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Er sagte aber zu dem Mann, der die erstorbene Hand hatte:

Steh auf und stelle dich in die Mitte!

Und er stand auf und stellte sich dahin.

Lukas 6,8

Jesus stellt die Realität der Bedürftigen ins Zentrum

?NEE? sagen die Deutschen und meinen damit ?NEIN?. Einfach ?NEIN?. Die so bezeichneten Massnahmen, die heute gegen die abgewiesenen Asylbewerber ergriffen werden, lassen sich damit kaum mehr von diesem fundamentalen, und umso schrecklicheren NEIN trennen; dem NEIN zur Realität. Am Anfang steht die Realität einer Welt mit ihren Leiden, ihrer Gewalt und ihrem Exil. Dann die Realität der betroffenen Männer und Frauen, die ihr Glück für die Zukunft suchen. Schliesslich die Realität ihres Mit-uns-Seins, die wir nicht einfach wegleugnen können.

Ein Mann steht im schieren Gegensatz zu dieser blinden Ablehnung. Er trug der vollen Realität der Menschen, die seinen Weg kreuzten, Rechnung: Christus. Von ihm wollen wir lernen, die Würde jedes Menschen zu verteidigen und wiederherzustellen, ohne Ansehen der Person. Von ihm wollen wir den Ruf vernehmen, uns um die volle Realität der Welt zu kümmern, ohne uns von ihrer Komplexität und Flüchtigkeit abschrecken zu lassen. Und wenn heute Menschen unter uns noch der kümmerlichsten Hilfeleistungen beraubt werden, wollen wir unsere Verantwortung wahrnehmen, damit diese Realität von den Behörden unseres Landes ernstgenommen wird.


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Die NEE in der Schweiz

Am 1. April 2004 traten die Bestimmungen in Kraft, mit denen die Asylbewerber, für deren Gesuch das Bundesamt für Flüchtlinge einen Nichteintretensentscheid (NEE) erlassen hat, von jeglicher Sozialhilfe ausgeschlossen werden.

Eine dramatische Situation

Ich habe an 3 überkantonalen Sitzungen mit sehr kompetenten und dynamischen Personen teilgenommen, die fest entschlossen sind, diesem ?Randständigen? unserer Zeit bis auf die Strasse und tief in den Winter zur Seite zu stehen.

Wir haben Informationen zu dieser dramatischen Situation, die jeden Kanton betrifft, ausgetauscht. Und, ehrlich, die darauffolgenden Nächte waren schwer für mich. Trotz meiner humanitären Erfahrungen mit Kriegssituationen, die mich sicher gestärkt haben, zittere ich angesichts der Unmenschlichkeit, die mir hier entgegenkommt.

In Solothurn habe ich Menschen gesehen, die nicht einmal in einer verlassenen Bauhütte Zuflucht und Erholung finden konnten. Und das, obschon der Kanton diese Baracke eigens renoviert hatte, um dort eine Anlaufstelle zu schaffen, und obschon es an Platz nicht mangelte.

Um beim Beispiel Solothurn zu bleiben: Die ?NEE? leben dort auf der Strasse und müssen selber für eine Schlafstelle sorgen. Oft versuchen sie, im Flüchtlingsheim Unterschlupf zu finden, werden aber für die Nacht weggescheucht. Sie finden sich auf der Strasse wieder, wo sie den harten Kontrollen der Polizei ausgesetzt sind. Und natürlich: keinerlei Anrecht auf Gesundheits- oder Körperpflege.

Die Nothilfe von 8 Franken pro Tag und Person für Nahrung, Körperpflege und Kleidung, sowie 13 Franken für Übernachtung entspricht in keiner Hinsicht den Mitteln, die nötig wären, um eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen, wie sie die Bundesverfassung garantiert.

Wie wenn dies nicht genug der Schrecken wäre, sind die Menschen afrikanischer Herkunft regelmässig verbalen und körperlichen Attacken rassistischer Gruppen ausgesetzt.

Natürlich wissen wir, dass es in jeder Volksgruppe Personen gibt, die sich nicht korrekt verhalten. Aber wenn wir den Drogenhandel alleine den Afrikanern in die Schuhe schieben, folgen wir dann der selben Logik und hängen die Pädophilie pauschal den Westlern an? Das ist doch zu bezweifeln.

Handeln für ein möglichst gutes Zusammenleben

Eines weiss ich: Ich will nicht warten ? und ich bin sicher: ihr auch nicht ?, bis Menschen unter unmenschlichen Lebensbedingungen zu leiden haben oder gar daran sterben, um aktiv zu werden und unseren Behörden zuzurufen, dass ich diese unwürdigen Bestimmungen nicht akzeptiere, die überdies bald auf alle abgewiesenen Asylbewerber ausgedehnt werden könnten.

Artikel 12 der schweizerischen Bundesverfassung fordert ja auch, dass jede Person in Not ein Recht auf Hilfe, Unterstützung und die erforderlichen Mittel für eine Existenz in menschlicher Würde hat.

Das ist unsere Kraft, unser Reichtum und unser Stolz. So fordern wir SchweizerInnen und andere MitgenossInnen unseres schönen Landes, dass dieses Land jeder Person Respekt schuldet, sowie das Recht, ein Dach über dem Kopf zu haben und sich anständig ernähren zu können.

Darum fangt schon heute an und lasst die Petitionen auf Solidarité sans frontières unterschreiben, damit der Respekt unter den Mitgliedern dieser Gesellschaft gewahrt bleibt und wir unser Zusammenleben bestmöglich gestalten können.


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Vortrag am ChristNetForum „I.D. Suisse“ vom 15. Juni 2002 in Bern.

Nationalismus – eine ernste Gefahr für Schweizer (Christen)

  • Begriffsverwirrung: Manche Bibelübersetzungen reden von Nationen (Völker). Die Bibel redet jedoch nicht von terretorialen Staaten. Diese sind eine Entwicklung es 19. und 20. Jahrhunderts.
  • Wenn sich eine Nation als „Gottes Auserwähltes Volk“ sieht, kann es zu unchristlichen „Nebenwirkungen“ kommen (z.B. Legitimation zur Abschottung, restriktiver Asylpolitik). Vermischt wird diese „Auserwählung“ mit mythologisierten Darstellung der Vergangenheit.
  • Calvinismus und Prosperity Gospel: Nationaler Reichtum als Segen Gottes verstanden.Dies Denken missbraucht aber Gottes Namen und die Bibel und fördert eine narzisstische und asoziale Theologie bzw. vermeintlich „christliche“ Politik.
  • Der Nationalismus kann Schuld kaum wahrnehmen; der „Bergier Bericht“ wird von Nationalisten als Angriff abgewehrt. Hier ermahnt uns die Bibel:

„Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht mit uns“ 1. Johannes 1,8

  • Im Bestreben, unser „christliches“ Land zu erhalten, verfallen Christen oft der Intoleranz und der Ausländerfeindlichekeit (z.B. gegenüber Moslems).

Konsequenzen: Unsere Identität in Jesus Christus

Als Menschen brauchen wir zweifellos Identität. Identität verleiht mir Wert, Sicherheit und Würde. Identität „macht mich als Person aus“.

Als Christen soll unsere Identität jedoch nicht auf Dingen wie Beruf, Geschlecht, Rasse und Nationalität beruhen.

„Da ist nicht Jude noch Grieche, da ist nicht Sklave noch Freier, da ist nicht Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Galater 3,28)

Meine primäre Identität liegt in Jesus Christus. D. h. ich bin ein geliebtes und angenommenes Kind Gottes (Galater 2,20). Mein primäres „Vaterland“ liegt also nicht hier in der Schweiz, sondern beim himmlischen Vater (Unser Vater im Himmel!). Ebenso unser Bürgerrecht (vgl. Philipper 3,20).

  • In Jesus Christus erhalten wir das wahre Leben. Er ist der Menschen- und Gotttessohn. Er lebte aus der Beziehung mit dem himmlischen Vater, trotz aller Anfechtung und Ablehnung durch Menschen.
    In Jesus Christus schenkt uns Gott die eigentliche Identität
    „Im Bilde Gottes geschaffen“ – „ich bin ein geliebtes Kind Gottes“
  • Echte Identität und Selbstvertrauen in Jesus Christus: „ICH BIN ..“
  • Identität hat die Person, die zu ihren Fehlern stehen kann (Schuld bekennen).
  • Echte Nächstenliebe überwindet Angst.
  • Wer das Leben als Geschenk Gottes sieht, bleibt dankbar, demütig und entsprechend auch grosszügig.
  • Wir dürfen den vermeintlich „christlichen“ Nationalismus nicht einfach bagatellisieren. Die Schweiz soll sich nicht abschotten, sondern soll ein Segen werden für andere!
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Vortrag gehalten beim ForumChristNet „I.D. Schweiz“ am 15. Juni 2002 in Bern.

Einführung

Es gibt einen Komplex von Gesetzen, die für Ausländer in der Schweiz gelten, abhängig von ihrer persönlichen Situation und ihrer Nationalität.

Ausländer, die Bürger der Europäischen Union sind, unterliegen dem FZA (Abkommen über die Freizügigkeit). Andere ausländische Staatsangehörige unterliegen dem LSEE (Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern) oder dem LASI (Asylgesetz).

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (ALCP)

Das Abkommen enthält Übergangsregelungen, einschließlich eines Systems von Kontingenten und Präferenzen für Schweizer Staatsangehörige oder solche, die bereits in der Schweiz arbeiten, bevor die Freizügigkeit in Kraft tritt. Dieses stufenweise System wird 12 Jahre dauern und erst nach dem 13. Jahr wird die Personenfreizügigkeit dauerhaft eingeführt. Wir weisen darauf hin, dass die Schweiz in sieben Jahren entscheiden muss, ob diese Abkommen erneuert werden sollen.

Die wichtigste Leitlinie dieses Abkommens ist das Verbot, eine Person aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu diskriminieren, entweder direkt („Suche nach Schweizer Arbeit“) oder indirekt (Anerkennung nur des von einer Schweizer Institution ausgestellten Diploms). Die Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung betreffen: politische Rechte (Wählbarkeit und Wahlrecht nur für Schweizer Staatsangehörige anerkannt), Sozialhilfe und öffentliche Verwaltung (Beamte müssen für bestimmte Funktionen Schweizer Staatsangehörige sein).

Ausländer, die Staatsangehörige der EU sind, haben damit das Recht, frei in die Schweiz einzureisen, auszureisen und sich dort aufzuhalten. Einschränkungen dieses Rechts dürfen nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder der öffentlichen Sicherheit vorgenommen werden. Aktive Personen erhalten eine deklaratorische Bewilligung (deklariert nur das Recht), während passive Personen (Studenten, Kranke, Rentner) eine konstitutive Bewilligung erhalten (ohne diese Bewilligung hat der Ausländer kein Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten). Eine Aufenthaltsgenehmigung wird erteilt, wenn der Ausländer nachweist, dass er krankenversichert ist und über die notwendigen Mittel zum Lebensunterhalt verfügt.

Die Familienzusammenführung ist auf einer extrem breiten Basis erlaubt. Der chiapanekische Ehemann einer Französin wird in der Schweiz besser dran sein als der einer Schweizerin!

Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern LSEE ? Fremdenrecht LEtr.

Die LSEE „bietet“ derzeit 6 verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen an, d.h. die Genehmigungen A, B, C, L, F, G. Alle Genehmigungen außer der Genehmigung C sind kausale Genehmigungen, d.h. sie sind an eine Ursache gebunden (Arbeitsort, Heirat, Notsituation usw.) und wenn die Ursache verschwindet, verschwindet auch die Genehmigung. Derzeit ist es oft die Anzahl der Jahre der Genehmigung A, die das B und dann das C ergibt.

Der LEtr, der derzeit in den Bundeskammern diskutiert wird, ist ein Gesetzentwurf, der die Praxis unserer Behörden im Bereich der Zuwanderung rechtlich festschreiben soll. Wenn es angenommen wird – und das ist sehr wahrscheinlich – wird der Gesetzentwurf in einem Referendum zur Abstimmung gestellt und verabschiedet.

Das neue Gesetz wird für alle Nicht-EU-Ausländer gelten. Er bestätigt das derzeit gültige Binärsystem. Um es deutlicher zu sagen, es gibt „gute Ausländer“, EU-Bürger und „schlechte Ausländer“, die anderen, also mehr als 4/5 der Welt.

Die Aufenthaltsbewilligung wird dem „bösen Ausländer“ nur erteilt, wenn kein EU-Bürger die Stelle antreten will und wenn der Ausländer eine Fachkraft ist, denn „die Zulassung von Ausländern zum Zweck der Erwerbstätigkeit muss den Interessen der schweizerischen Wirtschaft dienen“.

Die Genehmigungssysteme werden nicht mehr streng den A-, B- und C-Genehmigungen entsprechen. Eine Umwandlung der A- in B-Genehmigungen wird es nicht mehr geben, denn „kurzfristige wirtschaftliche Interessen sollten nicht im Vordergrund stehen. Die gesetzlichen Regelungen sollen vor allem verhindern, dass die Einreise von neuen Ausländern aus Drittstaaten zu einer neuen Einwanderungswelle von gering qualifizierten Arbeitskräften mit erhöhten Integrationsproblemen führt. Es soll auch vermieden werden, dass neu zugewanderte Ausländer in unerwünschter Weise in Konkurrenz zu den Arbeitnehmern in der Schweiz treten. (…) Darüber hinaus sollte die Zulassungspolitik eine Zuwanderung fördern, die nicht zu sozialpolitischen Problemen führt, die die Struktur des Arbeitsmarktes verbessert und die längerfristig auf einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt abzielt. »

Der Arbeiter wird von einem Kanton zum anderen wechseln können. Diese Klausel scheint großzügiger zu sein als der aktuelle Text und soll verhindern, dass Schweizer Arbeitgeber, die einen Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Kanton beschäftigen wollen, ein Problem bekommen…

Die Familienzusammenführung wird sehr restriktiv zugelassen, das derzeitige System wird soweit verhärtet, dass der Standesbeamte die Eheschließung zweier Personen verweigern kann, wenn er den Verdacht hat, dass es sich um eine Scheinehe handelt (es lebe die Willkür!).

Repressive Aspekte des Ausländerrechtsgesetzes

Ausländer, die ohne Aufenthaltsgenehmigung in die Schweiz einreisen oder deren Antrag auf eine Genehmigung negativ beschieden wurde, können in der Schweiz in Verwaltungshaft genommen werden, um ihre Abschiebung zu erleichtern. Derzeit befinden sich 10.000 Personen in Haft, deren einziges Verbrechen darin besteht, dass sie in unserem schönen Land arbeiten wollten.

Darüber hinaus tendiert der Gesetzesentwurf zur Aufrechterhaltung unserer Politik der feinen Aufnahme dazu, die Zwangsmaßnahmen zu verschärfen, von denen einige im Widerspruch zur EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) zu stehen scheinen, obwohl wir ihr beigetreten sind.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf keine Bestimmungen enthält, die es unmöglich machen würden, das Verfahren der Abschiebungshaft nach einer Entscheidung, einen Fall nicht weiter zu verfolgen, durchzuführen. Darüber hinaus ist der Ausschuss der Ansicht, dass die Inhaftierung mit dem Ziel der Zurückweisung auch dann möglich ist, wenn keine gültigen Papiere vorliegen und die Behörden für die Wiederbeschaffung dieser Papiere zuständig sind, was ein Mangel des geltenden Gesetzes ist . Abschiebungshaft wird auch möglich sein, wenn Fluchtgefahr besteht (was bereits der Fall ist), insbesondere bei mangelnder Kooperation bei der Beschaffung von Reisedokumenten (eine weitere Lücke im derzeitigen Gesetz), so dass passives Verhalten zur Verwaltungshaft führen kann.

Es sollte weiter festgelegt werden, dass der Ausländer auf die mündliche Anhörung (Gerichtsverfahren, in dem er angehört wird) verzichten kann, wenn die Abschiebung innerhalb von 8 Tagen möglich ist. Um auf ein solches Recht zu verzichten, müsste er erstens die Sprache des Dokuments verstehen und zweitens das Schweizer Recht kennen, um zu wissen, auf welches Recht er verzichtet, was bei den meisten Ausländern offensichtlich nicht der Fall ist.

Kurzum, es scheint uns, dass diese Maßnahmen völlig unverhältnismäßig sind, gegen die EMRK verstoßen und nur dazu dienen, das Gefühl der Ungerechtigkeit des Ausländers in der Schweiz zu verstärken.

Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen

Es wird Sie nicht überraschen, dass Frauen als Migranten oder Flüchtlinge in der Schweiz noch stärker diskriminiert werden als Männer. Erstens gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die der besonderen Situation von Frauen Rechnung tragen. Es ist selten, dass eine Frau aus einem Drittland zum Studium oder als Spezialistin in einem bestimmten Berufsfeld in die Schweiz kommt. In der Regel erhält sie ihre Erlaubnis durch die Erlaubnis ihres Ehemannes, mit der Maßgabe, dass sie lieber geschlagen wird, als sich scheiden zu lassen und in ein Land zurückzukehren, in dem sie keine wirtschaftlichen Möglichkeiten hat, zu leben.

Auch in Asylangelegenheiten wird sie indirekt diskriminiert. Tatsächlich ist es nicht möglich, einen Asylantrag zu bearbeiten, wenn der Antragsteller keine Ausweispapiere vorlegt, und Frauen aus Ländern der Dritten Welt haben selten Ausweispapiere. Eine Frau, die Revolutionäre aufnimmt, setzt ihr Leben ebenso aufs Spiel wie jemand, der behauptet, in einem totalitären Regime eine abweichende Meinung zu vertreten, aber sie würde nicht als Gefahr aufgrund politischer Aktivitäten angesehen und bekäme kein Asyl, im Gegensatz zu einem Aktivisten, der seine Opposition gegen das herrschende Regime zum Ausdruck gebracht hat.

Das ist in wenigen Worten, wenn auch zu zahlreich, um eine Zusammenfassung zu sein, meine Meinung zu unseren sogenannten offenen Armen für Ausländer zu umreißen. Ohne konkrete Lösungen für die realen Probleme im Zusammenhang mit der Auswanderung vorschlagen zu können, kann ich nur dazu ermuntern, dieses Gesetz, das mir genau gegen die EMRK zu verstoßen scheint, als unmenschlich abzulehnen.

Chloé Bregnard, Juli 2002