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Schlagwortarchiv für: migration

Begegnung jenseits der Unterschiede

Gerechtigkeit, Gesellschaft, Nächstenliebe, Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 6 min

Ein gastfreundschaftlicher und hilfsbereiter Umgang mit dem Fremden ist tief in der jüdisch-christlichen Tradition verwurzelt, wie zahlreiche Bibelstellen belegen. Es ist aber kein Geheimnis, dass Vorurteile, Misstrauen oder Angst diese biblische Tradition torpedieren. Aktuelle Forschungen zeigen jedoch, dass Interkulturelle Kompetenz ein Entwicklungsprozess ist, der durch die Bereitschaft zur Begegnung befördert wird.

Fremdes, vom eigenen Kultur- und Erfahrungskreis Abweichendes, nehmen Menschen seit jeher häufig als Herausforderung oder gar Bedrohung wahr. Solche Reaktionen sind grundsätzlich verständlich, können aber nicht zuletzt Unrecht gegenüber Mitmenschen begünstigen. Wir wissen heute ebenfalls, dass Menschen nicht nur durch die Andersartigkeit fremder Menschen, sondern auch durch eigene Persönlichkeitsanteile, die ihnen an sich fremd erscheinen, herausgefordert werden können. Wir können uns manchmal selbst fremd sein und eigene Wesenszüge, Haltungen oder Handlungen nicht gänzlich verstehen. Schliesslich fällt es manchen Menschen beispielsweise aufgrund ihrer extrovertierten Natur leichter, offen und unvoreingenommen auf Fremde zuzugehen, während andere aufgrund ihrer Persönlichkeit und Prägung generell zurückhaltender in sozialen Interaktionen sind. Kurz: Der Umgang mit den uns fremden Mitmenschen hat viel mit uns selbst zu tun.

Gastfreundschaft und Fürsorge in der christlichen Tradition

Die Forderung, anderen fürsorglich und gastfreundlich zu begegnen, hat insbesondere eine lange jüdisch-christliche Tradition. Schon im Alten Testament wird ein gerechter und freundlicher Umgang mit Menschen aus fremden Kulturen verlangt, zum Beispiel: «Einen Fremden sollst du nicht ausbeuten. Ihr wisst doch, wie es einem Fremden zumute ist; denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen» (Exodus 23,9, Einheitsübersetzung, 2017). Die eigene Geschichte von Flucht, Fremdheit und Abhängigkeit soll sensibel machen für die Situation anderer. Damit verbindet sich die Überzeugung, dass jedem Menschen unabhängig von seiner Herkunft eine besondere Würde zukommt.

Ähnliche Forderungen finden sich auch im Neuen Testament. Zum Beispiel werden die christlichen Gemeinden angehalten: «Seid untereinander gastfreundlich, ohne zu murren» (1. Petrusbrief 4,9, Einheitsübersetzung, 2017)! In einem Brief an Christen, die ihrerseits wegen ihrem Glauben stark unter Druck standen, wurde sogar gesagt beziehungsweise in einem Brief geschrieben: «Vergesst die Gastfreundschaft nicht; denn durch sie haben einige, ohne es zu ahnen, Engel beherbergt» (Hebräerbrief 13,2, Einheitsübersetzung, 2017)! Hier klingen nicht zuletzt alttestamentliche Geschichten an, die von eigenen Erfahrungen des Fremdseins oder Begegnungen von Menschen mit Engeln respektive Boten von Gott erzählen. Von Abraham wird beispielsweise berichtet, dass er drei solche Boten Gottes als Gäste empfing (Genesis 18). Einer der Boten wird traditionellerweise als Repräsentant von Gott selbst interpretiert. Die Boten versprachen Abraham die Geburt seines Sohnes Isaak. Die Offenheit gegenüber uns bekannten, aber auch unbekannten Menschen wird auf eine quasi übernatürliche, spirituelle Stufe gehoben. Fremde gastfreundlich aufzunehmen, ist nicht nur ethisch gefordert, sondern ermöglicht unter Umständen eine besondere Gotteserfahrung. Das Neue Testament vertieft diesen Zusammenhang und spitzt ihn zu. Ausgangspunkt ist die fürsorgliche Nächstenliebe gegenüber dem Fremden in Not, unabhängig von ethnischen oder religiösen Bindungen. Viele denken zunächst an das Gleichnis des barmherzigen Samariters (Lukasevangelium 10,25–37). Der fremde Andersgläubige hilft selbstlos einem Menschen in aussichtsloser Lage und dient dabei als Kontrast zu religiösen Zeitgenossen, die den Notleidenden im Stich lassen.

Andere erinnern sich vielleicht an den pointierten Text im Matthäusevangelium (25,31–46). Auch hier zieht Jesus die Fürsorge für die in Not Geratenen zum Vergleich heran. Gastfreundschaft und Fürsorge werden zu einer religiösen Verpflichtung, denn im Umgang mit dem Fremden entscheidet sich zugleich die Treue zu Gott. Die Behandlung von Hungrigen, Durstigen und Fremden wird zum Kriterium des Heils. Im Fremden ist Christus selbst gegenwärtig: «Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen» (Vers 35). Wer sich seinen Mitmenschen wissentlich oder unwissentlich barmherzig zuwendet, wird in die ewige Gemeinschaft mit Gott eingeladen. Wer Hungrigen zu essen und Durstigen zu trinken gibt, Bedürftige mit Kleidern versieht, Fremde wohlwollend aufnimmt, Kranke und Gefangene besucht, bestätigt seinen aufrichtigen Glauben an Gott.

Gastfreundschaft und Nächstenhilfe gegenüber anderen sind somit als Barmherzigkeit gegenüber Gott selbst zu verstehen (Vers 40). Der barmherzige Umgang mit dem Nächsten gilt schliesslich als Folge der Barmherzigkeit Gottes.

Von Integration zu Inklusion und Teilhabe

Die biblischen Texte stammen aus Kulturen, in denen Gastfreundschaft, menschliche Begegnung und zwischenmenschliche Beziehungen bis heute einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert besitzen. Auch in westlichen Gesellschaften gilt der achtsame Umgang mit dem Nächsten und dem Fremden als zentraler Wert – insbesondere die karitative Unterstützung von Menschen in Not. Dass Gastfreundschaft und Nächstenliebe jedoch durch Vorurteile, Misstrauen oder die Angst vor Missbrauch eingeschränkt werden können, ist kein Geheimnis. Dass Kontakte, Begegnungen oder sogar Freundschaften zu Personen aus uns fremden (Sub-)Kulturen vorhandene Vorbehalte und Vorurteile abbauen können, ist aus der aktuellen Forschung ebenfalls bekannt. In der öffentlichen Diskussion wird das Thema Migration traditionell vor allem mit Integration verknüpft. Menschen aus anderen Kulturen sollen die Sprache des Aufnahmelandes lernen und sich umfassend anpassen. Inzwischen ist jedoch weithin anerkannt, dass echte Teilhabe «beide Seiten» erfordert: Auch die Mehrheitsgesellschaft muss sich öffnen, um Minderheiten Raum zu geben. Der Inklusionsbegriff betont diesen wechselseitigen Prozess und verweist im Sinne der Menschenrechte darauf, dass sich auch die Gesellschaft selbst zugänglich und veränderungsbereit zeigen sollte. Eine blosse Optimierung bestehender Angebote reicht dafür nicht aus – gefordert ist ein grundlegender Systemwechsel. Dass solche Veränderungen gesellschaftliche Spannungen nicht automatisch verringern, ist bekannt; ebenso, dass sie langfristig die Chancen für nachhaltige Teilhabe erhöhen. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass der Inklusionsgedanke zunehmend auch auf Fragen von Asyl und Migration angewendet wird. Diese Perspektive auf Inklusion und Teilhabe macht deutlich, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht allein durch strukturelle Reformen entsteht, sondern wesentlich von der inneren Haltung der Beteiligten getragen wird. Inklusion beginnt dort, wo Menschen bereit sind, ihre Wahrnehmung des anderen zu hinterfragen und die eigene Position im Gefüge von Nähe und Fremdheit reflektiert zu betrachten. Genau an dieser Schnittstelle setzt die interkulturelle Sensibilität an.

Interkulturelle Sensibilität nutzen

Die zeitgenössische kulturwissenschaftliche Forschung (u. a. Kumar Yogeeswaran; Hall) weist darauf hin, dass Menschen nicht einer einzigen Kultur angehören, sondern sich zugleich in mehreren kulturellen Bezugsrahmen verorten. Eine Person kann sich einer Glaubensgemeinschaft zugehörig fühlen, Mitglied eines Sportvereins mit eigenen Normen und Werten und Teil einer Familie mit einer ausgeprägten kulturellen Identität sein. Gleichzeitig teilen Menschen umfassendere kulturelle Zugehörigkeiten wie nationale und sprachliche Kontexte. Diese sogenannte kulturelle Pluralität bildet eine zentrale Grundlage für das Verständnis von kultureller Selbstüberschätzung und der Gefahr vereinfachender Zuschreibungen. Nicht selten begegnen wir Menschen, die wir aufgrund eines einzelnen kulturellen Merkmals – etwa der ethnischen Herkunft – zunächst als «sehr anders» wahrnehmen, um später festzustellen, dass wir im selben Dorf leben, an denselben Feste dabei sind und dieselben Filme sehen. Was auf den ersten Blick fremd erscheint, erweist sich im Alltag oft als überraschend vertraut. «Fremd» mag mir ein Gegenüber aufgrund äusserlicher Merkmale erscheinen, Vertrautes finde ich jedoch in seinen Werten und Prinzipien. Erfahrungen zeigen zudem, dass die eigene Toleranz gegenüber Unterschieden wächst, wenn Menschen interkulturelle Begegnungen selbst initiieren oder diese unter Bedingungen stattfinden, die sie als sinnvoll und bereichernd erleben. Daraus wird deutlich: Kulturelle Sensibilität ist keine feste Eigenschaft, sondern ein situationsabhängiger Prozess. Die Entwicklung interkultureller Kompetenz setzt daher die bewusste Wahrnehmung jener Momente voraus, in denen die eigene Offenheit schwindet, ebenso wie die reflektierte Auseinandersetzung mit den Gründen dafür. In diesem Zusammenhang bietet das von Milton J. Bennett entwickelte Developmental Model of Intercultural Sensitivity (DMIS) einen tragfähigen theoretischen Bezugsrahmen, um zu verstehen, wie Menschen kulturelle Unterschiede wahrnehmen, deuten und mit ihnen umgehen. Das Modell beschreibt interkulturelle Kompetenz als einen Entwicklungsprozess, in dem sich Weltbilder schrittweise von ethnozentrischen hin zu zunehmend ethno-relativen Perspektiven entfalten. Durch die Verortung von Individuen und Gruppen entlang dieses Entwicklungsverlaufs ermöglicht das DMIS die Gestaltung gezielter, entwicklungsgerechter Lern- und Interventionsprozesse. In Bildung, Beratung und Organisationsentwicklung kann das Modell dazu beitragen, die Entfaltung differenzierter, anpassungsfähiger und inklusiver Formen interkultureller Begegnung systematisch zu fördern.

Wichtige Merkpunkte

Was lässt sich aus der christlichen Tradition und den geschichtlich gewachsenen interdisziplinären Errungenschaften für unseren persönlichen gesellschaftlichen Umgang mit Fremden lernen? Wir beschliessen den kurzen Streifzug mit wenigen Merkpunkten.

  1. Ein gastfreundschaftlicher und hilfsbereiter Umgang mit dem Fremden ist tief in der jüdisch-christlichen Tradition verwurzelt. Nächstenliebe ist damit eine Sache des Herzens, die sich allerdings in einer entsprechenden Handlungsweise äussert.
  2. Eine offene und verantwortungsvolle Haltung gegenüber Menschen aus fremden Kulturen ist Ausdruck einer lebendigen Spiritualität und barmherzigen religiösen Praxis – auch einer gemeinschaftlich gelebten. Die Kirche steht als Advokat der besonders Verletzlichen grundsätzlich auch auf der Seite der Fremden, besonders denen in existenzieller Not und ohne ausreichenden gesellschaftlichen Schutz.
  3. Bereits mit dem Verweis auf die biblischen Texte und christliche Tradition ist zu betonen, dass der Umgang mit Fremden strukturiert und verantwortungsvoll gestaltet werden muss. Alle Menschen sind in gewisser Weise Fremde. Versöhnung, Respekt sowie gerechte Bedingungen für das Leben in der Fremde sind eine universale gesellschaftliche Aufgabe.
  4. «Fremd» ist neu zu denken: Nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie oder Kultur macht einen Menschen fremd, sondern die Abwesenheit von Neugier, Respekt und der Bereitschaft zur Begegnung. Gemeinschaft entsteht dort, wo Menschen auf der Grundlage geteilter Lebenswirklichkeiten, gemeinsamer Praxis und einer offenen Haltung Verbindung aufbauen – nicht dort, wo sie in vereinfachenden kulturellen Zuschreibungen verharren. Unterschiede werden nicht zur Abgrenzung genutzt, sondern als Einladung verstanden, Gemeinsamkeit in wertschätzender Neugier zu suchen.
  5. Eine wertschätzende Gemeinschaft gründet auf der Anerkennung, dass Kulturen nicht statisch sind, sondern sich fortwährend wandeln und stets in Beziehung zu gesellschaftlichen Machtverhältnissen entstehen und weiterentwickeln. Wer Verantwortung für das Miteinander übernehmen will, muss diese Dynamiken mitdenken und sich der eigenen Positionierung bewusst sein. Erst so wird kulturelle Vielfalt nicht zur Quelle neuer Ungleichheit, sondern zu einer Ressource für Gerechtigkeit, Teilhabe und gemeinsames Wachstum.

Dieser Artikel erschien zuerst auf institut inklusiv.

Mark Moser

Autor: Mark Moser

Mark Moser (*1973) ist Dozent für Kommunikation, Interkulturelle Kompetenzen und Konflikttransformation an der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz. Er lehrt zudem als externer Dozent an verschiedenen weiteren Hochschulen zu den Themen Gesundheit und Kultur, spirituelles Wohlbefinden in kulturell vielfältigen Kontexten sowie weiteren verwandten Bereichen.

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Oliver Merz

Autor: Oliver Merz

Oliver Merz (*1971) ist Theologe und promovierte 2015 in Praktischer Theologie. Er ist Gründer und Leiter des „Institut Inklusiv“. Zudem wirkt er als Gastdozent, Referent, Berater, Supervisor, Gutachter und Autor. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich Vielfalt und Verschiedenheit, Inklusion und Teilhabe in Kirche und Gesellschaft sowie Religion, Spiritualität und Gesundheit beziehungsweise Krankheit und Behinderung.

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Foto von Alice Yamamura auf Unsplash

15. Januar 2026/0 Kommentare/von Mark Moser
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2026/01/alice-yamamura-iAVTikZXqR0-unsplash-scaled.jpg 1719 2560 Mark Moser https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Mark Moser2026-01-15 11:34:222026-01-15 18:54:33Begegnung jenseits der Unterschiede

Asylchaos in der Schweiz?

Gerechtigkeit, Gesellschaft, Politik, Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 4 min

Das „Bad Horn» ist ein beschauliches Hotel im Thurgauer Dorf Horn, direkt am Bodensee. An einem Wochenende im Januar 2025 herrschte dort allerdings Asyl-Alarm, wie die „Weltwoche» berichtete. Was war passiert?

Weiterlesen
30. April 2025/0 Kommentare/von Martin Züllig
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2025/04/mael-balland-VDKV4Xd0nTc-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 Martin Züllig https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Martin Züllig2025-04-30 14:25:032025-08-26 09:12:05Asylchaos in der Schweiz?

Bundesrat opfert Tausende von Menschen­leben

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ < 1 min

Das Behindern von Rettungsarbeiten steht nach dem Schweizer Gesetz unter Strafe (Art. 128 Abs. 2 StGB). Der Bundesratsentscheid, dass das Rettungsschiff Aquarius auch nicht unter Schweizer Flagge fahren dürfe, hat bei dessen Stilllegung eine entscheidende Rolle gespielt. Damit wird die Rettung von tausenden von Menschen verhindert. Aquarius hat bisher 29’000 Menschen gerettet. Der Bundesrat macht sich so für den Tod von zahlreichen Menschen mitverantwortlich.

Vordergründig wird davon gesprochen, dass es eine gesamteuropäische Lösung brauche. Richtig, aber dies ist noch in weiter Ferne, und bis dann werden noch viele Menschen ertrinken. In vielen Kreisen wird auch die Illusion gepflegt, es würden weniger Menschen das Mittelmeer überqueren, wenn es bekannt sei, dass viele dabei umkommen. Doch dürfen wir vor Gott tausende von seinen Geschöpfen opfern, damit weniger Fremde zu uns kommen? Sicher darf man Zweifel am Migrationsvertrag von Marrakesch haben, der den Ländern verbieten will, wirtschaftliche Migration zu begrenzen. Wir haben das Recht zu entscheiden, dass z.B. nur Verfolgte oder Kriegsflüchtlinge Aufnahme finden dürfen. Aber dazu gehört eine korrekte Abklärung der Herkunft. Und nicht, sie ertrinken zu lassen. Ist der Tod als Strafe für die Suche nach Wohlstand tolerierbar? Und als «Kollateralschaden» für Verfolgte, weil es «halt auch viele Wirtschaftsflüchtlinge darunter hat»?

In Matthäus 25 sagt uns Jesus, wonach gerichtet wird: Nicht nach dem, was wir Schlechtes getan haben, sondern nach dem, was wir den Geringsten unserer Brüder Gutes nicht getan haben. Ja, und es sind auch viele Christen unter den Ertrunkenen. Sami, mein Eritreischer Nachbar ist dem Ertrinkungstod dank eines Rettungsschiffes knapp entkommen, nachdem er bereits bewusstlos im Wasser lag. Die meisten anderen auf seinem Schlepperboot sind umgekommen.

Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Entscheid Rückgängig zu machen und darauf hinzuwirken, dass nicht noch mehr Menschen im Mittelmeer umkommen.

9. Dezember 2018/von Markus Meury
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2019/11/Aquarius_alt_Meerkatze_Ship_02_by-RaBoe_2012.jpg 797 1200 Markus Meury https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Markus Meury2018-12-09 17:56:092020-06-17 17:54:07Bundesrat opfert Tausende von Menschen­leben

Durchsetzungsinitiative: aus christlicher Sicht unhaltbar

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ 3 min

Am 28. Februar 2016 sind wir aufgerufen, über die sogenannte «Durchsetzungsinitiative» abzustimmen. Das Anliegen der Initianten ist es, der «Ausschaffungsinitiative», die das Stimmvolk am 28. November 2010 angenommen hat, Nachdruck zu verleihen, den Katalog der von einer Ausschaffung betroffenen Delikte auszudehnen1 und Ausnahmeregelungen für Härtefälle zu verunmöglichen. Aus christlicher Sicht ist diese Vorlage sowohl inhaltlich als auch formal unhaltbar.

Kein Ansehn der Person

Inhaltlich festigt die Durchsetzungsinitiative die von der Ausschaffungsinitiative eingeführte Grundidee, dass Ausländer härter bestraft werden sollen als Schweizer. In der Bibel wird demgegenüber die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gericht grossgeschrieben. Die Menschen sollen nicht nach äusserlichen Kriterien (etwa der Nationalität) beurteilt werden. So etwa bei König Josafat, der die Rechtsprechung neu ordnet: «Darum lasst die Furcht des HERRN bei euch sein, haltet und tut das Recht; denn bei dem HERRN, unserm Gott, ist kein Unrecht, weder Ansehen der Person noch Annehmen von Geschenken» (2. Chronik 19,7).

Auch die Weisheitsliteratur bekräftigt diesen Gedanken: «Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut» (Sprüche 24,23). Der spezifische Fall der Ausländer wird im Gesetz des Mose überaus deutlich behandelt: «Für die ganze Gemeinde gelte nur eine Satzung, für euch wie auch für die Fremdlinge. Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, dass vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr» (4. Mose 15,15–16). Somit scheint klar, dass die Durchsetzungsinitiative (übrigens auch ihre grosse Schwester, die Ausschaffungsinitiative) im Inhalt biblischen Grundwerten widerspricht.

Unterordnung unter die Obrigkeit

Auch formal stellt die Initiative aus christlicher Sicht ein Problem dar. Die Initianten haben noch vor Abschluss des Gesetzgebungsprozesses im Parlament die Initiative lanciert mit dem Vorwurf, das Parlament respektiere den Volkswillen nicht. Dabei hätten sie die Möglichkeit gehabt, den Gesetzentwurf mit einem Referendum anzugreifen, um einen neuen Entwurf zu erzwingen. So schliessen sie das vom Volk gewählte Parlament. Überdies nimmt der Initiativtext den Gerichten jeglichen Ermessensspielraum, indem er unbedingte Härte verlangt und keine Ausnahmen für Härtefälle vorsieht. So missachten die Initianten das gesunde Zusammenspiel der drei Staatsgewalten (Bundesrat, Parlament, Gerichte) und versuchen, allen Institutionen ihre Sichtweise in absoluter Weise aufzuzwingen.

Vor einer solchen Haltung des Misstrauens und der Missachtung den Behörden gegenüber wird in der Bibel gewarnt. So schreibt etwa Paulus: «Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ausser von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet» (Römer 13,1). Natürlich muss diese Stelle vorsichtig verwendet werden, wurde sie in der Vergangenheit doch vielfach missbraucht, um die Unterdrückten in ihrer Unterdrückung zu halten. In unserem heutigen politischen System können wir diese Unterordnung unter die Obrigkeit als den Respekt der Institutionen deuten, also auch der bestehenden Gewaltentrennung. Ein solcher Respekt schliesst eine kritische Haltung und ein Hinwirken auf eine Veränderung der Institutionen nicht aus, gerade wenn sie der Unterdrückung der Schwächsten dienen. Bei der Durchsetzungsinitiative, die das System der Gewaltentrennung durch die Hintertür schwächen würde, ist aber nicht einsichtig, welche Unterdrückung sie bekämpfen will. Sie schafft vielmehr neues Unrecht für unsere ausländischen Mitmenschen.

Das Böse mit dem Guten überwinden

Die Online-Kommentare zeigen, dass die Anziehungskraft dieser Initiative auch in einem weit verbreiteten Gefühl liegt, die «wirklich Schuldigen» würden nicht bestraft und würden unser strafrechtliches System ausnützen, um auf unsere Kosten zu leben (Stichwort Kriminaltourismus2 ).

Tatsächlich ist es so, dass unser Rechtssystem, wie jedes menschliche System, unvollkommen ist und es Vieles zu verbessern gibt. Doch ändert die Initiative nichts am bestehenden Unrecht; sie schafft vielmehr neues. So stellt sie etwa Genozid und Sozialmissbrauch gleich und nimmt es in Kauf, dass ein hier aufgewachsener Familienvater ausgeschafft wird. Demgegenüber ruft uns Paulus zu: «Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem.» (Römer 12,21). Wir Christen sind aufgerufen, über System-Ungerechtigkeit offen zu diskutieren und dann konstruktive, «gute» Verbesserungsvorschläge zu bringen.

Es gilt auch zu bedenken, dass sich Jesus mit den Randständigen und Ausgegrenzten identifiziert. So etwa im Gleichnis von den Schafen und Böcken. Dort sagt Jesus: «Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen… Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen» (Matthäus 25,35–36). Im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative erhält diese Aussage eine ganz neue Bedeutung: Jesus begegnet uns nicht nur im Ausländer, sondern auch im kriminellen (inhaftierten) Ausländer. Können wir Christen unter diesen Umständen wirklich fordern, dass solche Leute ausgeschafft werden sollen? Und erst noch bedingungslos?

Die Wahrheit lieben

Das verbreitete Gefühl des Unrechts beruht oft auch auf falschen Informationen. So hat eine nicht repräsentative Umfrage auf dem Datenblog3  von Newsnet.ch gezeigt, dass die Teilnehmer die Kriminalität allgemein (Schweizer und Ausländer) viel höher einschätzen, als sie wirklich ist.4 Dies ist ein Hinweis darauf, wie gross die Angst ist und wie sehr diese Problematik überbewertet wird. So bewegt sich die Debatte leider oft weitab von realen Fakten. Hier sind wir Christen gefordert, als «Kinder des Lichts» die Wahrheit zu lieben und uns den Fakten zu stellen, auch wenn sie unbequem sind und nicht unseren ideologischen Vorurteilen entsprechen.


1. Die Initiative fordert für so unterschiedliche Straftaten wie Völkermord, Vergewaltigung, Einbruch, Drogenbesitz und Sozialmissbrauch dieselbe Ausschaffungs-Sanktion.

2. Leider bietet die Initiative gerade zur Bekämpfung des Kriminaltourismus keine Handhabe. Wer nicht hier wohnt und illegal einreist, um bei uns eine Straftat zu begehen, hat logischerweise keine Angst vor einer Ausschaffung.

3.  «So kriminell sind Ausländer wirklich», blog.derbund.ch/datenblog/index.php/11293/so-kriminell-sind-auslaender-wirklich; eingesehen am 5.2.2016.

4. Anteil der verzeigten Schweizer und Ausländer: von LeserInnen geschätzt (Ø): 10,9% (CH), 16,4% (Ausl.); tatsächlicher Wert: 0,7% (CH), 2,2% (Ausl.); eingesehen am 5.2.2016.

11. Februar 2016/von Samuel Ninck-Lehmann
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2020/06/Schafherde.jpg 800 1200 Samuel Ninck-Lehmann https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Samuel Ninck-Lehmann2016-02-11 10:03:242020-06-25 17:18:57Durchsetzungsinitiative: aus christlicher Sicht unhaltbar

Kleingruppe zur Flüchtlingsthematik – ein Bericht

Gesellschaft
Lesezeit / Temps de lecture ~ 5 min

Eine «Kleingruppe nach Mass»1 der Vineyard Bern hat sich unter dem Titel «Eine frohe Bo(o)tschaft – Die Flüchtlinge und wir Christen» an sechs Treffen mit dem Flüchtlingsthema beschäftigt. Ein Bericht (13.11.2015)

Vorbemerkungen

Im Sommer 2015 wurde mir durch die Berichte über die Flüchtlingsströme, die vom Nahen Osten und Afrika nach Europa drängen bewusst, dass ich daraus in unserer Gemeinde ein Thema machen sollte. Ich traf mich mit dem damaligen Leiter der Flüchtlingshilfe der Heilsarmee im Kanton Bern. Er gab mir wertvolle Tipps für eine sinnvolle Annäherung an das Thema mit praktischen Folgerungen.

So trafen sich vom September bis November 2015 ca. 8 Personen sechs Mal, um sich den Flüchtlingen und deren Problemen zu nähern.

1. ChristNetForum zur Flüchtlingsfrage

Am Forum vom 12. September 2015 «Eine frohe Bo(o)tschaft?! Die Flüchtlinge, die Schweiz und die Christen»2 ging es um die politische Annäherung in einem Podiumsgespräch mit dem syrischen Flüchtling Feras Shamas, dem SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal; der EVP-Nationalrätin Maja Ingold und dem Pfarrer Daniel Frei. «Umstritten war, ob Christen in der Schweiz bevorzugt aufgenommen werden sollen. Einigkeit herrschte darüber, dass die humanitäre Hilfe im Nahen Osten verstärkt und bürokratische Hürden für arbeitswillige Flüchtlinge reduziert werden sollen».3

Pfarrer Frei machte klar, dass «Flucht» und die Begegnung mit Fremden in der Bibel von jeher ein Thema war. Sogar Jesus selber zog aus seiner privilegierten Stellung beim himmlischen Vater aus, erniedrigte sich selbst bis zum Tod und wurde über alle Massen erhöht (vgl. Phil. 2,5-11). Shamas, ein reformierter Christ, zeigte sich ausgesprochen integrationswillig: ‹Ich will der Schweiz dienen›, sagte er.

Erich von Siebenthal, Nationalrat der SVP, erkannte in Shamas einen jener christlichen Flüchtlinge, denen er, wie er in einem Postulat an den Bundesrat gefordert hat, prioritäre Behandlung zukommen lassen will. «Es ist ein Fakt, dass sich Christen besser integrieren lassen», so von Siebenthal. Ausserdem sei der Zugang zu den Flüchtlingslagern im Nahen Osten für Christen erschwert.

Auf die auch unter vielen evangelischen Christen populäre Forderung reagierte Maja Ingold, Nationalrätin der Evangelischen Volkspartei (EVP), mit Erfahrungen einer Reise, die sie in den Libanon geführt hatte. Christen kämen darum nicht in die grossen Lager, weil sie materiell oft besser gestellt seien als Muslime. Eine Ungleichbehandlung bei der Aufnahme in der Schweiz unterstützt Ingold nicht: «Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich zu behandeln, ungeachtet von Geschlecht, Rasse und Religion. Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind und nach Europa kommen, die müssen wir aufnehmen.»4

2. Bibelarbeit und Sichtung unserer Probleme

Grundlegend für uns wurde das Wort Jesu: «Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut ihnen auch, darin ist der Sinn der ganzen Bibel zusammengefasst» (Matth. 7,12). Dazu kommt das Gleichnis von der Scheidung im letzten Gericht zwischen «Guten und Bösen» (Matth. 25,31-46), mit dem bekannten Wort «Was ihr einem dieser geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan» (und das Gegenteil). Da wird uns vor Augen geführt, welche Einstellung Jesus Christus zu den Menschen hat, die am Leben bedroht sind.

Unsere Probleme: Verunsicherung; Frage, wie sollen wir dieses Problem, das mit den Flüchtlingen auf uns zukommt (z.B. verdeckte Islamisten, Anspruchshaltung, überhebliche Mentalität, Forderungshaltung) lösen?; Angst, wir könnten in Zukunft den Anforderungen nicht gewachsen sein und von den Fremden überrollt werden. Dem wollen wir mit mehr Einsicht in die Hintergründe begegnen.

3. Rechtsfragen um Flüchtlinge und Asylbewerber

Elias und Nadine gaben uns einen interessanten Einblick in das juristisches Feld. Zugleich wurde uns gezeigt, weshalb das Flüchtlingswesen in unserem Land derart kompliziert erscheint.

Hier ein Ausschnitt aus ihren Ausführungen:

Flüchtlingseigenschaft gemäss Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

  1. Verlassen des Heimatstaates
  2. Fremde Staatsangehörigkeit
  3. Bruch der Beziehungen zum Verfolgerstaat
  4. Verfolgung:
    1. Ernsthafte Nachteile
    2. Kein Schutz durch das Heimatland
    3. Gezielte Nachteile
    4. Verfolgungsmotiv
    5. Begründetheit der Verfolgungsfurcht
    6. Fehlende interne Flucht- bzw. Schutzalternative
  5. Kein Ausschlussgrund gemäss GFK:
    1. Kriegsverbrechen
    2. nicht politische Verbrechen
    3. Handlungen gegen Ziele der Vereinten Nationen

= Schutz gemäss Flüchtlingskonvention

Asylgewährung

  1. Flüchtlingseigenschaft erfüllt
  2. Keine Asylausschlussgründe
    1. Asylunwürdigkeit
    2. Verwerfliche Handlungen
    3. Gefährdung der Sicherheit der Schweiz
  3. Subjektive Nachfluchtgründe
  4. Ausnahmesituation

= Einräumung besonderer Rechtsstellung durch Staat

Quelle: Wikipedia, «Ausländerausweis», eingesehen am 12.1.2016 (https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderausweis).

4. Beispiel gelebter Gastfreundschaft

Urs, Susi und Regula wohnen in einer ehemaligen Käserei. Sie nehmen zwei Asylbewerberinnen mit Kindern auf, die nach einiger Zeit eine eigene Wohnung finden und beziehen. Die Frauen aus Äthiopien und Nigeria gewöhnen sich bei Meiers an die Schweizer Mentalität, lernen Deutsch (in Deutschkursen in Köniz bzw. Bern) und lernen, mit den zuständigen Behörden umzugehen.

Das Amt für Migration in der Gemeinde unterstützt sie optimal. Sie haben auch direkte Beziehungen zu Asylunterkünften in der näheren Umgebung.

Für sie ist es ein Vorteil, dass sie selber vier Jahre lang in Afrika gelebt und gearbeitet haben, sodass sie mit der Mentalität von Afrikanern recht vertraut sind. Sie waren sehr bereit, alle unsere Fragen zu beantworten, sodass auch hier eine emotionale Annäherung an die Flüchtlingsfrage geschehen ist.

5. Standortleiter eines Asylzentrums

Der Standortleiter eines Asylzentrums der Heilsarmee besuchte uns. Er war vorher im Asylzentrum Riggisberg tätig. Er kam dann kurzfristig in ein Zentrum, das für 37 Personen eröffnet wurde. Er war vorher fünfeinhalb Jahre lang in der Arbeit für Strassenkinder in Brooklyn tätig. So hat er einen Erfahrungsschatz an schwierigen Situationen und deren Bewältigung, der ihm für seine jetzige Arbeit sehr zugute kommt.

Eine Frage an ihn lautete: «Wie geht ihr bei Konflikten vor?» Seine Antwort: «Zuerst versuchen wir, den Frieden wieder herzustellen, und unternehmen weitere Schritte, wenn es brenzlig wird.» Das Verhältnis zur Einwohnergemeinde und zur Kirchgemeinde ist sehr gut. «Wir erleben viel Unterstützung, auch von freiwilligen Helfern, wie auch an andern Standorten.»

6. Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration

An unserem Schlussabend treffen wir einen Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration (SEM), der schweizerischen Bundesbehörde für Ausländerfragen in Wabern.

Wir nehmen ein einfaches Abendessen ein. Danach beten wir ein Gebet, das ChristNet im Rahmen des 40-Tage-Gebets «Beten+Wählen 2015» publiziert hat.5 2. Mose 3,7: «Und der Herr sprach: ‹Ich habe das Elend meines Volks in Ägypten gesehen… und ich bin herniedergefahren, dass ich sie errette…›» Und das Gebet dazu: «Vater im Himmel, wenn wir uns mit Menschen aus fernen Ländern unterhalten, ist es uns sonnenklar, dass wir gleichwertig sind…»

Das Gespräch beantwortet unsere Fragen und gibt einen interessanten Einblick in die Hintergründe einer Arbeitsstelle beim SEM. Dort geschehen linguistische Herkunftsabklärungen von Asylsuchenden, wenn amtsintern Bedarf ist, und sie bewerten die Leistung von Dolmetscherkandidaten.

Zum Schluss sieht die Gruppe folgende weiterführende Engagements:

  1. Bundeszentrum für Flüchtlinge im Zieglerspital, Bern, das im Frühling 2016 aufgehen soll:
    1. Gebetsmarsch um das Areal
    2. Freiwillige Mitarbeit
  2. Restaurant: den Kontakt mit Flüchtlingen suchen
  3. Eine Flüchtlingsfamilie aus Syrien zum Essen einladen.
  4. Angebot einer Pflegefachfrau, Flüchtlinge in kleineren medizinischen Fällen zu beraten.
  5. Das Programm der Kleingruppe in neuer Auflage anbieten.

Schliesslich bringen wir alles, was uns beschäftigt, im Gebet vor unsern Gott, weil wir glauben, dass Er den Überblick und alles im Griff hat.

Zum Schluss

Im gesamten Prozess hat uns das Wort Jesu begleitet: «Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut ihnen auch, darin ist der Sinn der ganzen Bibel zusammengefasst» (Matth. 7,12).

Dabei sind uns die folgenden Begriffspaare wichtig geworden:

  1. Abwehrkultur/Willkommenskultur
  2. Problemorientiert/Lösungsorientiert
  3. Defizit-Sicht/Ressourcen-Sicht

Heute müssen wir nicht nur sagen: «Das Asylwesen ist kompliziert» und dann auf Abwehr gehen oder einfache Lösungen anstreben. Wir können jetzt sagen, dass wir besser verstehen, weshalb das Asylwesen kompliziert ist. So können wir uns sinnvoll damit beschäftigen und in kleinen Schritten zu Lösungen beitragen.

Jesus hat uns gezeigt, dass alles Neue im Kleinen anfängt, wie das Senfkorn, das über jede Vorstellung hinaus wächst. Da sehen wir das Himmelreich kommen.

Heute ist unsere Motivation gewachsen, uns aktiver den Flüchtlingen zuzuwenden.


1. Die Kleingruppe nach Mass ist ein Gefäss der Vineyard Bern; vgl. http://www.vineyard-bern.ch/angebote/kleingruppen/kleingruppen-nach-mass/.

2. Vgl. ChristNet, http://www.christnet.ch/de/content/forum-eine-frohe-bootschaft-die-fl%C3%BCchtlinge-die-schweiz-und-die-christen.

3. Ebd.

4. Ebd.

5. ChristNet, Beten+Wählen 2015, «Woche 6 – Flüchtlingspolitik»; vgl. www.christnet.ch/de/content/betenw%C3%A4hlen-2015-0.

1. Februar 2016/von Werner Ninck
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2020/06/151113-Schifflein.jpg 408 612 Werner Ninck https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Werner Ninck2016-02-01 15:40:562020-06-25 17:45:55Kleingruppe zur Flüchtlingsthematik – ein Bericht

Beten+Wählen 2015 «Migration»

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ < 1 min

40 Tage für Ausländerpolitik beten

Wie vor vier Jahren lädt ChristNet im Hinblick auf die Nationalratswahlen vom 18. Oktober 40 Tagen «Beten+Wählen» ein. Dieses Mal aus aktuellem Anlass unter dem Thema «Migration». So soll den Christen Gelegenheit geboten werden, als persönliche Vorbereitung auf die Wahlen während 40 Tagen für die politische Schweiz zu beten, dass sie für Migrationsfragen mehr Offenheit zeigt.

Möchtest Du eine Schweiz der Nächstenliebe auch im Migrationsbereich? Dann mach mit bei der Gebetsbewegung vom 9. September bis 18. Oktober!

9. September 2015/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2020/09/kirche.jpg 300 500 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2015-09-09 16:07:032020-09-29 16:08:34Beten+Wählen 2015 «Migration»

Es sind Menschen auf der Flucht…

Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 3 min

Ende 2014 waren weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht – so viele wie noch nie. Auffällig hohe Aufnahmequoten in der Schweiz und in Europa deuten darauf hin, dass sehr viele dieser Menschen wirklich um ihr Leben fliehen, wegen inneren Konflikten und Bürgerkrieg in Syrien und Eritrea. Sicher stimmt es aber auch, dass im Zeitalter von Handy und Internet die Informationen über die Verhältnisse im Westen bzw. Norden allgegenwärtig sind. Auch die Organisation der Reise, sowie die Kontakte zu denen, «die es geschafft haben» sind heute einfacher.

Grosse Herausforderungen, vielfältige Ursachen

Derweil spielen sich auf dem Mittelmeer schreckliche Dramen ab: Jedes Jahr verlieren Tausende bei der Überfahrt ihr Leben. Wer ist schuld daran? Die Schlepper, weil sie skrupellos und profitgierig zu viel riskieren? Die «Wirtschaftsflüchtlinge», weil sie sich zu naiv vom Versprechen auf Reichtum verlocken lassen? Die EU, weil sie ihre Grenzen abriegelt und die Flüchtlingsboote auf riskantere Routen zwingt? Wir alle, weil wir von unserer Regierung den Schutz der Grenzen und unseres bequemen Wohlstands erwarten?

In den Medien klingt es oft so, als wäre vor allem Europa mit einem enormen Flüchtlingsstrom konfrontiert. Dies sieht im weltweiten Vergleich ziemlich anders aus:

Top 3 Aufnahmeländer1
(absolute Zahlen)
Top 3 Aufnahmeländer
(pro 1000 Einwohner)
  1. Türkei           1,59 Mio.
  2. Pakistan      1,51 Mio.
  3. Libanon       1,15 Mio.
  1. Libanon       232
  2. Jordanien   87
  3. Nauru           39
  • Schweiz 0,015 Mio.2
  • Schweiz       2

Ist die Schweiz also dermassen zurückhaltend, wenn es um die Aufnahme von Flüchtlingen geht? Nicht unbedingt: So ist etwa die Schutzquote (Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen) im letzten Jahr deutlich auf 58 Prozent gestiegen. Und unsere Regierung hat dem UNO-Flüchtlingshochkommissariat ein verhältnismässig grosses Kontingent von 3000 schutzbedürftigen Personen für die Aufnahme zugesichert. Angesichts von etwa 4 Millionen Flüchtlingen im Nahen Osten3 fordern einige NGOs allerdings die Aufnahme von bis zu 100 000 Flüchtlingen aus Syrien…

Die hohen Gesuchszahlen und der dadurch ausgelöste Bedarf an Unterkünften stellen Bund und Kantone vor grosse Herausforderungen. Während nun von rechts aussen die grosse Krise heraufbeschworen wird («Asylchaos!»; «Armee an die Grenze!»), reagieren viele Kantone erfreulich pragmatisch und innovativ: Das Tessin arbeitet mit Hoteliers zusammen, im Aargau und in Bern wurden vorübergehend Militärzelte aufgestellt.

Biblische Antworten

Was sagt denn die Bibel zu dieser komplexen Thematik? Zunächst einmal ist der Themenkreis «Verfolgung – Flucht – Exil – Heimat» in der Bibel erstaunlich gegenwärtig: Von 1. Mose 4 bis in die Offenbarung waren die Menschen immer wieder unterwegs. Abraham, Isaak, Jakob, Joseph, Mose, Jesus: Sie und andere waren für Kurz oder Lang Fremde in fremdem Land. Kein Wunder ist der Umgang mit Fremden auch in der biblischen Ethik ein Thema: Texte dazu finden sich etwa im Gesetz des Mose.4

Im Neuen Testament werden Werte wie Gastfreundschaft («einige haben Engel beherbergt…»5 ), Barmherzigkeit, Grosszügigkeit und Verzicht hochgehalten. Interessant auch, dass in der Bibel der Nächste nicht unbedingt, oder eben gerade nicht, der «Naheliegendste» und Volksgenosse ist. Im Gleichnis, welches das grosse Liebesgebot illustriert, ist es einer aus dem verachteten Volk der Samariter, der hilft. Und in der Grundlegung der Nächstenliebe im Alten Testament heisst es : «Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.»6 

Viele Flüchtlinge suchen Schutz vor Verfolgung an Leib und Leben. Andere suchen ein besseres Leben, Zukunftsperspektiven statt Hoffnungslosigkeit. Haben wir, die wir zufällig in einem der reichsten Länder geboren sind, das Recht, diese sogenannten «Wirtschaftsflüchtlinge» zu verurteilen? Gott liebt sie genauso wie uns selber. «Wir die Guten, sie die Bösen», dieses Bild trifft nicht zu – übrigens auch nicht in der Umkehrung. Gott bringt die Flüchtlinge an unsere Pforten und fordert uns mit ihnen heraus, ähnlich wie im Gleichnis der arme Lazarus den reichen Mann herausfordert7 .

Wir merken uns: Woher sie auch kommen und wie auch immer ihre Geschichte lautet, es sind Menschen. Unsere Nächsten. Ihnen soll unsere ganze Anteilnahme gelten.


1. UNHCR, Global Trends 2014

2. Berechnung aufgrund von: Staatssekretariat für Migration, Asylstatistik 2014
https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/publiservice/statistik/asylstatistik/jahresstatistiken.html (eingesehen am 11.08.2015)

3. Staatssekretariat für Migration SEM, «Humanitäre Krise in Syrien», eingesehen am 30.7.2015. bfm.admin.ch/bfm/de/home/asyl/syrien.html.

4. 3. Mose 17–19 und 5. Mose 23–24.

5. Hebräer 13,2.

6. 3. Mose 19,33f.

7. Lukas 16,19-25.

4. September 2015/0 Kommentare/von Martin Züllig
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2003/01/CN-dummy-2109218.jpg 600 1200 Martin Züllig https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Martin Züllig2015-09-04 15:27:512025-08-12 09:53:56Es sind Menschen auf der Flucht…

Flüchtlinge: Fakten statt Vorurteile

Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ < 1 min

Flüchtlinge – Fakten statt Vorurteile

Unwissenheit bildet fruchtbaren Nährboden für Vorurteile. Diese Broschüre will vorgefassten Meinungen zum Schweizer Asylwesen mit Fakten entgegentreten. Wir möchten Sie alle dazu anregen, gegenüber den zuweilen lückenhaften Informationen zur Flüchtlingssituation kritisch zu bleiben. Geben Sie Intoleranz, die auf Stereotypen gründet, keine Chance.
Die Broschüre kann hier bestellt werden (Online-Formular).

13. Mai 2013/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2020/10/resized_151196132759.jpg 1083 1920 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2013-05-13 17:32:412020-10-01 17:34:18Flüchtlinge: Fakten statt Vorurteile

Nein zur Asylrevision vom 9. Juni 2013!

Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 4 min

Am 9. Juni 2013 stimmen wir über die sogenannt dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ab, die seit Ende 2012 in Kraft sind. Die Befürworter dieser Änderungen betonen, es handle sich dabei um Verbesserungen, die zur Beschleunigung der Asylverfahren führten, und keineswegs um Verschärfungen.1 Wirklich? Bei einer genaueren Betrachtung stellen sich so einige Fragen.

Kein Schutz bei Verfolgung wegen Wehrdienstverweigerung und Desertion

«Keine Flüchtlinge sind Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden», 2  sind vom Asyl ausgeschlossen.

Anti-Eritreer-Bestimmung

Diese Bestimmung richtet sich in erster Linie gegen Asylsuchende aus Eritrea, die bisher relativ oft Asyl erhalten haben. Dazu ist es vielleicht nützlich zu wissen, dass in Eritrea eine brutale Diktatur herrscht, die das Land völlig militarisiert hat. Unter dem Vorwand des Kriegszustands mit seinen Nachbarn müssen – mit wenigen Ausnahmen – alle Bürger zwischen 18 und 50 Jahren entweder Militärdienst oder militärisch organisierten Arbeitsdienst leisten, dessen Dauer ungewiss und fast unbeschränkt ist (es wird wiederholt mobilisiert, aber nur vereinzelt demobilisiert). Wer sich dem entziehen will, gilt als Staatsfeind und muss mit extrem brutaler Haft rechnen: Folter, Hunger, unmenschliche Haftbedingungen; das Ganze natürlich ohne Gerichtsverfahren. Viele Häftlinge überleben das nicht.3

Es ändert sich nichts?

Es wird von Seiten der Befürworter argumentiert, in der Praxis ändere sich für eritreische Dienstverweigerer nicht viel: Wer unverhältnismässigen Strafen ausgesetzt sei, erhalte weiterhin Asyl.4 Was das genau heisst, ist allerdings unklar. Wenn Dienstverweigerung beispielsweise nur noch zu vorläufigen Aufnahmen5 führt, haben die Schutzsuchenden gegenüber gesetzlich anerkannten Flüchtlingen schlechtere Perspektiven und vor allem eine grosse Ungewissheit, was in Zukunft sein wird.6 Wenn sich hingegen so gut wie nichts ändert, ist fraglich, warum denn das Gesetz geändert werden musste.

Besonders gravierend erscheint an dieser Bestimmung, dass erstmals nicht «nur» die Verfahrensschraube angezogen wird. Hier geht es ganz konkret darum, die Asylgründe einzuschränken. Die Parlamentsmehrheit will also nicht einfach «Profiteuren» aussortieren, um die «echten» Flüchtlinge besser zu schützen. Gerade Menschen, die ganz konkret denselben Schutz in Anspruch nehmen wollen, den auch wir geniessen7 , werden hier vom Asyl ausgeschlossen.

Das Ende der Botschaftsgesuche

Botschaftsgesuche8 waren bis anhin gerade für Menschen, die nicht über die Mittel oder die körperliche Verfassung verfügten, sich illegal auf die gefahrvolle Reise nach Europa zu machen – also gerade für Frauen und Kinder – eine Möglichkeit, trotz allem Schutz zu erhalten. Zwar heisst es vonseiten der Befürworter, akut an Leib und Leben bedrohte Personen könnten ein humanitäres Visum beantragen, was vom EDA in Rücksprache mit dem Bundesamt für Migration geprüft werde.9 Doch wie will man beurteilen, ob jemand darauf Anspruch hat, ohne die Fluchtgründe zu prüfen? Läuft das de facto nicht auf ein ähnlich aufwändiges Verfahren hinaus, wie es die eigentliche Behandlung der Gesuche wäre? Oder soll dieses «humanitäre Visum» so restriktiv gehandhabt werden, dass auch tatsächlich Verfolgte keine Chance haben?

Neunzig Prozent Aufnahmen

Übrigens: Seit 1980 erhielten über 90% aller Personen, die im Rahmen des Botschaftsasyls in die Schweiz einreisten und deren Verfahren abgeschlossen ist, ein Aufenthaltsrecht (Asyl oder vorläufige Aufnahme).10 Auch hier bleibt der Eindruck, dass es bei dieser Gesetzesrevision nicht um eine Verfahrensbeschleunigung, sondern um einen Asylabbau geht.

Auch das Argument, kein anderes Land habe ein Botschaftsverfahren, zieht nicht. Nicht was die anderen tun, soll unser Handeln bestimmen, sondern was richtig ist. Dazu sagt Jesus: «Was ihr einem dieser Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan…» (Matth. 25)

Asylverfahren im Rahmen von Testphasen

Bei dieser Bestimmung mag es zwar verständlich sein, dass das zuständige Amt neue Verfahrensabläufe zuerst testen will.11 Doch ist unklar, was diese Vollmacht umfasst, die das Parlament dem Bundesrat ausstellt: Immerhin wird dieser ausdrücklich ermächtigt, in der zweijährigen Testphase, wenn nötig, vom geltenden Asyl- und Ausländergesetz abzuweichen.12 Ist dieses Sonderrecht ein Blankoscheck für «wilde» Experimente? Ist wenigstens vorgesehen, dass eine unabhängige Stelle Einblick hat oder weiss man zwei Jahre lang nicht, was läuft? Die Befürchtung ist naheliegend, dass die so geschaffenen juristischen Sachverhalte kaum rückgängig zu machen sind.13

Verkürzte Beschwerdefristen

Einen schweren Eingriff in die Rechte der Asylsuchenden bedeutet zudem die Verkürzung der Beschwerdefrist um zwei Drittel von 30 auf 10 Tage. In keinem anderen Rechtsbereich gibt es für so wichtige behördliche Verfügungen so kurze Rekurszeiten. Was für den Normalschweizer offenbar als unzumutbar erachtet wird, setzt die oft unter Stress und traumatisiert ankommenden Asylbewerber unter zusätzlichen Druck. An der Dauer der Asylverfahren ändert es nicht viel. Diese Regelung findet in der Testphase zwar nur in ordentlichen Verfahren Anwendung, bei denen keine weiteren Abklärungen notwendig sind. Doch es zu befürchten, dass bürgerliche Politiker diese verkürzte Frist später auch auf weitere Verfahren ausdehnen wollen.

Fazit

Dass einzelne der vorgeschlagenen Bestimmungen dazu beitragen, die Verfahren zu verkürzen, mag sein. Der Gesetzes- bzw. Abstimmungstext lässt allerdings viele Fragen offen. Man wird den Eindruck nicht los, dass da einige handfeste Verschärfungen durchgedrückt wurden, um der wahrgenommenen «Stimmung» in der Bevölkerung zu entsprechen.

In einem so sensiblen Bereich, wo über menschliche Schicksale entschieden wird, geht das nicht. Seit dem Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 werden in rascher Folge Verschärfungen beschlossen, die die Rechte der Schwächsten in der Gesellschaft einschränken und ihre Chancen auf ein menschenwürdiges Leben schmälern. Und weitere Änderungen (Verschärfungen) sind bereits geplant!

Der Kontrast zum Gott der Bibel, der Fremde liebt und ihre Rechte und Würde wiederholt im Gesetz für Israel festschreiben liess, könnte kaum grösser sein.14 Niemand behauptet, im Asylbereich stehe alles zum Besten, aber gerade wir Christen sollten für andere mögliche Lösungen aufstehen. Deshalb: Nein am 9. Juni 2013.

 


1. Argumentarium Pro (Zusammenstellung der Parlamentsdienste); http://www.parlament.ch/d/dokumentation/dossiers/asylgesetz/Seiten/asylgesetz-referendum.aspx

2. Art. 3, Abs. 3 Asylgesetz (neu).

3. Human Rights Watch: Service for Life. New York 2009. http://www.hrw.org/reports/2009/04/16/service-life-0

4. Argumentarium Pro, s. oben

5. Eine vorläufige Aufnahme bedeutet, dass der Asylentscheid zwar negativ ist, die Wegweisung aber zur Zeit nicht zulässig, nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die vorläufige Aufnahme kann aufgehoben werden, wenn sich die Lage im Herkunftsland wesentlich ändert. http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/asyl/asylverfahren/drei_bespiele/entscheid.html , „Fall B“

6. Argumentarium des Referendumgskommittes, http://www.asyl.ch/wp-content/uploads/2013/03/20130324_Argumentarium_Lang_DE.pdf , S.4

7. Wir wollen nicht vergessen, dass bis 1996 auch in der Schweiz kein Zivildienst bestand, und jährlich mehrere Hundert Dienstverweigerer zu mehreren Monaten Gefängnis verknurrt wurden. Vgl. bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Verweigerer-bleiben-Geaechtete/story/19652243

8. Art. 19, Abs. 2 Asylgesetz (aufgehoben).

9. Argumentarium Pro, s. oben;  Abstimmungsbüchlein S.19

10. Argumentarium des Referendumgskommittes, http://www.asyl.ch/wp-content/uploads/2013/03/20130324_Argumentarium_Lang_DE.pdf , S.6

11. Art 112b Asylgesetz (neu): Asylverfahren im Rahmen von Testphasen

12. Art 112b Abs 2 AsylG

13. Argumentarium des Referendumgskommittes, http://www.asyl.ch/wp-content/uploads/2013/03/20130324_Argumentarium_Lang_DE.pdf , S.8

14. Z.B. 5. Mose 5,18; 5. Mose 23,16. Weitere Gedanken zum biblischen Umgang mit den Ausländern unter folgendem Link: www.christnet.ch/de/content/der-unbequeme-n%C3%A4chste

13. Mai 2013/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2020/10/karussel_03.jpg 306 900 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2013-05-13 17:15:042020-10-01 17:23:03Nein zur Asylrevision vom 9. Juni 2013!

30 Jahre Asylverschärfung

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ < 1 min

Asylgesetz seit 30 Jahren auf Verschärfungskurs

Seit der Einführung des (damals fortschrittlichen) Asylgesetzes 1981 wurde es 10-mal revidiert (Teil- oder Totalrevision). Bei keinem anderen Bundesgesetz zeigt sich das Parlament so veränderungsfreudig. Tendenz: Verschärfung. Hier ein kurzer Abriss.1

1981 Inkrafttreten des Asylgesetzes von 1979.
1983 Abschaffung der 2. Rekursinstanz.
  Ausschaffungsentscheid bei abgewiesenem Asylgesuch.
1986 Registrierung landesweit zentralisiert in Halbhaft.
  Zuweisung an Kanton ohne Rücksicht auf soziales Umfeld.
  Sozialhilfe tiefer als sonst übliches Existenzminimum.
1990 Erste Bestimmungen zu Nichteintretensentscheiden.
  Arbeitsverbot während 3-6 Monaten.
1993 Bis zu 9 Monaten administrative Ausschaffungshaft (Gesetz über Zwangsmassnahmen)
1995 Kürzung der Sozialhilfe (Verordnung des Bundesrats, kantonale Reglemente)
1998 Dringlicher Bundesbeschluss mit zusätzlichen Gründen für Nichteintretensentscheide.
1998 Totalrevision Asylgesetz, u.a.:
  – Aussetzung gewisser Asylanträge bei Grossandrang.
  – Verschärfung der Verfahrensregeln (Fristen, Sprache usw.)
2003 Für Abgewiesene nur noch Nothilfe (CHF 8.00 bis 10.00 pro Tag; Sparmassnahmen)
2006 Fristverkürzung auf 5 Tage für gewisse Fälle
  Inhaftierung von bis zu 2 Jahren möglich.
2012 Militärdienstverweigerer und Deserteure von Asyl ausgeschlossen.
  Botschaftsverfahren abgeschafft.
  Quasi-Inhaftierung für «renitente» Asylbewerber.
… … plus in Zukunft viele andere mehr…


1. Quelle: «Stop Exclusion» Genf, 2013, aus dem Französischen übersetzt: stopexclusion.ch/IMG/pdf/halte_aux_durcissements_sans_fin.pdf

13. Mai 2013/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2020/10/Bienvenue-ailleurs.jpg 300 500 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2013-05-13 17:08:032020-10-01 17:27:5230 Jahre Asylverschärfung
Seite 1 von 3123

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