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Wenn Waffen unkontrolliert exportiert werden, leidet der Frieden

Gerechtigkeit, Gesellschaft, Politik
Lesezeit / Temps de lecture ~ 5 min

Das Bundesparlament hat Ende 2025 beschlossen, die Regeln für den Export von Schweizer Kriegsmaterial drastisch zu lockern. Eine breite Allianz aus Parteien, NGOs und Friedensorganisationen hat das Referendum dagegen ergriffen, für das die Frist noch bis 17. April läuft.

Erinnern Sie sich an die Korrektur-Initiative? Sie war die Antwort auf Schlagzeilen wie: «IS-Terroristen töten mit Schweizer Handgranaten» (20 Minuten, 2.9.2018). Solche Schlagzeilen könnten bald wieder Realität werden. Deshalb möchte ich darlegen, was das neue Kriegsmaterialgesetz vorsieht, warum ich es entschieden ablehne – auch aus christlicher Überzeugung – und weshalb ich mich im Referendumskomitee engagiere.

Die Vorgeschichte: Korrektur-Initiative und Ukrainekrieg

Im Sommer 2019 reichte die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer die Korrektur-Initiative ein. Unter dem Druck dieser Initiative beschloss das Parlament im Oktober 2021 eines der weltweit verantwortungsvollsten Exportgesetze für Kriegsmaterial. Die Initiative konnte daraufhin zurückgezogen werden.

Das war ein wichtiger Erfolg – für die humanitäre Tradition der Schweiz und für die klare Priorisierung von Menschenleben gegenüber den Profiten der Rüstungsindustrie.

Das geltende Gesetz verfolgt ein klares Ziel: Die Schweiz soll nicht Teil von Kriegen werden, keine Komplizin von Menschenrechtsverletzungen sein und sicherstellen, dass Schweizer Technologie nicht gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird.

Darum gelten klare Ausschlusskriterien (Art 22a Abs. 2 KMG):
Kein Export von Kriegsmaterial, wenn ein Land

  • in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist,
  • Menschenrechte systematisch verletzt,
  • ein hohes Risiko besteht, dass Waffen gegen Zivilistinnen eingesetzt werden,
  • oder die Gefahr besteht, dass sie bei unerwünschten Endempfängern landen.

Diese Kriterien sind kein bürokratisches Hindernis. Sie sind ein moralischer Kompass.

Der Ukrainekrieg und seine Folgen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 erschütterte die Sicherheitsordnung Europas. Die Ukraine hält bis heute stand – auch dank umfangreicher Waffenlieferungen anderer Staaten.

Die Schweiz blieb bei ihrer Neutralität: keine direkten Lieferungen, keine Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine durch Drittstaaten. Länder wie Deutschland durften deshalb in der Schweiz gekauftes Kriegsmaterial nicht weitergeben.

Das führte zu Vertrauensverlust. Staaten wie Deutschland, Dänemark oder Spanien verzichten zunehmend auf Schweizer Produkte, weil sie im Ernstfall – etwa im Ukrainekrieg – Ersatzteile oder Munition aufgrund der Schweizer Wiederausfuhrverbote nicht weitergeben dürfen.

Es ist unbestritten: Die Schweizer Rüstungsindustrie leidet unter den aktuellen Exportrestriktionen. Während NATO-Staaten hunderte Milliarden in Aufrüstung investieren, profitiert die Schweiz kaum davon. Wirtschaftsverbände wie Swissmem warnen, dass eine Schwächung der Industrie langfristig auch die Einsatzbereitschaft der Schweizer Armee gefährden könnte, weil Know-how und Unterhalt im Inland verloren gehen.

Diese Sorgen sind ernst zu nehmen. Doch die Frage ist: Ist die nun vorgeschlagene Lösung die richtige?

Das neue Kriegsmaterialgesetz: Was soll sich ändern?

Die beschlossene Revision bringt vor allem drei zentrale Änderungen:

1. Exporte an 25 „westliche“ Staaten – ohne klare Ausschlusskriterien

Neu soll Kriegsmaterial grundsätzlich und ohne klare Auflagen an 25 gleichgesinnten und demokratische Staaten exportiert werden dürfen – darunter die USA, Ungarn oder Argentinien. Und zwar selbst dann, wenn diese Länder in bewaffnete Konflikte verwickelt sind oder Waffen weitergeben wollen.

Objektive Ausschlusskriterien fallen weg. Der Bundesrat hätte nur noch ein Vetorecht. So steht im neuen Gesetz, die Ausfuhrgesuche für diese Ländern werden bewilligt, “ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung – etwa, wenn er Neutralität oder sicherheitspolitische Interessen gefährdet sieht.”

2. Faktische Abschaffung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen

Künftig könnten Staaten Schweizer Waffen ohne Zustimmung der Schweiz weitergeben – auch in Kriegsgebiete, auch an autoritäre Regime, auch an Akteure, die ihre eigene Bevölkerung unterdrücken. Das bedeutet, dass Schweizer Kriegsmaterial sofort ohne Auflagen weitergeliefert werden kann. Die Konsequenz: Schweizer Waffen können via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhändler in Bürgerkriege wie im Sudan oder an Israel verkauft werden.

3. Eine „Abweichungskompetenz“ ohne klare Grenzen

Auch für Exporte in alle anderen Länder kann der Bundesrat von den Kriterien absehen und damit Lieferungen an Unrechtsregime möglich machen, wenn “ausserordentliche Umstände vorliegen; und die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen des Landes dies erfordert.”

Die Bibel spricht eine klare Sprache: „Selig sind, die Frieden stiften.“

Warum ich diese Revision ablehne

1. Mehr Waffen heissen nicht mehr Sicherheit

Die Befürworter sprechen von einer Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Doch was hier entsteht, ist keine „Lex Verteidigung“, sondern eine Lex Waffenbusiness. Diese dient vor allem den Rüstungsbetrieben – von denen auch viele Stellen abhängen, das sei hier auch gesagt –, es führt aber nicht automatisch zu mehr Sicherheit für die Schweizer Bevölkerung.

Auch ich stehe zu einer leistungsfähigen Schweizer Rüstungsindustrie im Rahmen der Landesverteidigung. Und ja, die Schweiz soll ein verlässlicher Partner sein. Doch ich bezweifle, dass wir unsere Sicherheit erhöhen, indem wir Waffenexporte massiv erleichtern. Denn was ganz sicher nicht im Interesse der Schweizer Sicherheit ist: wenn Schweizer Waffen unkontrolliert durch die Welt zirkulieren und am Ende bei Milizen, Terrorgruppen oder Unrechtsstaaten landen.

2. Der Ukraine hilft diese Revision kein bisschen

Statt die Neutralität der Schweiz ehrlich und grundlegend zu diskutieren, wählte das Parlament einen anderen Weg. Unter dem Vorwand, der Ukraine helfen zu wollen, wurde das Kriegsmaterialgesetz erneut aufgeschnürt. Wenn es dem Parlament tatsächlich nur um die Unterstützung der Ukraine und anderen völkerrechtswidrig angegriffenen Ländern ginge, hätten einzelne gezielte Anpassungen ausgereicht.

Das Resultat ist paradox – ja zynisch: Der Ukraine hilft diese Revision kein bisschen.
Lieferungen bleiben verboten, da sie dem völkerrechtlichen Neutralitätsprinzip widersprechen würden.

3. Ein gebrochenes politisches Versprechen

Der Entscheid, ob ein Kriegsmaterial-Export in ein Bürgerkriegsland vonstattengeht oder nicht, liegt neu alleine in den Händen des Bundesrates – wenn überhaupt. Mit dieser Lockerung entziehen wir dem Parlament die demokratische Kontrolle, obwohl diese Errungenschaft keine 4 Jahre alt ist. Bei der Rückziehung der Korrektur-Initiative wurde noch zugesichert, dass die Ausnahmekompetenz des Bundesrates gestrichen wird. Heute wird sie nicht nur wieder eingeführt, sondern ausgeweitet. Das untergräbt Vertrauen – politisch wie gesellschaftlich.

Wenn objektive Kriterien wegfallen und alles vom Ermessen des Bundesrats abhängt, steigt der Druck der Rüstungsindustrie. Der Bundesrat wird damit alleiniger Türsteher – und die Tür steht weit offen. Der Interpretationsspielraum ist enorm. Und genau das ist gefährlich. Die Geschichte zeigt: Wo Regeln weich werden, wird Lobbying hart.

4. Waffenexporte verschärfen Armut und Leid

Als christliche Bewegung für globale Gerechtigkeit weiss man bei StopArmut: Armut und Gewalt sind eng miteinander verknüpft. Kriege zerstören Lebensgrundlagen, treiben Menschen in die Flucht und verschärfen Hunger und Ungleichheit.

Waffenexporte sind deshalb nie neutral. Sie können genau jene Strukturen stärken, gegen die sich StopArmut engagiert. Und wie Hansuli Gerber in seinem Blogbeitrag „Die militaristische Spirale: Wie Aufrüstung die Armut fördert“ feststellt, bindet Aufrüstung enorme finanzielle Mittel, und dies wiederum verschärft soziale Ungleichheiten und entzieht der Armutsbekämpfung dringend benötigte Ressourcen.

Schlussfolgerung: Mehr Waffen, weniger Frieden

Die Bibel spricht eine klare Sprache: „Selig sind, die Frieden stiften.“ (Mt 5,9)

Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes folgt einer gefährlichen Logik: Mehr Waffen sollen mehr Sicherheit bringen. Doch die Erfahrung zeigt das Gegenteil. Wo Waffenströme unkontrolliert zunehmen, wächst das Risiko von Eskalation, Leid und neuer Armut.

Frieden stiften heisst nicht, die Realität von Gewalt zu verdrängen. Aber es heisst, nicht Teil ihrer Logik zu werden. Christliche Friedensethik ist kein romantischer Idealismus. Sie ist eine bewusste Entscheidung, Gewalt nicht weiter anzuheizen – auch nicht indirekt, auch nicht aus wirtschaftlichem Kalkül.

Die Schweiz hat sich einmal bewusst für strenge Regeln entschieden. Für ein Kriegsmaterialgesetz, das Menschenrechte schützt und klare Grenzen zieht. Diese Entscheidung war Ausdruck unserer Werte und unserer humanitären Tradition. Daran gilt es festzuhalten.

Der Artikel erschien erstmals bei StopArmut. Foto von Jay Rembert auf Unsplash

1. April 2026/0 Kommentare/von Marc Jost
Schlagworte: Friedensethik, Kriegsmaterialgesetz, Menschenrechte, Neutralität, Referendum, Rüstungsindustrie, Schweiz, Sicherheitspolitik, Ukrainekrieg, Waffenexporte
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Marc Jost

Marc Jost ist seit 2022 für die EVP im Nationalrat. Zuvor war er Generalsekretär der Evangelischen Allianz, Geschäftsführer von Interaction und Mitglied des Parlaments des Kantons Bern.

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