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Schlagwortarchiv für: migration

Ausländerkriminalität? Genau schauen.

Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 7 min

Wie ist die Überrepräsentation von Ausländern in der Kriminalität zu erklären?

Dieser Artikel ist am 28 September in „Vivre Ensemble“ erschienen (André Kuhn | Comment s’explique la surreprésentation des étrangers dans la criminalité, VE 139/septembre 2012). Deutsche Übersetzung von Nadine Buchmann 

Im vorliegenden Artikel soll versucht werden, auf einfache Weise aufzuzeigen, wie sehr die Verwendung von bivariaten Statistiken irreführend sein kann. So können diese sogar den Eindruck erwecken, dass die Farbe des Passes einen Einfluss auf die Straffälligkeit haben könnte, auch wenn dem keineswegs so ist.

I. Einführung: In Sachen Kriminalität ist es bei der Staatsangehörigkeit wie bei der Körpergrösse

Wie Leser dieses Beitrags wahrscheinlich schon gehört haben, begehen Erwachsene, die grösser sind als 1,75m mehr Straftaten als diejenigen, die weniger als 1,75m messen… Dies ist eine kriminologische Erkenntnis, deren Grund ganz einfach darin liegt, dass die erwachsene Bevölkerung mit einer Körpergrösse von mehr als 1,75m hauptsächlich von Männern gebildet wird, während unter Erwachsenen, die weniger als 1,75m messen, Frauen stark überrepräsentiert sind. Wenn man dazu noch weiss, dass Männer öfter als Frauen Straftaten begehen, ist es logisch, dass die grösseren Erwachsenen den Löwenanteil der Straftaten begehen. Dennoch wird jeder leicht verstehen, dass diese Überrepräsentation von grossen Leuten in den Kriminalstatistiken ganz offensichtlich nichts mit ihrer  Grösse, sondern mit ihrem Geschlecht zu tun hat. Niemand würde folglich einen Einfluss auf dieWachstumshormone oder das Abschneiden der Beine zur Prävention der Kriminalität befürworten…

Aber wenn diese Argumentation doch so schlüssig ist, warum sind so viele Menschen nicht imstande ihr entsprechend zu folgen, wenn es um die Beteiligung der Ausländer an der Kriminalität geht?

Genauso wie für Erwachsene, die mehr als 1,75m messen, ist es sehr einfach aufzuzeigen, dass Ausländer in der Kriminalität überrepräsentiert sind. Ausländer stellen etwa 20% der Bevölkerung der Schweiz, aber rund 50% der durch ein Schweizer Gericht verurteilten Personen dar1 . Gleich wie für die Erwachsenen von mehr als 1,75m ist es jedoch relativ leicht, aufzuzeigen, dass andere Elemente als die Staatsangehörigkeit die Straffälligkeit beeinflussen. 

II. Die wichtigsten Faktoren, die die Kriminalität beeinflussen

Wenn man weiss, dass die Überrepräsentation von Einwanderern in den Kriminalitätsstatistiken ein universelles Phänomen ist – das daher in allen Staaten zu beobachten ist – wird klar, dass sich die Problematik nicht auf die Farbe des Passes reduzieren lässt! Welches sind jedoch die bestimmenden Faktoren? Wie in der Einleitung erwähnt, ist das Geschlecht eine der wichtigsten erklärenden Variablen. Tatsächlich stehen einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in der Bevölkerung rund 85% Männer in der Strafurteilsstatistik der Schweiz und nur 15% Frauen gegenüber.

Eine andere wichtige Variable zur Erklärung der Kriminalität ist das Alter. Bei einem Anteil von etwa 30% an der Bevölkerung stellen Menschen unter 30 Jahren in der Schweiz ca. 50% der Strafurteilsstatistik dar.

Damit hängen die innerhalb eines Staates begangenen Straftaten auch stark von der demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung ab. Tatsächlich zeigt sich, dass ein höherer Anteil an Menschen, deren Geschlecht und Alter kriminogener ist (d.h. Männer und junge Leute), mehr Kriminalität zur Folge hat.

Dazu kommt noch der sozioökonomische Status, da aus den neuesten Untersuchungen hervorgeht, dass etwa 60% der Straftaten auf das Konto der ca. 37% der Einwohner in der Schweizgehen, die der Unterschicht oder unteren Mittelschicht angehören. Die gemäss Umfragen 63% der Bevölkerung aus der oberen Mittelschicht und Oberschicht hingegen begehen ihrerseits etwa 40% der Straftaten2 .

Gleiches gilt für den Ausbildungsstand. So verfügt die Hälfte unserer Bevölkerung über einen « niedrigen » Ausbildungsstand (Primar- oder Sekundarniveau, Berufsfachschule, Lehre), während diese Leute rund 68% der inhaftierten Personen ausmachen3 .

III. Multivariates Modell

Was wir in den letzten beiden Abschnitten hergeleitet haben, zeigt, dass die Straffälligkeit bivariat mit mehreren Faktoren verknüpft ist. Aber dies bringt uns nicht viel weiter, da Straftaten anscheinend vor allem von grossen Leuten, von Ausländern, von jungen Menschen, von Männern, von Armen und/oder von weniger gut Ausgebildeten begangen werden. Von da ausgehend wird jeder seine Schlüsse ziehen, und zwar nicht auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, sehr wohl aber auf der Grundlage seiner politischen Ausrichtung. Mit anderen Worten sagen uns diese bivariaten Korrelationen nicht viel – um nicht zu sagen gar nichts – über die Straffälligkeit. Wir werden im Folgenden daher versuchen, die Analyse zu verfeinern, um das Argument ein wenig wissenschaftlicher zu gestalten.

Wie wir bereits gesehen haben, hat die Grösse als solche keinen Einfluss auf die Straffälligkeit, sondern ist vollständig in die Variable des Geschlechtes eingebunden. Wir müssen nun noch die Gewichtung jeder der fünf verbleibenden Variablen in Bezug auf die Straffälligkeit bestimmen. Hierzu ist es notwendig, die oben ausgeführten erklärenden Variablen der Straffälligkeit im gleichen (nun nicht mehr bivariaten sondern multivariaten) Modell aufzuführen, das uns ermöglicht zu bestimmen, welche dieser Variablen am ausschlaggebendsten für die Straffälligkeit ist, um dann den zusätzlichen erklärenden Wert aller anderen Variablen in das Modell einzuführen.

Dabei kann beobachtet werden, dass die Variable Nummer eins zur Erklärung der Kriminalität das Geschlecht ist. Bei einem Mann ist es im Vergleich zu einer Frau daher ungleich wahrscheinlicher, dass er eine Straftat begeht4 . An zweiter Stelle folgt das Alter. Ein junger Mann zu sein ist somit kriminogener als irgend einer anderen Kategorie anzugehören. Als drittes kommt dann der sozioökonomische Status und letztlich der Ausbildungsstand.

Mit anderen Worten ist das Standardprofil eines Kriminellen ein Mann, jung, mit sozioökonomisch bescheidenerem Hintergrund und mit einem eher geringen Ausbildungsstand.

Wo findet sich darin die Staatsangehörigkeit? In der Regel erklärt sie keinen zusätzlichen Teil der Varianz der Kriminalität. Die zugewanderte Bevölkerung setzt sich zu einem Grossteil aus wirtschaftlich benachteiligten jungen Männern zusammen. Daraus geht hervor, dass die Variable « Staatsangehörigkeit » in den anderen enthalten ist und im Vergleich zu den anderen Variablen keineswegs eine zusätzliche Erklärung für Kriminalität bietet. Dies entspricht im einleitenden Beispiel der Körpergrösse, die im Geschlecht enthalten ist, da Männer im Schnitt grösser sind als Frauen.

Was wir soeben erläutert haben, erlaubt uns auch zu verstehen, warum die Feststellung, dass Ausländer öfter als Staatsangehörige straffällig werden, ein universelles Phänomen ist. Tatsächlich betrifft Migration im Allgemeinen vor allem junge und weniger oft ältere Menschen, und Männer eher als Frauen. Wenn man weiss, dass gerade junge Männer den kriminogeneren Teil der Bevölkerung repräsentieren, so macht es auch Sinn, dass Migranten kriminogener sind, als Leute, die sich nicht vom Ort ihrer Geburt entfernen.

Daher ist es völlig falsch, Ausländer mit Staatsangehörigen zu vergleichen, da sich die eine Bevölkerungsgruppe hauptsächlich aus jungen Männern zusammensetzt und die andere eine älter werdende Bevölkerung darstellt, in der beide Geschlechter zu etwa gleichen Anteilen vertreten sind. Wenn man die Kriminalitätsrate von Ausländern nämlich mit derjenigen der einheimischen Bevölkerung desselben Geschlechtes und sozioökonomischen Status, derselben Altersgruppe sowie desselben Ausbildungsstandes vergleicht, fallen die Unterschiede zwischen Einheimischen und Ausländern weg.

Die Staatsangehörigkeit kann dennoch einen kleinen Teil der Kriminalität erklären. Dies im Sonderfall von Zuwanderern aus einem Land, das sich im Krieg befindet. So kann das gewalttätige Beispiel von einem Staat im Krieg bei den Bürgern eine Enthemmung bewirken. Diese Bürger werden selber gewalttätiger und exportieren schliesslich ihre erhöhte Gewaltbereitschaft in das Gastland. Dieses Phänomen ist in der Kriminologie als „Brutalisierung“ (d.h. „Verrohung“) bekannt. So scheint es, dass bei der Einwanderung aus einem Land, das sich im Krieg befindet, die ersten vier Variablen (Geschlecht, Alter, sozioökonomischer Status und Ausbildungsstand) nicht ausreichen, um die Kriminalität zu erklären. Die Staatsangehörigkeit findet somit in fünfter Position auch Eingang im erläuternden Modell. Im Gegensatz dazu hat bei der Zuwanderung aus Ländern, die nicht im Krieg sind, die Staatsangehörigkeit keine weitere Bedeutung als die ersten vier Variablen.

Dazu ist noch zu erwähnen, dass das Phänomen der « Brutalisierung », das wir oben angesprochen haben, auch erklärt, warum die Staaten, die die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten wieder eingeführt haben, anschliessend eine Zunahme der Gewaltverbrechen beobachtet haben5 . Wenn der Staat selbst Hinrichtungen durchführt, bestärkt er die Bürger in der Idee, dass Gewalt eine geeignete Möglichkeit zur Konfliktlösung darstellt, wodurch sich die Zahl der Gewaltverbrechen erhöht. Der gleiche « Brutalisierungseffekt »erlaubt wahrscheinlich auch zu verstehen, warum eine übliche Art der Bestrafung einiger Eltern in der Schweiz ist, ihre Kinder bei einer Missetat im Zimmer einzusperren, obwohl dies vom strafrechtlichen Standpunkt her eine Freiheitsberaubung darstellt, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden kann…Wir werden also alle durch unsere jeweiligen staatlichen Systeme « brutalisiert », deren Abläufe wir dann ohne es zu merken im kleineren Massstab wiederholen. 

IV. Kriminalpolitische Überlegungen

Wie wir gesehen haben, sind die Variablen, die die Straffälligkeit erklären in der Reihenfolge folgende:

  1. Das Geschlecht,
  2. Das Alter,
  3. Der sozioökonomische Status,
  4. Der Ausbildungsstand,
  5. Die Staatsangehörigkeit (manchmal).

Die Frage, die noch ergründet werden muss, ist, wie diese Erkenntnis in Präventivmassnahmen gegen Straftaten umgesetzt werden kann. Nehmen wir die Variablen in der Reihenfolge ihrer explikativen Bedeutung für die Straffälligkeit, so sollten politische Massnahmen in erster Linie eine Verringerung der Männlichkeit anstreben. Es versteht sich jedoch von selbst, dass politische Massnahmen, die die Abschaffung der Männer oder die Förderung von weiblichen Geburten befürworten nicht nur unsere Grundrechte verletzen, sondern auch unserem Sinn für Ethik absolut zuwiderlaufen würden. Die gleichen Einwände können gegen Massnahmen vorgebracht werden, die eine Beseitigung oder Ghettoisierung der jungen Menschen befürworten. Auch eine Politik der ‘Verminderung der Geburtenzahlen’ wäre auf lange Sicht nicht im Interesse des Staates.

Zu beachten ist jedoch, dass, was die Variable des Geschlechtes betrifft, die Feminisierung einer Gesellschaft nicht unbedingt durch eine physische Feminisierung stattfindet, sondern genauso gut soziologischer Natur sein könnte. Dies käme einer Ablehnung der allgemein dem männlichen Geschlecht zugeschriebenen Werte (z.B. Machismus) und der Förderung der Werte, die Frauen zugeschrieben werden (z.B. Zärtlichkeit) gleich.

An dritter Stelle – nach Geschlecht und Alter – wäre es möglich, darüber nachzudenken, zur Kriminalprävention mehr Gleichheit zwischen den Bewohnern eines Landes herzustellen, um so eine « Zweiklassen-Gesellschaft » zu vermeiden. An vierter Stelle stünde die Verbesserung des Ausbildungsstandes der wirtschaftlich Schlechtestgestellten und der am wenigsten gut Ausgebildeten.

V. Schlussfolgerung

Wenn das tatsächliche Ziel die Bekämpfung von Kriminalität sein soll, und man in Massnahmen investieren möchte, die das grösste Erfolgspotenzial haben, ist es unabdingbar, die die Straffälligkeit am ehesten erklärenden Variablen gezielt anzuvisieren. Wenn vorausgesetzt wird, dass die Ausrichtung auf Geschlecht und Alter schwer machbar und vor allem ethisch fragwürdig ist, scheinen soziale6 und Bildungsmassnahmen am sinnvollsten.

Nur verfehlt man sein Ziel beim Angriff auf Migranten genauso, wie wenn man die Körpergrösse ins Visier nimmt.Ausserdem ist es fraglich, ob eine Politik der Beseitigung der Ausländer ethisch vertretbarer ist als diejenige von jungen Menschen oder Männern.

André Kuhn ist Professor für Kriminologie und Strafrecht an den Universitäten Lausanne, Neuenburg und Genf.

Teile des vorliegenden Textes – und vor allem das Ideengut, das hier vermittelt wird – wurden vom Autor bereits in früheren Texten veröffentlicht. Wo einige vielleicht den lächerlichen Begriff « Eigenplagiat » benutzen würden, tendiert der Autor zur Aussage, dass es sich vielmehr um ein positives Phänomen handelt, da es eine logische, konsequente und vor allem konstante Denkweise widerspiegelt.


1. Für genauere Daten verweisen wir den Leser auf die Website des Bundesamtes für Statistik (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index.html), Rubrik 19 – Kriminalität, Strafrecht. Dies gilt auch für alle Zahlenangaben im vorliegenden Text, mit Ausnahme derjenigen, bei denen eine andere Quelle angegeben wird.

2. Quellen: Schweizer Erhebungen zu Selbstanzeige, Viktimisierung und Sentencing.

3. Quellen: Schweizer und US-amerikanische Statistiken aus dem Strafvollzug. Es gibt keine Schweizer Daten zum Ausbildungsstand verurteilter und/oder inhaftierter Personen.

4. Dies bedeutet natürlich nicht, dass alle Männer Straftaten begehen und Frauen nie, sondern einfach, dass es unter Kriminellen eine starke Überrepräsentation von Männern gibt.

5. In diesem Zusammenhang wurde die Hypothese der « Brutalisierung » im Bundesstaat Oklahoma von W. C. Bailey überprüft: « Deterrence, Brutalization, andthe Death Penalty: AnotherExaminationofOklahoma’s Return to Capital Punishment », Criminology, vol. 36, 1998, pp. 711ss.

6. Diesen sind auch Integrationsmassnahmen von Ausländern zuzurechnen.

Dieser Artikel ist am 28 September in „Vivre Ensemble“ erschienen (André Kuhn | Comment s’explique la surreprésentation des étrangers dans les statistiques de la criminalité, VE 139/septembre 2012). Deutsche Übersetzung von Nadine Buchmann

13. Mai 2013/0 Kommentare/von André Kuhn
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2020/10/criminalite_1.jpg 238 500 André Kuhn https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg André Kuhn2013-05-13 15:49:122020-10-01 17:46:27Ausländerkriminalität? Genau schauen.

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Soziales, Theologie
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Fremde und Ausländer in der Bibel und in der Schweizer Politik

Fremde und Ausländer in der Bibel

Hat die mehr als 2000 Jahre alte Bibel noch etwas zur heutigen Migrationspolitik beizutragen? Sicher gibt es im Bereich der Migration etliche komplexe Fragen, die nicht anhand der Bibel beantwortet werden können. Aber was sie an Grundsätzlichem zur Einstellung und zum Menschenbild in Bezug auf «Fremde» und «Ausländer» zu sagen, ist es auch heute einen genauen Blick wert. Im ersten Teil dieses Textes werden die biblischen Aussagen grob zusammengefasst, im zweiten Teil die Positionen der grösseren Schweizer Parteien dargestellt, und im dritten Teil werden diese bewertet.

AT: «Ihr seid Fremde gewesen…»

Zunächst etwas zum Begriff: Der hebräische Begriff ger bezeichnete freie, dauernd in Israel wohnende «Ausländer» bzw. Angehörige anderer Völker, die in gewissen Bereichen von den Israeliten abhängig waren. Die meisten Gesetze der fünf Bücher Mose verwenden diesen Begriff. Der Begriff nakhri umfasste Fremde im allgemeinen Sinn, die sich nur zeitweilig beim Volk Israel aufhielten, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Sie brauchten offenbar, im Gegensatz zur ersten Gruppe, kaum Schutz durch das Gesetz.1 Die Fülle der Gesetzesbestimmungen, die sich mit den gerim, den Ausländern befassen, versuche ich ganz grob zusammenzufassen:

1.      Für die Fremden galt das gleiche Gesetz wie für die Israeliten: Sie hatten weitgehend dieselben Rechte und Pflichten2, sie konnten und sollten ebenso den Sabbat halten3, und auch im kultischen Bereich waren sie beinahe gleichberechtigt.4 Die Israeliten waren verpflichtet, Ausländer, die verarmt waren, ebenso zu unterstützen wie ihre Landsleute.5 Es ist überraschend, wie oft sie erwähnt werden, während sie z.B. in mesopotamischen Gesetzessammlungen kein Thema sind. 6

2.      Zusammen mit den Witwen und Waisen zählten die Ausländer offensichtlich zu den wirtschaftlich und sozial Schwachen in Israel. Sie brauchten den Schutz des Gesetzes vor Ausbeutung und Übervorteilung.7

3.      In wirtschaftlicher Hinsicht wird mehrmals die Nachlese erwähnt. Die Bauern waren dazu angehalten, ihre Felder, Weinberge und Olivenhaine nicht zu gründlich abzuernten, damit noch etwas für die Witwen, Waisen und Fremden übrigblieb und sie sich auf diese Weise selber versorgen konnten.8 Im 5. Buch Mose wird zusätzlich erwähnt, dass der Zehnte für Versorgung der Leviten sowie der Armen (Witwen, Waisen und Fremden) verwendet werden sollte.9

4.      Begründet werden diese Gebote einerseits mit der knappen Aussage «Ich bin der Herr, Euer Gott», oft aber – vor allem im Zusammenhang mit dem Verbot, die Ausländer auszubeuten und zu übervorteilen – auch mit dem Hinweis, «denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen»10. Das  Volk sollte also seinen «Migrationshintergrund» nicht etwa verdrängen. Dieser war im Gegenteil ein Teil seiner Identität: «Das Land darf nicht endgültig verkauft werden; denn das Land gehört mir und ihr seid nur Fremde und Halbbürger bei mir.»11 Dadurch sollten sie Verständnis für die Lage der Ausländer entwickeln und sich so zur Solidarität anregen lassen.  Bereits die Stammväter Abraham, Isaak und Jakob, aber auch Mose wussten, was es bedeutete, in der Fremde bei einem anderen Volk zu leben.12

Erst in der Richter- und Königszeit wird Israel von einem Volk von Migranten zu einem Volk von Eroberern. David staunt, in welchem Mass Gott ihm fremde Völker untertan gemacht hat.13 Salomo benutzt die Ausländer als willkommene Arbeitskräfte in seinen gigantischen Bauprojekten.14

In den prophetischen Büchern wird Fremdenangst zunächst sehr real und begründet dargestellt. Für den Fall, dass das Volk Israel sich nicht an den Bund mit Gott hält, wird angedroht, dass Fremde zu Akteuren in Gottes Gericht werden, dass sie über sie herrschen, sich den Ertrag ihrer Äcker sichern und ihre Wertsachen rauben,15 und bekanntlich traf dies auch tatsächlich ein. Auf der anderen Seite ist unbarmherziges, unmoralisches Handeln der Israeliten an ihren Ausländern einer der Gründe, warum Gott ihnen das Gericht ankündigt.16

Nun kann ja bei uns Schweizern nicht unbedingt ein Migrationshintergrund vorausgesetzt werden – eine der Begründungen für einen barmherzigen Umgang der Israeliten mit ihren Ausländern. Gibt es dennoch Anhaltspunkte, dass diese Bestimmungen auch uns angehen? Hier ist eine Betrachtung des Neuen Testaments aufschlussreich. Zunächst bietet sich der Hebräerbrief an, der ja zahlreiche Motive aus dem Alten Testament aufnimmt.

NT: «Fremde und Gäste in der Welt»

Der Stammvater Abraham wird hier zum Vorbild des Glaubens. Der Glaube erlaubte ihm, «als Fremder im verheissenen Land wie in einem fremden Land» in Zelten zu leben, «denn er erwartete die Stadt mit den festen Grundmauern, die Gott selbst geplant und gebaut hatte.»17 Das Selbstverständnis der Patriarchen und des Volkes Israel als Ausländer wird hier also auch auf die Nachfolger Jesu übertragen. Das Bild der Migranten oder Pilger, die auf dem Weg in die wahre Heimat sind, wird in den nächsten Versen weiter entfaltet.18 Auch Paulus sieht sich selber als einer, der in der Fremde lebt.19

Ebenso wendet sich der Verfasser des ersten Petrusbriefes «an die Auserwählten, die als Fremde in Pontus, Galatien, Kappadozien, der Provinz Asien und Bithynien in der Zerstreuung leben.»20. Er ermahnt sie, solange sie in der Fremde sind, ein Leben in Gottesfurcht zu führen. Sie sind aus ihrer «sinnlosen, von den Vätern ererbten Lebensweise (…) mit dem kostbaren Blut Christi, des Lammes ohne Fehl und Makel» freigekauft. Man erhält den Eindruck, dass hier das Bekenntnis zu Jesus und die daraus folgende neue Ethik die Christen zu «„Fremden und Gästen in dieser Welt»21macht, die eigentlich zu einer neuen Welt gehören.

Und Jesus selbst? Er spricht nicht viel von den Ausländern, aber wo er das tut, ist er ziemlich provokativ. Um das Gebot der Nächstenliebe zu illustrieren, erzählt Jesus das Gleichnis vom barmherzigen Samariter und stellt damit dem Gesetzeslehrer einen verachteten Ausländer vom Volk der Samaritaner als Vorbild vor die Nase: «Dann geh und handle genauso»22. Jesus dreht hier das Gebot der Nächstenliebe aus 3Mo 19,33-34 um, wo es heisst: «Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst.» Noch weiter geht Jesus in Matthäus 25. Im Gleichnis der Schafe und Böcke  identifiziert er sich vollständig mit den Schwächsten und Verachtetsten unter den Menschen. Er ist der Nackte, Kranke, Gefangene, der Fremde und Obdachlose, dem die «Schafe» Gutes getan haben. «Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan! » Und die «Böcke» haben ihn in Gestalt dieser Verachteten haben ignoriert.23

Die Bibel fordert uns also im Bereich Migrationspolitik und Migrationsethik ganz schön heraus, und das Neue Testament zeigt, dass auch dies ein Aspekt unserer Identität ist: Uns als Fremde und Gäste hier zu begreifen, die auf dem Weg in eine bessere, ewige Heimat sind. Ein solches Selbstverständnis scheint mir die Voraussetzung für den Umgang mit Migranten bei uns. Es wird uns helfen, sie als unsere Nächsten und quasi als Schicksalsgenossen zu sehen und ihnen barmherzig zu begegnen.

Positionen der Schweizer Parteien in der Migrationspolitik

Wie sehen die Schweizer Parteien im Blick auf die Wahlen 2011 die Migrationspolitik? Die aktuellen Parteiprogramme zeigen vieles, das zu erwarten war, aber teils auch Überraschendes.

SVP24. gegen «Schlendrian»

In ihrem Positionspapier anerkennt die SVP: «Die Schweizerinnen und Schweizer leben mit einem vergleichsweise äusserst hohen Ausländeranteil überaus friedlich zusammen. Und umgekehrt hält sich der Grossteil der Ausländer problemlos an unsere Rechtsordnung.»

Allerdings beklagt die Partei, im EJPD habe der Schlendrian im Asylbereich unter den Nachfolgerinnen von Christoph Blocker wieder zugenommen. Der Vollzug von Ausschaffungen sei ungenügend und die Asylverfahren dauerten zu lange, vor allem wegen diverser Wiedererwägungs- und Rekursmöglichkeiten. Ein weiteres Hindernis für ein «zweckmässiges Asylwesen» bilden für die Partei «die Profiteure wie Sozialarbeiter, Hilfswerkler und Asyljuristen. Sie entwickeln kaum Elan, um das Problem effizienter anzupacken, sondern sind vielmehr selber Teil des Problems. Überdies unterlaufen Gerichtsinstanzen gezielt die gesetzlichen Vorschriften und sogar den Volkswillen.»

Die SVP verlangt daher, dass nur noch erstinstanzliche Verfahren mit Rekursmöglichkeit durchzuführen seien, und dass das verschärfte Asylgesetz auch in den Kantonen konsequent anzuwenden sei. Weiter fordert die SVP: «Sogenannte Härtefallkommissionen in einzelnen Kantonen stiften nichts als Verwirrung und sind abzuschaffen.» Auch möchte sie Gerichtsurteile bekämpfen, «die das vom Souverän akzeptierte Asylgesetz unterlaufen.» Was sie damit konkret meint, bleibt unklar.

Weiter soll die Personenfreizügigkeit neu verhandelt und Kontingente wieder eingeführt werden, da die Masseneinwanderung in die Schweiz eine zunehmende Belastung darstelle. Die Ausschaffungsinitiative sei «ohne Wenn und Aber» durchzusetzen. Die Einbürgerung solle etwas kosten, an Bedingungen wie die Beherrschung der Landessprachen geknüpft und nur auf Probe erteilt werden.

SP25. für gleiche Rechte und Chancen

Die SP stellt ein Diskussionspapier zum Themenkreis «Heimat und Migration» ins Internet. Sie möchte längerfristig die Deutungshoheit über diese Themen erlangen. Heimat ist gemäss den Autoren etwas, das wir gemeinsam schaffen und das man nicht an die Politiker delegieren kann. Selbstverständlich hätten sich Zugewanderte an die hier gültigen Regeln zu halten, sie sollten aber auch die gleichen demokratischen und sozialen Rechte und Chancen wie Schweizer erhalten. Die Partei verknüpft diesen Themenbereich geschickt mit anderen sozialdemokratischen Forderungen, so etwa nach Löhnen, die zum Leben reichen. Denn wer 16 Stunden am Tag arbeiten müsse, habe keine Energie mehr für einen Sprachkurs. Die Autoren anerkennen, dass das Zusammenleben verschiedener Kulturen zu Reibungen führe, letztlich steige aber die gegenseitige Akzeptanz. Klar sei auch: «Die Schweiz kann nicht allen Armen dieser Welt einen Platz und ein Auskommen bieten. Umso dringlicher müssen wir eine Wirtschafts- und Entwicklungspolitik verfolgen, die arme Länder unterstützt statt sie auszubeuten und die die Demokratie fördert statt mit Diktatoren zu geschäften.» Ausländer sind gemäss der SP überdurchschnittlich kriminell. Dies sei aber keine Frage der Hautfarbe, sondern vielmehr des Platzes eines Menschen in der Gesellschaft und der Perspektiven, die sich ihm eröffnen. Sie fordert durchmischte Quartiere, Schulen mit Tagesstrukturen und Unterstützung beim Sprachenlernen für alle Kinder, Mindestlöhne, mehr Jugendrichter und allenfalls mehr Polizei. Bei der Personenfreizügigkeit brauche es flankierende Massnahmen. Ebenso müsse für bezahlbaren Wohnraum gekämpft werden. Die Partei setzt sich ausserdem für sozialen und materiellen Ausgleich ein, dies sei nötig, damit alle ein freies und selbstbestimmtes Leben führen könnten.

FDP26. «Hart, aber fair»

Die FDP hat zu verschiedenen Themen Faktenblätter zusammengestellt, so auch zur Ausländer- und Asylpolitik. Hier gilt für die Partei der Grundsatz „Hart, aber fair.“ Migrationspolitik im Sinne der FDP «sagt ja zur Einwanderung durch die Personenfreizügigkeit und beschränkt im Gegenzug die Einwanderung aus Drittstaaten.» Noch immer kämen aber zu viele Menschen aus Drittstaaten zu uns, vor allem über den Familiennachzug. Deshalb fordert die FDP härtere Regeln für den Familiennachzug. Als Teil der Integrationspolitik fordert die FDP die konsequente Durchsetzung der schweizerischen Rechtsordnung: «Mit unserem Rechtssystem und unseren Gesetzen darf nicht gespielt werden. Sämtliche Verstösse sind rasch und hart zu bestrafen. Wer hier leben will, ist willkommen, sofern unsere Kultur und Werte respektiert werden. Wer sich nicht daran hält, muss die Konsequenzen tragen.» Konkret heisst das für die FDP rasche und konsequente Bestrafung, Ausschaffung schwer krimineller Ausländer, Imam-Ausbildung in der Schweiz und Überwachung extremistischer Organisationen.

Die Personenfreizügigkeit ist für die FDP ein Erfolgsmodell mit einigen problematischen Begleiterscheinungen. Um diese zu beheben, schlägt sie eine Reihe von Massnahmen vor.

In der Asylpolitik fordert sie Konsequenz, um unechte Flüchtlinge abzuschrecken. Anerkannte Flüchtlinge sollen die Niederlassungsbewilligung unter den gleichen Voraussetzungen erhalten wie andere Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die nicht über den Asylbereich eingewandert sind. Die Asylverfahren seien so weit wie möglich zu verkürzen.

Unter dem Titel «Integration fordern und fördern» schlägt die FDP schweizweit einheitliche Mindeststandards und Resultatkontrolle vor. Integrationsvereinbarungen sollen die Ausländer in die Pflicht nehmen: Wer sich nicht integriert, soll sanktioniert werden. Nur wirklich integrierte Personen sollen eingebürgert werden. Dies werde durch strenge Einbürgerungskriterien und deren konsequente Prüfung erreicht. Die strengen Gesetze dazu seien vorhanden. Wer aber einmal den Schweizer Pass erhält, soll als Schweizer gelten.

CVP27. für eine «kontrollierte Zuwanderung»

Die CVP stellt an den Anfang ihres „Grundlagenpapiers Migration“ eine Bestandesaufnahme: Die Einwanderung habe der Schweiz dringend benötigte Arbeitskräfte und Wirtschaftswachstum verschafft. Trotz hohem Ausländeranteil sei das Lohnniveau hoch und die Arbeitslosigkeit tief. Dennoch bringe Migration auch Probleme wie Ausländerkriminalität, mangelhafte Integration oder eine relativ gesehen hohe Arbeitslosigkeit der Ausländer, religiöse und kulturelle Differenzen, die zu einer «Islam-Debatte» geführt haben, sowie Mängel bei der Einbürgerung und in der Asylpolitik.

Die CVP setzt sich «für eine kontrollierte, gesteuerte Zuwanderung ein.» Die CVP fordert deshalb weitere gezielte Massnahmen, Verhandlungen und Teilrevisionen von Gesetzen. Sie lehnt «unrealistische, nicht durchführbare Forderungen und Massnahmen ab, die zu Fremdenfeindlichkeit

führen oder dem Zusammenleben der ausländischen und der Schweizer Bevölkerung abträglich sind», ebenso Forderungen nach einem Alleingang der Schweiz in der Migrationspolitik. Konkrete Massnahmen, die die Partei vorschlägt, sind Gesetze gegen Zwangsheiraten und organisierte Ehen, sowie der Nachweis genügender Mittel beim Familiennachzug. Bei nicht oder schwer integrierbaren Personen soll wenn möglich «ein (finanzieller) Anreiz zur Ausreise» geschaffen werden.

Die Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen für EU-Bürger sind genau zu prüfen, die Bezüge von Arbeitslosenentschädigungen einzuschränken. Die CVP ist weiter für die Verknüpfung der Niederlassungsbewilligung mit einem Sprachtest, Integrationsvereinbarungen und Zulassungsregeln für Lehrpersonen, weiter für Beschränkungen und Bedingungen bei der Einbürgerung.

In der Asylpolitik soll das Nothilferegime konsequent angewendet, die Verfahren verkürzt und Wegweisungen schnell vollzogen werden. Zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt schlägt die CVP Beschäftigungsprogramme vor sowie die Verpflichtung der RAVs, anerkannte Flüchtlinge gleich wie Schweizer oder andere Ausländer zu vermitteln. Gegen Missbrauch und Kriminalität sollen vermehrte Kontrollen, Aufstockung der Polizeibehörden und die konsequente Ausschaffung in schweren Fällen helfen. In der Migrationsaussenpolitik schliesslich soll die Schweiz enger mit der EU und, mittels Migrationspartnerschaften, mit Herkunftsstaaten zusammenarbeiten und die Hilfe für Vertriebene in der Herkunftsregion verstärken.

Grüne Partei28. für eine «menschliche Politik»

Die Grünen stehen für eine «offene, menschliche Migrationspolitik» ein. Sie fordern ein Integrationsgesetz, das auf Chancengleichheit und den Respekt kultureller Vielfalt abzielt; ein liberaleres Ausländergesetz, das keinen Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-BürgerInnen macht, und Arbeitsbewilligungen für alle Personen, die in der Schweiz korrekt arbeiten, auch Sans-Papiers.

Weiter sind sie für eine erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation sowie eine quasi automatische Einbürgerung für solche der dritten Generation. Die Partei wünscht sich eine effiziente, gerechte Asylpolitik; evtl. auch Flüchtlingskontingente, wie sie vom UNHCR angefragt werden. Schliesslich möchte die Partei, dass der Bund Non-Profit-Organisationen und Vereine im Migrationsbereich unterstützt.

EVP: für die Bekämpfung der Armut vor Ort

Die EVP hat Mitte September eine Resolution „10 Thesen zur Migrationspolitik“ verabschiedet.29 Darin empfiehlt sie, bei der Personenfreizügigkeit den bestehenden Spielraum zu nutzen, um die negativen Auswirkungen in den Griff zu bekommen. Wie auch andere Parteien und wie die Departementsvorsteherin fordert die EVP raschere Asylverfahren und mehr Ressourcen für den Vollzug von Wegweisungen. Migrationszusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit sollen gekoppelt und die Rückkehrhilfe soll ausgebaut werden. Die Partei möchte keine generelle Amnestie für Sans Papiers, jedoch soll in bestimmten Fällen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche in Ausbildung betroffen sind. Verfolgte Christen sollen Asyl erhalten. Und wie früher sollen ab und zu Kontingente ausserhalb der Asylverfahren aufgenommen werden. Integration bedeute fordern und fördern, eine Niederlassungsbewilligung soll nur gegen einen Integrationsnachweis erteilt werden, der Staat bietet im Gegenzug Kurse und andere Unterstützung an. Der zweiten und dritten Generation ist die Einbürgerung zu erleichtern. Die Ausschaffungsinitiative sei wirkungslos, weil die meisten Straftaten von Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis begangen würden. Wer im Herkunftsland Perspektiven habe, nehme das Wagnis Migration nicht auf sich, deshalb soll die Schweiz ihre Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7% des BIP aufstocken.

EDU30. für freiwillige Integration

Die EDU bekennt sich zu einer humanitären Schweiz, die Personen in Not Hilfe gewährt. Sie wendet sich gegen die Regularisierung von Sans-Papiers. Überhaupt sollen illegale Einwanderer und solche ohne echte Asylgründe konsequent ausgeschafft werden. Zur Integration vertritt die EDU folgenden Standpunkt: «Integration heisst aus Sicht der EDU nicht, seine Wurzeln oder seine Identität zu verleugnen oder abzulegen, sondern lediglich bewusst und willentlich die Lebensweise und Spielregeln des Gastlandes zu akzeptieren und zu respektieren, sowie sich aktiv eigenverantwortlich um die sprachliche Verständigung in der Sprache des Gastlandes zu bemühen.» Integration könne nicht von oben verordnet, sondern müsse freiwillig angestrebt werden, wobei das Gastland geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen hat. Im Gastland soll, im Rahmen von Verfassung und Gesetz, Glaubens- und Religionsfreiheit gelten.

Ein zunehmendes Problem in der Begegnung mit anderen Kulturen sei eine ungenügende eigene Identität der Schweizer. «Deshalb ist aus Sicht der EDU ein klares Bekenntnis zum christlichen Fundament und zum aktiven, glaubwürdigen Leben des christlichen Glaubens an den Gott der Bibel durch unser Volk und unsere Gesellschaft die einzig wirksame Antwort auf die zunehmende Islamisierung Europas und der Schweiz.» Sie setzt sich daher für die Stärkung der eigenen Identität ein, als «Voraussetzung für die Fähigkeit, Fremde zu integrieren; fehlende Identität bewirkt Unsicherheit und Furcht vor dem Fremden.» Sie fordert Sprach- und Integrationskurse für Einwanderer, die aktive Unterstützung der Integration von Secondos in Schule und Berufsleben, und fakultative Integrationsvereinbarungen.

Bewertung

SVP: erwartungsgemäss hart

Die SVP vertritt erwartungsgemäss die härteste Haltung gegenüber Asylsuchenden und Ausländern; sie möchte ihnen auch keine Unterstützung im komplizierten schweizerischen Asylverfahren zugestehen. Insgesamt überwiegen in ihrer Haltung Skepsis und Misstrauen gegenüber den Ausländern; damit trifft sie wohl die Stimmung eines wesentlichen Teils der Bevölkerung bei dieser Thematik. An dieser Stelle seien ein paar Bemerkungen zum Stil der SVP erlaubt: Die Stärke der Partei sind kernige Aussagen und Polemik, doch oft geht dies zu Lasten der Genauigkeit. So stellt sie zahlreiche Behauptungen auf, ohne diese zu belegen. Nur zwei Beispiele: «Überdies unterlaufen Gerichtsinstanzen gezielt die gesetzlichen Vorschriften und sogar den Volkswillen»“31 und „«Umfragen zeigen: Viele Millionen Menschen möchten gerne in die Schweiz einwandern.»“32 Beides sind gewagte Behauptungen, die nicht belegt werden. Wer hat diese Umfrage gemacht und Millionen Einwanderungswillige befragt? Wenn es um statistische Zahlen geht, gelten Eingebürgerte bei der SVP höchstens als halbe Schweizer, so ebenfalls auf Seite 53, wo es um den Ausländeranteil in der Schweiz geht: „«Ohne die Masseneinbürgerungen der letzten Jahre wären es sogar 34,3 Prozent.»“ Da wird zumindest an der Wahrheit geritzt.

SP: nahe an der Bibel

Die SP anerkennt, dass es im Asyl- und Ausländerbereich gewisse Probleme gibt, etwa mit der Kriminalität. Sie sieht die Ursachen dafür aber nicht in der Herkunft, sondern bei den geringeren Mitteln und Chancen dieser Personen, bzw. in strukturellen Problemen. Die Migrantinnen und Migranten betrachtet sie nicht unbedingt als separate Gruppe, sondern einfach als (oft schwächeren) Teil der Gesellschaft, und in dieser von den Sozialdemokraten angestrebten Gesellschaft sollen möglichst alle die gleichen Rechte und Chancen erhalten. Die SP positioniert sich damit nahe an der biblischen Haltung.

CVP: abgeschwächte SVP-Kopie

Die Positionen der CVP und der FDP unterscheiden sich von denen der SVP vor allem in Bezug auf die Personenfreizügigkeit, welche die Ersteren positiv beurteilen und nicht antasten wollen.

Ansonsten wirkt aber das Papier der CVP doch wie eine abgeschwächte und weniger klare Kopie des SVP-Programms, auch wenn es ein paar wenige Vorschläge zugunsten der Migranten enthält. Immerhin sieht die CVP auch verstärkte Hilfe in den Herkunftsregionen vor, was bei der SVP und der FDP nicht im Programm ist.

FDP: kaum mit Bibel in Einklang

Die FDP ihrerseits beurteilt Immigranten hauptsächlich nach deren wirtschaftlichem Nutzen für die Schweiz und will deshalb die Einwanderung aus Drittstaaten stark einschränken. Dies ist aufgrund ihres Mottos «Aus Liebe zur Schweiz» nachvollziehbar, lässt sich aber kaum mit einem biblischen Menschen- und Fremdenbild in Einklang bringen. Die Positionen der FDP in der Migrationspolitik waren nach deren Bekanntgabe auch innerhalb der Partei umstritten. So äusserte sich der Waadtländer Nationalrat Claude Ruey dazu, das Konzept sei «ethisch verwerflich.» Es lasse sich so zusammenfassen: «Der Ausländer ist eine Belästigung – ausser er nützt uns wirtschaftlich. Deshalb muss alles unternommen werden, damit er ja nicht in die Schweiz kommt.»33

Grüne: barmherzige Migrationspolitik

Die Grünen haben in der Migrationspolitik neben der SP die liberalsten Positionen aller grossen Parteien. Wie die SP sehen sie vorab Flüchtlinge und Sans-Papiers vorab als sozial schwache Gruppe, die Hilfe und Unterstützung benötigen, sowie eher als mögliche Bereicherung denn als Problem für die Schweiz. Mit anderen Worten, sie vertreten ebenfalls das, was man eine barmherzige Migrationspolitik nennen kann.

EVP: nimmt Spannungsfelder wahr

Die Positionen der EVP gleichen zum Teil jenen der CVP und der FDP, etwa bei den Asylverfahren, der Personenfreizügigkeit und der Integration. In anderen Punkten ist sie deutlich sozialer: Sie sieht das Problem der Sans-Papiers differenziert, wobei ihre diesbezüglichen Vorschläge wohl schwer umsetzbar sind. Wie die Grünen stellt die EVP Flüchtlingskontingente zur Diskussion, und als einzige Partei stellt sie die Erhöhung der Entwicklungshilfe in den Zusammenhang der Migrationsthematik. Auch benennt sie richtigerweise das Spannungsfeld zwischen der Migrationspolitik, die sich vorab um Zuzüger im Rahmen der Personenfreizügigkeit und Flüchtlinge gemäss Asylgesetz kümmert, und der Realität, dass viele Immigranten aus Nicht-EU-Staaten bei uns Arbeit und Perspektiven suchen. Hier müsste man weiterdenken, denn für dieses Spannungsfeld hat, soviel ich weiss, noch keine politische Partei eine Lösung, ebenso wenig wie die Exekutive (z.B. Bundesamt für Migration).

EDU: hart aber interessant

Die EDU vertritt in der Asylpolitik eine harte Position. Bezüglich der Integration bringt sie jedoch einen interessanten, differenzierten Ansatz ins Spiel (siehe oben). Bedenkenswert ist auch die Aussage, dass eine mangelnde Identität von uns Schweizern eines der Probleme sei und dass die Stärkung der eigenen Identität eine Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Menschen aus anderen Kulturen sei. Es wäre spannend, dieses Thema weiter zu verfolgen: Ist es realistisch, eine Rückkehr unserer post-christlichen Gesellschaft zum Fundament des christlichen Glaubens zu erwarten, wie das die EDU tut? Falls nein, worauf sonst können die Schweizerinnen und Schweizer ihre Identität heute realistischerweise abstützen?

Fazit: Christen sollen sich für Barmherzigkeit engagieren

Von «weltlichen» Parteien kann natürlich nicht unbedingt erwartet werden, dass sie in der Migrationspolitik oder in anderen Bereichen biblische Werte vertreten. Die biblischen Texte über Fremde, Ausländer und unsere eigene Identität provozieren zunächst uns Christen und fordern uns heraus: Sind wir bereit, unsere Schweizer Herkunft nicht als Errungenschaft zu sehen, die es gegen gierige Ausländer zu verteidigen gilt, sondern als geschenkten Segen? Und überdies als ein Provisorium? Warum haben viele Christen Angst vor allem vor muslimischen Immigranten? Hat das mit der von der EDU erwähnten fehlenden Identität zu tun? Sind wir in der Lage, gerade gegenüber Ausländern aus dem Asylbereich, unsere Vorurteile zu korrigieren und sie in einem ähnlich positiven Licht zu sehen, wie die Bibel und vor allem Gott selber es tut?34

Und schliesslich wäre es wichtig, dass sich Christen in diesem Bereich politisch engagieren, denn wir sind noch ein gutes Stück von einer menschenwürdigen Migrationspolitik entfernt. So verbirgt sich hinter dem kalten, sauberen Ausdruck «besserer» oder «rascherer Vollzug von Wegweisungen», den mehrere Parteien verwenden, der stossende Umstand, dass Menschen nur wegen ihres nicht-legalen Aufenthaltsstatus für bis zu 24 Monate inhaftiert und teilweise ohne ihre Familien in ihr Herkunftsland ausgeschafft werden.35

Gibt es eine einfache Lösung für jene, die nicht bleiben dürfen, aber aus ihrer Sicht nicht zurückkehren können? Wahrscheinlich nicht, biblisch gesehen liegt aber die Lösung sicher nicht in einer weiteren Gesetzesverschärfung, wie sie die rechtsbürgerlichen Parteien anregen.

Martin Züllig, 11. Oktober 2011

 

 


1.   http://www.bibelwissenschaft.de/nc/wibilex/das-bibellexikon/details/quelle/WIBI/zeichen/f/referenz/18557/cache/
462415bb459abafc2b1998897b816779/
  <05.09.2011>

2.   2Mo 12,49; 4Mo 9,14; 4Mo 15,29-31

3.   2Mo 20,10

4.   3Mo 17; 3Mo 18,26

5.   3Mo 25,35

6.  http://www.bibelwissenschaft.de/nc/wibilex/das-bibellexikon/details/quelle/WIBI/zeichen/f/referenz/18557/cache/
462415bb459abafc2b1998897b816779/
  <05.09.2011>

7.   2Mo 22,20; 2Mo 23,9; 5Mo 23,16, 5Mo 24,19 und weitere Stellen

8.  3Mo 19,10; 3Mo 23,22; 5Mo 24,19-20.

9.  5Mo 26,12-13

10.  2Mo 23,9; 3Mo 19,33-34; 5Mo 10,19; 5Mo 24,18

11.  3Mo 25,23

12.  1Mo 26,3; 1Mo 35,27; 1Mo 47,9; 2Mo 2,22

13.  2Sam 22,44-46

14.  2Chr 2,16-17

15.  Jes 1,7; Jer 5,19; Jer 8,10, Jer 32,29; Hes 7,20-21 usw.

16.  Jer 7,5-7; Mal 3,5

17. Hebr 11,9-10

18.   Hebr 11,13-16; s. auch Hebr 13,14.

19.  2Kor 5,6-8

20.   1Petr. 1,1. Der im Griechischen gebrauchte Begriff diáspora wird heute mancherorts auch für im Ausland lebende            ethnische Gemeinschaften verwendet, z.B. „die tamilische Diaspora in der Schweiz“. Vgl. z. B. die „Diaspora-Studien“         des Bundesamtes für Migration.

21. 1Petr 2,11

22.  Lk 10,25-37

23. Mt 25,31-46

24.  http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/83750/s_name/parteiprogramm  (10.09.2011). Alle Inhalte und Zitate in diesem       Abschnitt stammen aus diesem Programm. Gleiches gilt für die anderen Parteien und die folgenden Abschnitte.

25.  http://www.deutungshoheit.ch/heimat/  (15.09.2011)

26.  http://www.fdp.ch/images/stories/Dokumente/Factsheets/FDP_Faktenblatt_Auslaender_und_Asyl_d.pdf  (10.09.2011)

27.  http://www.cvp.ch/fileadmin/Bund_DE/downloads/positionspapiere/GrundlagenpapierMigration1.pdf

28.   http://www.gruene.ch/web/gruene/de/news/wahlplattform/mainColumnParagraphs/0/text_files/file0/
110122_wahlpl                attform_d.pdf

29.  http://www.evppev.ch/uploads/media/2011_resolution_migrationspolitik.pdf

30.  http://www.edu-schweiz.ch/cms/fileadmin/dateien_website/Dateien_fuer_alle/positionspapiere/
AktionsprogrammEDU-CH-2011-2015-def.pdf

31.  Parteiprogramm der SVP 2011-2015, S.49

32.   Ebda., S.55

33.  Der Sonntag, 30. Januar 2011, S.6

34. 5Mo 10,18

35.  Der  sehenswerte Dokumentarfilm «Vol spécial» von Fernand Melgar zeigt das Schicksal einiger solcher Häftlinge.

Photo by Andrew Seaman on Unsplash

9. März 2012/0 Kommentare/von Martin Züllig
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/02/andrew-seaman-4Fi_4Q6_eFM-unsplash-scaled.jpg 1696 2560 Martin Züllig https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Martin Züllig2012-03-09 09:49:322021-02-18 09:55:52Der unbequeme Nächste

Asylsuchende: Kein Recht auf warme Mahlzeit?

Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 2 min

Das folgende Mail haben wir als Reaktion auf den Text «Der politische Gegner: Feind oder Mitmensch?» erhalten. Maya ist ChristNetSympathisantin und engagiert sich seit mehreren Jahren im Rahmen des Solidaritätsnetzes Ostschweiz für Flüchtlinge und Asylsuchende.

Siehe dazu auch die Meldung vom 20.9.2010 der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht

Mels, im Oktober 2011

Lieber Markus,

Seit 14 Monaten kämpfe ich für einen menschenwürdigen Umgang der Behörden von Mels SG mit den ihrem Dorf zugeteilten Nothilfebezügern. Ohne jeglichen Erfolg.

Die Asylsuchenden müssen zu siebt in einem 20 Quadratmeter kleinen Container wohnen. Mobiliar: Vier Stockbetten, ein kleiner Tisch, zwei Stühle.

Keine Steckdose im Wohncontainer, keine Privatsphäre, kein Schrank erlaubt, keine Garderobe, im Sommer zu heiss, im Winter zu kalt, in der Dusche nicht genügend Warmwasser, …

Elektrische Geräte, die an der Rasiersteckdose des Sanitärcontainers hingen, wurden je nach Grösse entweder zerstört (z.B. ein kleiner geschenkter Fernseher) oder heimlich entfernt (z.B. Handylade­geräte). Der Sozialamtsleiter begründet sein Vorgehen damit, das komme die Gemeinde zu teuer zu stehen!

Das Schlimmste ist, dass den Asylsuchenden verboten wird, im oder vor dem Container zu kochen. Hingebrachte Rechauds wurden vom Sozialamtsleiter konfisziert.

Einer picknickt seit mehr als einem Jahr! Andere haben angefangen, kleine Mengen Drogen umzusetzen, um sich so das Geld für warme Mahlzeiten zu beschaffen.

Ich habe gestern den Gemeindepräsidenten nochmals im Namen der Betroffenen um die Erlaubnis gebeten, wenigstens vor dem Container kochen zu dürfen. Er bleibt stur und deckt den Entscheid des Sozialamtleiters. Das sei keine Unterkunft, sondern eine Notschlafstelle. Zu mehr seien sie nicht verpflichtet. Im gleichen Gespräch schimpfte er aber über den Drogenhandel gewisser Container­Bewohner.

Ein Afrikaner, dessen Familie ich seit drei Jahren betreue, hätte im Juli 2010 auch in diesen Container ziehen sollen. (Seine Frau schickte ihn von der Familie weg, weil sie ihn mit seiner Depression nicht mehr ertragen konnte). Er glaubt, in diesen Verhältnissen nicht überleben zu können und ist seither Nomade, immer darauf angewiesen, dass ihn jemand bei sich schlafen lässt. Er schämt sich, dass er seine drei Töchter an den Besuchstagen nie in ein Zuhause einladen kann. Er hat seit mehr als einem Jahr nicht einmal die 8 Fr. pro Tag, weil er nicht im Container wohnt. Er hatte in dieser Zeit mehr­heitlich kein Bett zum Schlafen und darum seit einigen Monaten massive Rückenprobleme.

Und da soll ich nicht wütend werden? Ich möchte nur noch schreien vor Wut, dass in einem Land mit so viel Wohlstand, solche Zustände herrschen dürfen und diese von der Chefin des Justizdeparte­mentes verteidigt werden. Gibt es denn in diesem Land kein Recht darauf, hin und wieder eine warme Mahlzeit essen zu dürfen? Ein Brief an die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements (SP!) nützte auch nichts. Sie wolle ihrer Kollegin Karin Keller-Sutter nicht dreinreden.

Was können wir denn gegen eine solche Menschenverachtung tun?

Ich würde gerne einen Zeitungsartikel schreiben, aber ich bin so wütend, dass der wohl nicht gut herauskommen würde.

Lieber Markus, ich bin Dir für jeden konkreten Tipp dankbar.

Liebe Grüsse

Maya

8. Oktober 2011/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2019/05/CNlogo.png 156 340 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2011-10-08 09:15:382021-02-19 09:16:49Asylsuchende: Kein Recht auf warme Mahlzeit?

24.09.06: Asyl- und Ausländergesetz: Wir Christen sind gefragt!

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ < 1 min

Genf, 29.09.06 ? Am Wochenende hat das Schweizer Stimmvolk die neuen Ausländer- und Asylgesetze mit einer Zweidrittelsmehrheit angenommen. Auf die Frage, was wichtiger sei: dass ja niemand von uns profitiert oder dass ja niemand Verfolgtes abgewiesen wird, hat die Schweizer Bevölkerung eine allzu klare Antwort gegeben. Das lässt auf einen bedenklichen Zustand der Schweizer Gesellschaft schliessen.

Unter dem Argument, Missbräuche müssten wirkungsvoll bekämpft werden, wird in Kauf genommen, dass künftig verfolgte Menschen, die über keine Identitätspapiere verfügen (mehr als 40% der Weltbevölkerung), in der Schweiz keine Aufnahme mehr finden. Ausserdem erhalten nun mehrere Tausend abgewiesene Asylbewerber keine Sozialhilfe mehr und werden möglicherweise auf der Strasse enden.

Auch viele Christen haben in Unkenntnis der Realität und unter dem Eindruck oft diffuser Ängste für diese diskriminierenden und unmenschlichen Gesetze gestimmt. Hier besteht weiterhin grosser Aufklärungsbedarf.

Eine christliche Antwort auf diese Verhärtung könnte darin bestehen, den Ausländern und Flüchtlingen ganz praktisch Gottes Liebe zu erweisen: Die Flüchtlingspfarrämter in jeder grösseren Stadt, christliche Ausländerorganisationen wie die Heilsarmee und MEOS, sowie säkulare Organisationen (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Solidarité sans frontières) sind immer auf freiwillige Mitarbeiter angewiesen. Ausserdem können Gemeinden Ausländergottesdienste durchführen, den Kontakt zum örtlichen Asylbewerberheim suchen und gemeinsame Anlässe organisieren.

Sind wir Schweizer Christinnen und Christen bereit, heute in den vom Stimmvolk geöffneten Riss zu treten, um uns in Gebet, Wort und Tat für die Migrantinnen und Migranten in unserem Land einzusetzen? So kann deren Aufenthalt in der Schweiz zu einem echten Segen für sie und für unser Land werden.

 

ChristNet hat sich im Abstimmungskampf mit einem Internetdossier, dem Verteilblatt ChristNetInput und RegioForen in verschiedenen Schweizer Städten gegen die beiden Gesetze eingesetzt.

ChristNet ist ein Forum von ChristInnen, das sich mit sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und entwicklungspolitischen Fragen auseinandersetzt und sich für ihre praktische Umsetzung einsetzt.

3. Oktober 2006/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/01/schweiz.jpg 329 500 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2006-10-03 11:29:072021-01-29 11:30:0024.09.06: Asyl- und Ausländergesetz: Wir Christen sind gefragt!

Neues Asylgesetz: Zwei Kommentare

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ 2 min

Ein Anti-Asyl-Gesetz

Angesichts der Bestimmngen dieses neuen Gesetzes kann man sich fragen, was von der humaniätren Tradition der Schweiz noch übrig bleibt. Schaut man die Bedingungen an, die an die Genehmigung eines Asylgesuchs gebunden sind, gleicht dieses Gesetz eher einem Anti-Asyl-Gesetz.

Unsere Politiker freuen sich über den Rückgang der neuen Gesuche1 und verschweigen geflissentlich, dass tagtäglich Menschen in ihrem Heimatland in Gefahr sind und keine andere Wahl haben, als zu fliehen. Damit entzieht sich die Schweiz der Verantwortung, die sie sich gegeben hat, als sie die Genfer Konventionen unterzeichnet und sich damit verpflichtet hat, Menschen in Not aufzunehmen.

Anne-Sylvie Giolo, Januar 2006

Asylkrise: Mach? mal Pause!

?Die Stärke des Volkes [?] misst [sich] am Wohl der Schwachen.? (Bundesverfassung) Heute scheint das Schweizer Volk nicht sehr stark zu sein. Die Schweiz befindet sich mitten in einer Asylkrise: Die Asylbewerber ? in unserer Gesellschaft gibt es kaum Schwächere als sie ? werden im schlechter behandelt; immer weniger Menschen wagen es noch, bei uns Schutz zu suchen; gleichzeitig fühlt sich die Bevölkerung verunsichert, sie befürchtet Missbräuche; die Politiker haben nur ?einfache? und harte Rezepte zu bieten.

Es ist an der Zeit, dass die Schweiz mal eine Pause einlegt und sich vertieft mit den Fragen unserer Identität, unserer Gastfreundschaft und der Aufnahme und Integration beschäftigt, die wir fremden Menschen bieten können und wollen. Diese Änderung des Asylgesetzes beantwortet keine dieser dringenden Fragen und überstürzt Entscheidungen, die hart sind und für viele Menschen schwer weigende Folgen haben wird.

Das heute vorgelegte Gesetz ist zwar etwas ?softer? als die ursprüngliche Vorlage im Frühling 2005, doch die Richtung ist immer noch die Selbe und die Falsche: Die repressiven Bestimmungen, die uns eigenartig an die im Herbst 2002 knapp abgelehnte SVP-Initiative erinnern, sind in der Mehrzahl.

Einmal mehr wird eine Asylreform durch Angst und Missbrauchsgefühl geprägt. Eigenartigerweise sind diese Gefühle trotz jahrelanger Asylverschärfung noch nicht kleiner gwerden. Es besteht kein Zweifel: Auch die weitere Kriminalisierung der Asylbewerber wird die Unsicherheit der Bevölkerung nicht kleiner machen. Im Gegenteil: Wenn die ?Asylanten? so hart angegangen werden müssen, heisst das doch gerade, dass sie gefährlich sind und profitieren wollen, oder?

Doch was meinen wir eigentlich mit ?Missbrauch?? Ist das, wenn jemand aus den ?falschen?, z.B. aus wirtschaftlichen Gründen Asyl beantragt? Oder weil er findet, dass die Situation in seinem Land noch unerträglicher ist als das Misstrauen, die Demütigungen und die Kälte (des Klimas und der Menschen), denen er in der Schweiz ausgesetzt ist?

Seien wir ehrlich: Was uns Mühe macht ist, dass die Asylbewerber das Elend der Welt bis vor unsere Tür tragen. Diese Realität ist für uns oft unvorstellbar und unerträglich, sie überfordert uns. Als Christen sind wir herausgefordert, den Fremden aufzunehmen, denn so dienen wir Christus2 . Es ist ja Christus selber, der als ?verachtet ? und verlassen von Menschen? beschrieben wird, als ?einer, vor dem man das Antlitz verhüllt?3 . Wenn wir den anderen aufnehmen imitieren wir unser Vorbild Jesus, der immer auf die Begegnung und das Zuhören aus war. Er hat uns nicht versprochen, dass dies einfach wird, aber er hat uns versprochen, dass er uns unterstützen und seinen Beistand geben wird, den Heiligen Geist.

Das neue Asylgesetz grenzt aus, festigt Misstrauen und vergrössert so die Not. Als Christen sind wir gefordert, hier unsere Stimme zu erheben. Darum wollen wir kämpfen und beten: Gott möge uns helfen!

Samuel Ninck, Januar 2006



1.  Diesen ?Erfolg? feierte Christoph Blocher in seinem Zweijahresrapport letzten Dezember. Interessant dabei: Er freut sich nicht mehr eine Abnahme der Asylbmissbräuche, sondern schlicht und einfach der Asylgesuche.

2. Matthäus 25,35.

3. Jesaja 53,3

Photo by Karsten Winegeart on Unsplash

3. Februar 2006/0 Kommentare/von Samuel Ninck-Lehmann
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/02/karsten-winegeart-IUuCXE14-e8-unsplash-scaled.jpg 1710 2560 Samuel Ninck-Lehmann https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Samuel Ninck-Lehmann2006-02-03 10:14:342021-02-11 10:15:42Neues Asylgesetz: Zwei Kommentare

„Du bist fremd gewesen“

Soziales, Theologie
Lesezeit / Temps de lecture ~ 2 min

„Du sollst den Fremden nicht misshandeln und ihn nicht unterdrücken. “ (Exodus 22:21)

Mehr als 100 Mal befiehlt das Alte Testament, Fremde zu schützen. Die wiederkehrende Formel „der Fremde, die Witwe und die Waise“ zeigt, dass für Gott die Fremden zu den Schutzbedürftigen gehören. Der Grund für diesen Schutz wird nach der oben erwähnten Stelle deutlich erklärt: „Denn ihr wart Fremdlinge im Land Ägypten. „Jakob war mit seinen Söhnen als Wirtschaftsmigrant in Ägypten, da im Land Kanaan eine Hungersnot herrschte (vgl. Genesis 42ff.).

Der alttestamentliche Grund für die Aufnahme des Fremden ist also die Identifikation mit dem Leiden der Israeliten.

Was sagt Jesus und das NT?

Wir sehen, dass sich Gottes Haltung gegenüber dem Fremden im Neuen Testament noch deutlicher widerspiegelt: Nachdem der Mensch sich von Gott entfernt hat, ist es Gott, der als Fremder in Jesus inkarniert zu seiner Schöpfung kommt: „[Er] kam zu den Seinen, und die Seinen nahmen ihn nicht auf“. “ (Johannes 1:11)

Das ganze Leben Jesu zeigt, dass er ein Fremder ist; nicht nur, dass er das Haus seines himmlischen Vaters verlässt und in einem stinkenden Schafstall geboren wird, sondern er muss gleich nach seiner Geburt nach Ägypten fliehen; er wird als uneheliches Kind betrachtet; in seinem Dienst wird er ständig als Ketzer behandelt; seine engsten Freunde verstehen ihn nicht und verlassen ihn; und schließlich wird er getötet. All dies drückt aus, wie fremd er in diesem Land war.

Der Ruf der Christen

Jesus ruft seine Jünger auf, Fremde zu sein wie er: Wie er sind sie in der Welt, aber nicht von der Welt (vgl. Joh 17,11.14).  (Johannes 17:11.14) Der Hebräerbrief veranschaulicht diese Realität sehr deutlich: „[Die Helden des Glaubens erkannten], dass sie Fremde und Reisende auf der Erde waren. “ (Hebräer 11,13) Deshalb sind wir Schweizer Christen Fremde in der Schweiz. Sollte uns das nicht für die Not der Ausländer sensibilisieren, eine Art Komplizenschaft?

Das bedeutet nicht, dass Ausländer Heilige sind. Sie sind Menschen wie wir, weder besser noch schlechter. Leider neigen wir dazu, sie als Feinde zu sehen und nicht als Menschen, die wie wir sind. Doch wir vergessen, dass wir nur dann Erben des Reiches des Vaters sein werden, wenn wir Jesus „aufnehmen“, wenn er ein Fremder ist. (Matthäus 25:35)

Im Angesicht unserer Angst

Unsere Reaktion auf Ausländer basiert oft auf Angst: die Angst vor „Überfremdung“, die Angst, dass die Ausländer uns die Arbeitsplätze wegnehmen, dass die Qualität der Bildung unserer Kinder sinkt, dass christliche Werte aufgegeben werden.

Jesus ist sehr klar: Wenn wir Gott gehorchen wollen, müssen wir ihn und unseren Nächsten lieben (vgl. Matthäus 22,37-39). Es ist die Liebe, die es uns ermöglicht, die Angst vor dem Fremden zu überwinden, denn „die Angst ist nicht in der Liebe, sondern die vollkommene Liebe vertreibt die Angst“. (1Joh 4:18)


Photo by Kevin Mantey on Unsplash

1. Februar 2006/0 Kommentare/von Samuel Ninck-Lehmann
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/02/kevin-mantey-ZEC5EdMgeYA-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 Samuel Ninck-Lehmann https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Samuel Ninck-Lehmann2006-02-01 14:09:222021-02-12 14:10:28„Du bist fremd gewesen“

Änderung des Asylgesetzes: „Macht mich betroffen“

Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 2 min

Betrifft: Abänderung des Bundesgesetzes über das Asylwesen ? Debatte des Nationalrates im Verlauf der Sommersession 2005

 

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte

 

Ich gelange als Schweizer Bürger/in an Sie mit der Bitte, das Ansehen unseres Landes im Bereich des Respektes der Menschenrechte sowie des Begriffes Rechtsstaat zu retten.

 

Das Asylgesetz muss den verfolgten Personen Schutz garantieren und es ihnen ermöglichen, in unserem Land ein würdiges Leben zu führen, solange sie in ihrem Herkunftsland bedroht sind. Die Personen, welche nicht aufgenommen werden können, müssen die Schweiz in Würde und in Respektierung ihrer Rechte verlassen können.

 

Mit Betroffenheit habe ich von den im März 2005 im Ständerat bezüglich der Revision des Asylgesetzes gefassten Beschlüssen Kenntnis genommen. In einem Verfahren, welches den gesetzlichen Normen keine Beachtung schenkte, hat der Ständerat in der Revision Bestimmungen eingeführt, welche als verfassungswidrig betrachtet werden müssen und welche auch den internationalen Vereinbarungen, welche die Schweiz unterzeichnet hat, widersprechen.

 

Ich bin überzeugt, dass im Asylwesen, eine gewisse Härte nötig ist und dass allzu viel Nachsicht Gefahren in sich birgt. Dennoch sollten bei aller notwendigen Härte die Menschenrechte und die fundamentalen Prinzipien unseres Rechtsstaates respektiert werden.

 

Leider muss ich feststellen, dass der aus den Beratungen hervorgegangene Entwurf diese Prinzipien in mindestens drei wesentlichen Punkten verletzt:

 

  1. Artikel 32, Absatz 2, lit. a (welche nach Empfehlung des Bundesrates, der der Nationalrat folgte, nicht geändert werden sollte) wurde vom Ständerat trotzdem abgeändert. Diese Änderungen lassen sich nicht mit den internationalen Abkommen vereinbaren, an welche wir gebunden sind, insbesondere solche aus dem Gebiet des Asylwesens. Gemäss diesen Änderungen werden die Schweizer Behörden nicht auf Asylgesuche eingehen, wenn der Antragsteller nicht unmittelbar oder innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung des Gesuchs die notwendigen Reisepapiere oder Ausweispapiere vorlegen kann. Alle Asylsuchenden, die nicht über einen Flughafen in die Schweiz einreisen (und folglich einen Pass haben), konnten nach bisherigen Recht entweder Reisepapiere oder andere Dokumente vorweisen, die es erlauben, sie zu identifizieren. In den meisten Fällen wird es Asylbewerbern, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, nicht möglich sein, Ausweispapiere im Sinne der neuen Bestimmung zu erhalten oder sich zu beschaffen; damit würde es möglich sein, auf ihr Gesuch gar nicht einzutreten.
  2. Artikel 42 Abs. 2, 44 a und 82, welche die Möglichkeit vorsehen, weg-gewiesenen Personen Fürsorgeleistungen oder Nothilfe zu verweigern, stellen eine Verletzung der in Artikel 12 der Bundesverfassung enthaltenen Bestimmungen dar. Eine solche Bestimmung wird unweigerlich zur Folge haben, dass ein Grossteil von denen, welche die Schweiz verlassen müssen, untertauchen werden. Eine solche Entscheidung ist nicht nur juristisch falsch, sondern stellt auch einen wirtschaftlichen Irrtum dar und widerspricht zudem einer gesunden Sicherheitspolitik.

 

  1. Diese Verletzung des internationalen Rechts und der Verfassung wiegt umso schwerer als Artikel 17 Abs. 4 den Asylbewerbern nicht mehr die Möglichkeit einer Beratung oder rechtlichen Vertretung in den Empfangsstellen oder Flughäfen gewährt, wie es im bisherigen Gesetz der Fall war. Keine zivilisierte Nation der Welt kennt eine solche Verletzung des Rechtes, sich gegen möglichen Rechtsmissbrauch zu wehren

 

 

Zusammenfassend muss ich mit Betroffenheit feststellen, dass der Ständerat in einem unkorrekten und überstürzten rechtlichen Verfahren einer Revision des Asylgesetzes zugestimmt hat, welche die grundlegenden Werte verletzt, die den Ruf unseres Landes ausgemacht haben. Ich möchte daran erinnern, dass die Schweiz Verwahrerin der Konventionen der grundsätzlichen Menschenrechte ist.

 

Ich gelange deshalb mit der Bitte an Sie, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit dieses Vorhaben korrigiert wird und eine Form und Grundsätze annimmt, welche den Vorstellungen der schweizerischen Mehrheit von Demokratie, Respektierung der Menschenrechte und Rechtsstaat entspricht.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und grüsse Sie, sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte, freundlich.


Photo by ia huh on Unsplash

14. Juli 2005/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/02/ia-huh-nWlDIBIj4Fk-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2005-07-14 09:45:272021-02-16 10:41:14Änderung des Asylgesetzes: „Macht mich betroffen“

Asylrecht oder Asylverhinderung? Die Schweizer Gemeinden sind gefragt!

Soziales
Lesezeit / Temps de lecture ~ 3 min

Die Verantwortung der Christinnen und Christen im Zusammenhang mit den jüngsten Asylgesetzrevisionen.

Als das Asylgesetz 1979 geschaffen wurde, spielte die Schweiz eine juristische und humanitäre Vorreiterrolle. Kein anderes Land Europas hatte ein so klar strukturiertes und offenes Asylrecht. Seither haben unzählige Revisionen dieses Vorbild bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Die jüngsten Änderungen, die vom Ständerat in der Frühlingssession beschlossen wurden, machen aus unserem Asylrecht in den Worten des ehemaligen UNO-Hochkommissars für Flüchtlinge das restriktivste Asylrecht Europas. Hier ein paar Müsterlein[1]:

–         Systematische Rückschaffung, wenn ein Asylbewerber aus einem sogenannt ?sicheren? Land stammt. Die Liste der sicheren Länder sieht in der EU ziemlich anders aus als in der Schweiz. Welche Länder sind nun wirklich sicher?

–         Starke Reduktion der humanitären Aufnahme für Asylbewerber, die nicht politisch sondern persönlich verfolgt werden. Dieses ?kleine Asylrecht? sollte Menschen Zuflucht schaffen, die in ihrem Land aus sozialen, familiären und nichtstaatlichen politischen Gründen in grosser Gefahr sind. Jetzt wird es auf eine ?unmittelbare Todesgefahr? beschränkt. Was ist da mit Folter und Vergewaltigung?

–         Auf ein Gesuch wird nicht eingetreten, wenn der Asylbewerber keinen Personalausweis vorzeigen kann. Diese Massnahme trifft etwa 80% der Fälle! Natürlich gibt es Fälle, wo Asylbewerber erst nach Eintritt in die Schweiz ihre Papiere vernichten, aber die Schweiz hat offenbar immer noch nicht verstanden, dass viele andere Flüchtlinge sie bereits in ihrer Heimat oder unterwegs aus Sicherheitsgründen vernichten mussten oder (insbesondere in Afrika) zum Teil nie im Leben Papiere besessen haben.

Die Quote der Menschen, die Asyl erhalten, wird somit künstlich tief gehalten, und viele verfolgte Menschen fallen durch die Maschen. Diese sollen nun noch weiteren brutalen Massnahmen ausgesetzt werden:

–         Möglichkeit, einen Asylbewerber bis 2 Jahre ins Gefängnis zu setzen, wenn sein Gesuch abgelehnt wurde. Diese Ausweitung der Zwangsmassnahmen ist darum umso absurder, weil der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission gezeigt hat, dass die Ausschaffung unmöglicher ist je länger jemand in Haft bleibt.

–         Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurden, sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Sie werden damit eigentlich auf die Strasse gesetzt in der Hoffnung, dass sie von selber verschwinden. Die Erfahrung mit den Nichteintretensentscheiden (NEE), die bereits von dieser Massnahme betroffen sind, hat gezeigt, dass die Menschen zwar aus den Statistiken und dem Bewusstsein der Öffentlichkeit verschwinden, nicht aber aus der Schweiz!

–         Möglichkeit, die Nothilfe zu kürzen, wenn ein abgewiesener Asylbewerber die Schweiz nicht rechtzeitig verlässt. Damit widersetzt sich der Ständerat der Bundesverfassung, die das Recht auf eine würdige Existenz garantiert (Art. 12); ein Recht, das vom Bundesgericht kürzlich bestätigt wurde.

Es wird immer gesagt, dass die Missbräuche im Asylwesen vermieden werden sollen. An den hier vorgeschlagenen Massnahmen wird aber nur zu deutlich, dass nicht einfach die Missbräuche verhindert werden sollen, sondern das Recht auf Asyl überhaupt. Offenbar ist es das oberste Ziel, die Missbrauchsquote auf Null zu bringen, auch wenn es vielen Menschen die Würde und das Leben kostet. Damit werden Recht und Gerechtigkeit mit Füssen getreten.

Das können wir als Christen und Christinnen nicht zulassen! ?Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr für mich getan?, sagt Jesus (Matthäus 25,40). Der Umgang mit den Ausländern ? und die Flüchtlinge sind nun wirklich die Geringsten, d.h. die Schwächsten unter den Ausländern ? ist einer der deutlichsten Massstäbe für den Platz, den Jesus in unserer Gesellschaft hat.

Es ist an der Zeit, dass die Gemeinde in der Schweiz aufwacht und ihre prophetische Rolle für die Schweiz wahrnimmt. Hier geht es nicht nur um die Zukunft der Flüchtlinge oder unseres Landes. Hier steht die Zukunft der christlichen Gemeinde auf dem Spiel. Wenn ein Gemeinwesen die Schwächsten nicht mehr als Mitmenschen wahrnimmt, wie kann dann die Gemeinde noch von ihm erwarten, dass es den Schwächsten der Schwachen, Jesus, annimmt? Und wie kann die Gemeinde Jesus noch in die Augen blicken, wenn sie sich heute nicht für Seine Geringsten einsetzt?

„Sorgt dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt! Recht und Gerechtigkeit sollen das Land erfüllen wie ein Strom, der nie austrocknet.“ (Amos 5,24)


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14. Juli 2005/0 Kommentare/von ChristNet
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/02/philipp-potocnik-YgL8Ut_EP3Y-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 ChristNet https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg ChristNet2005-07-14 09:32:082021-02-16 09:33:47Asylrecht oder Asylverhinderung? Die Schweizer Gemeinden sind gefragt!

Schweizer Flüchtlingspolitik: Die Grenze zum Tod ist überschritten!

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ 3 min

In den letzten Monaten wurde in den Medien stolz verkündet, dass die Zahl der Asylbewerber stark zurückgegangen sei. Gleichzeitig wird nun aber auch mehr und mehr klar, mit welchen Methoden solche Zahlen erreicht werden und welche Vorstellungen über den Wert der Menschen unsere Behörden beherrschen. Hier zwei Fälle und ein Aufruf zum Handeln.

Fallbeispiel 1: Tod als Teil der Problemlösung

Das Bundesgericht hat Ende März bestimmt, dass auch abgewiesene Asylbewerber Anrecht auf Nothilfe haben, wenn sie sonst an Leib und Leben gefährdet sind, denn die Verfassung schütze das Recht auf Leben. Der Vorsteher des Justizdepartements Christoph Blocher meinte darauf, dann müsse man eben die Verfassung ändern: ?Wenn die Streichung der Nothilfe für die Lösung eines tatsächlichen Problems etwas bringt, dann sollten wir uns eine Änderung des Gesetzes und allenfalls der Verfassung vorbehalten.?

Auch wenn Christoph Blocher mittlerweilen zurückgekrebst ist, zeigt diese Anekdote, dass der Tod von Menschen als Teil der Lösung des Flüchtlingsproblems in Kauf genommen wird. Ich glaube, die Schweizer müssen jetzt die Notbremse ziehen und sich klar werden, wohin ihre Herzen gehen. Kann dies noch der Weg Gottes sein? Dies umso mehr, als ein Teil der abgewiesenen Asylbewerber im Verfahren gar keine Chance hatten, denn wenn sie bei der Flucht tatsächlich keine Papiere auf sich tragen durften, dann wird dies in der Schweiz automatisch als Verheimlichung der Identität ausgelegt und auf den Fall gar nicht erst eingetreten?

Fallbeispiel 2: Todesgefahr als Grund zur Abweisung

Didim Teka ist Leiter von ChristNet Kongo und wollte im März am Alternativen Weltwasserforum in Genf reden. Das Visum für die Schweiz wurde ihm in erster Instanz durch die Schweizer Behörden aber verweigert. Sie begründeten dies offen mit der sich zuspitzenden politischen Situation im Kongo, wodurch die Gefahr zu gross wäre, dass Didim Teka schliesslich in der Schweiz bleiben würde. Er wird kein Einzelfall sein?

Was drückt diese Haltung über die Schweizer Asylpolitik aus? Nichts anderes als dass wir Leute gerade deshalb zurückweisen, WEIL sie gefährdet sind und deshalb um Asyl nachfragen würden. Wer die periodischen Verfolgungen mit Tausenden von Toten im Kongo kennt (und das weiss niemand besser als die dort zuständige Schweizer Botschaft), der weiss, dass das Abweisen von gefährdeten Menschen den Tod bedeuten kann. Wir machen unsere Tore also gerade dann zu, wenn Menschen vor dem Tod flüchten. Haben wir denn immer noch nichts aus dem Zurückschicken der Juden im Zweiten Weltkrieg gelernt? Damals hatten die Schweizer Angst vor den Deutschen, deren Gunst man nicht verspielen wollte. Heute haben wir nicht einmal mehr diesen Grund fürs Zurückschicken in den Tod.

Stopp der Asylverhinderung!

Welche Heuchelei: Gewisse Politiker werden nicht müde zu rufen, sie wollen die „unechten“ Flüchtlinge loswerden, damit die „echten“ Flüchtlinge bei uns genügend Platz sei. Die oben erfahrene Praxis der Behörden zeigt, dass es gar nicht um Unterscheidung zwischen den „Echten“ und „Unechten“ geht, sondern nur darum, dass möglichst niemand zu uns kommt! Dafür nehmen wir bewusst den Tod dieser Menschen in Kauf. Auch das Argument der entsprechenden Politiker, wenn jemand echter Flüchtling sei, erhalte er auch ein Visum (papierlose Menschen seien deshalb keine Flüchtlinge) wird durch diese Beispiele Lügen gestraft. Wir selber verweigern ja gerade den echten Flüchtlingen das Visum. So bleibt ihnen oft keine andere Möglichkeit als die illegale Einreise, die für das Justizdepartement ein Grund für Nichteintreten auf das Asylgesuch ist…

Es ist Zeit, dass wir gegen diese Perversionen aufstehen. Es ist klar, dass es vor Gott ein Gräuel ist, Menschen in die Todesgefahr zurückzuschicken. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Menschenverachtung in der Schweiz noch mehr zunimmt. Wir müssen die Stimme erheben und diese skandalösen Vorgänge publik machen. Es darf nicht schon wieder so weit kommen wie mit den Juden. Wir müssen dieser zum Teil von Christen unterstützten Praxis die Biblischen Werte und die Liebe Jesu entgegensetzten. Jetzt ist die Zeit!

19. April 2005/0 Kommentare/von Markus Meury
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/02/julie-ricard-rTXKkhHgoVM-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 Markus Meury https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Markus Meury2005-04-19 14:22:132021-02-10 14:22:42Schweizer Flüchtlingspolitik: Die Grenze zum Tod ist überschritten!

Liebe MitchristInnen, keine Angst vor Missbrauch!

Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ 3 min

?Sozialmissbrauch, Scheinasylanten, IV-Schummler?? In gewissen Kreisen werden Themen wie Asyl, Arbeitslosigkeit und IV hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt des möglichen Missbrauchs behandelt. Natürlich ist Missbrauch nicht gut und sollte bei der Formulierung der Sozialpolitik berücksichtigt werden. Aber viele Politiker brauchen die Missbrauchsangst als Begründung für die ständige Verschärfung der Bezugsbedingungen für diese sozialen Leistungen. Das führt dazu, dass immer mehr Bedürftige durch die Maschen unseres sozialen und humanitären Netzes fallen.

Auch in freikirchlichen Kreisen ist die Missbrauchsangst gross. Wie können wir mit dieser Angst und mit der Möglichkeit umgehen, dass Menschen unsere Grosszügigkeit ausnützen? Ein Blick auf die Evangelien hilft uns zu sehen, wie unser grösstes Vorbild, Jesus, damit umgegangen ist, wenn Menschen seine Grosszügigkeit und sein Vertrauen missbraucht haben.1

Jesus und die Missbrauchsangst

Jesus steht dem Vertrauensmissbrauch gelassen gegenüber. Das zeigt sich am Eindrücklichsten an der Tatsache, dass er Judas als einer der zwölf Jünger erwählt hat, obwohl er von Anfang an wusste, dass Judas ihn verraten würde.2  Jesu Gelassenheit bezieht sich nicht ?nur? auf sein eigenes Leben, sondern auch auf dasjenige der ganzen Jüngergemeinschaft. Durch Judas? Verrat wurde das Leben der Elf ja auch gefährdet. Die Gelassenheit Jesu erstreckt sich bis in den finanziellen Bereich: Judas veruntreute die ihm anvertraute Gemeinschaftskasse. Darüber war sich Jesus durchaus im Klaren.3

Es ist wichtig festzuhalten, dass Jesus nicht aus Naivität so gehandelt hat. Er hat nicht blind vertraut oder geliebt. Es heisst von ihm, dass er es nicht nötig hatte, ?dass jemand über den Menschen Zeugnis ablegte; denn er erkannte selbst, was im Menschen war?4 . Er vertraute wider besseres Wissen.

Der Weg aus der Missbrauchsangst

Dieses Verhalten war ihm nur dank seinem tiefen Vertrauen zum Vater möglich: Er liess sich von der Überfülle des Vaters beschenken und war nicht auf den Dank und die Achtung seiner Mitmenschen angewiesen. Dieses Verhalten widerspiegelt die Liebe, die Gott zu uns hat: Er liebt uns und lässt es sich etwas kosten, obwohl er weiss, dass viele Menschen diese Grosszügigkeit ablehnen.5

Die Grosszügigkeit Gottes hilft auch uns, nicht mehr Angst zu haben, zu kurz zu kommen. Doch dazu müssen wir Seine Grosszügigkeit annehmen. Sein grösster Wunsch ist es, alle die ihn bitten, die bei ihm suchen und bei ihm anklopfen aus seiner Überfülle heraus zu beschenken.6  Lassen wir uns beschenken? Wenn wir offen werden für seinen bedingungslosen Segen, werden wir auch bereit, selber nach dem Herz unseres himmlischen Vaters zu handeln und seine Grosszügigkeit für alle, die uns bitten, bei uns suchen und anklopfen, d.h. bei Sozialhilfeempfängern, Asylbewerbern und IV-Bezügern, sichtbar werden zu lassen.

Die Frucht der Grosszügigkeit

Wenn wir den falschen Glauben, dass wir Mangel leiden müssen, wenn wir zu grosszügig sind, hinter uns lassen, erfüllen wir damit das Gebot der Nächstenliebe. Und nicht nur das: Gott verheisst uns grossen Segen, denn bei ihm wird unsere Angstlogik ins Gegenteil verkehrt:

Wer kärglich sät, wird auch kärglich ernten; und wer in Segensfülle sät, wird auch in Segensfülle ernten. Jeder gebe, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat, nicht aus Missmut heraus oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb. Gott aber vermag jede Gnade im Überfluss über euch zu bringen, damit ihr in allem allezeit alles Genüge habt und zu jedem guten Werk überreich seid, wie geschrieben steht: ?Er hat ausgestreut, er hat den Armen gegeben; seine Gerechtigkeit bleibt in Ewigkeit.? 2. Korinther 9,6ff.

Beten wir dafür, dass Seine Gerechtigkeit in unserem Land auch im Sozial- und Asylbereich wieder sichtbar wird ? und dass dabei wir Schweizer ChristInnen eine Schlüsselrolle spielen.

 


1.  Es geht hier ausschliesslich um den Vertrauensmissbrauch, wie er im Sozialwesen zum Tragen kommt. Andere Missbräuche, und insbesondere der Machtmissbrauch, wurden von Jesus ganz anders angegangen.

2. ?Jesus antwortetet ihnen: Habe nicht ich euch Zwölf erwählt? Und unter euch ist einer ein Teufel. Er meinte aber Judas, den Sohn des Simon Ischarioth; denn dieser sollte ihn verraten, einer von den Zwölfen.? Johannes 6,70f.

3. ?Judas Ischarioth aber, einer von seinen Jüngern, der ihn verraten sollte, sagte: Warum wurde diese Salbe nicht für dreihundert Denare verkauft und der Erlös den Armen gegeben? ER sagte dies aber nicht, weil ihm die Armen am Herzen lagen, sondern weil er ein Dieb war und die Kasse hatte und das Eingelegte beiseite brachte.? Johannes 12,4ff.

4. Johannes 2,25.

5. ?Gott beweist aber seine Liebe gegen uns dadurch, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren.? Römer 5,8.

6. Matthäus 7,7ff.

Photo by Kelly Sikkema on Unsplash

19. April 2005/0 Kommentare/von Samuel Ninck-Lehmann
https://christnet.ch/wp-content/uploads/2021/02/kelly-sikkema-XX2WTbLr3r8-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 Samuel Ninck-Lehmann https://christnet.ch/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Christnet-2023-3240.svg Samuel Ninck-Lehmann2005-04-19 14:17:102021-02-10 14:18:51Liebe MitchristInnen, keine Angst vor Missbrauch!
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