

2. Quellen: Schweizer Erhebungen zu Selbstanzeige, Viktimisierung und Sentencing.

3. Quellen: Schweizer und US-amerikanische Statistiken aus dem Strafvollzug. Es gibt keine Schweizer Daten zum Ausbildungsstand verurteilter und/oder inhaftierter Personen.

4. Dies bedeutet natürlich nicht, dass alle Männer Straftaten begehen und Frauen nie, sondern einfach, dass es unter Kriminellen eine starke Überrepräsentation von Männern gibt.

5. In diesem Zusammenhang wurde die Hypothese der « Brutalisierung » im Bundesstaat Oklahoma von W. C. Bailey überprüft: « Deterrence, Brutalization, andthe Death Penalty: AnotherExaminationofOklahoma’s Return to Capital Punishment », Criminology, vol. 36, 1998, pp. 711ss.

6. Diesen sind auch Integrationsmassnahmen von Ausländern zuzurechnen.

Dieser Artikel ist am 28 September in „Vivre Ensemble“ erschienen (André Kuhn | Comment s’explique la surreprésentation des étrangers dans les statistiques de la criminalité, VE 139/septembre 2012). Deutsche Übersetzung von Nadine Buchmann