National- und Ständerat haben im Juni 2026 beschlossen, kantonale Mindestlöhne dort zu verbieten, wo nationale Gesamtarbeitsverträge bestehen. Dies führt zu Lohnsenkungen in den betroffenen Branchen und Kantonen. ChristNet unterstützt das Referendum dagegen.
Gott möchte, dass alle Menschen ein Auskommen haben. In 5. Mose 15,4 heisst es gar: «Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein». Das Ziel einer Wirtschaftspolitik nach der Bibel ist es also, diesen Zustand herzustellen, zumindest für alle Menschen guten Willens.
In fünf Kantonen hat die Bevölkerung in den vergangenen Jahren konkrete Mindestlöhne beschlossen: Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt. Auch im Kanton Waadt wurde das Prinzip in der Verfassung festgeschrieben. Umgekehrt wurden entsprechende Initiativen in den Kantonen Basel-Land, Solothurn und Fribourg knapp abgelehnt. Nun hat das Bundesparlament dort kantonale Mindestlöhne verboten, wo nationale Gesamtarbeitsverträge (GAV) bestehen. Dies führt dazu, dass ausgerechnet in Branchen mit niedrigen Löhnen nun die noch niedrigen GAV-Saläre statt der bisherigen kantonalen Mindestlöhne zum Zuge kommen. Dagegen haben Gewerkschaften und Parteien das Referendum ergriffen. ChristNet ruft zur Unterstützung des Referendums auf.
Armut trotz Arbeit in der reichen Schweiz? Das darf nicht sein!
Ein Lohn sollte für eine Familie zum Leben reichen, müsste man meinen. Doch für viele in der Schweiz ist dies heute nicht der Fall. Nach den Zahlen des Bundesamtes für Statistik1 lebten im Jahr 2024 rund 175’000 Erwachsene trotz entlöhnter Arbeit in Armut. In diesen Haushalten lebten auch rund 80’000 dieser Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Jahr 2024 betrug die Armutsgrenze durchschnittlich 4159 Franken pro Monat für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Heute wachsen rund 5 % der Kinder in Armut auf, ein Anteil, der sich seit 2014 nicht verbessert hat. Jedes sechste Kind ist zudem armutsgefährdet.
Neues Gesetz trifft besonders die Ärmsten
Besonders viele der bereits armutsbetroffenen Menschen arbeiten in Bereichen, in denen nun durch die Aushebelung der kantonalen Mindestlöhne Lohnsenkungen drohen, zum Beispiel 15’000 Menschen in der Gastronomie. Im teuren Kanton Genf beträgt der Mindestlohn heute 4475 Franken im Monat, in Neuenburg 3886, in Basel-Stadt 4040 Franken. Mit der Annahme der Gesetzesänderung würden in den Kantonen Basel-Stadt und Jura tausende von Angestellten eine Lohnsenkung auf den GAV-Mindestlohn von 3713 Franken und damit ein Abgleiten in die Armut erleiden, während der Lohn in den Kantonen Genf und Neuenburg trotz Teuerung eingefroren würde. Bei den Coiffeuren bzw. Coiffeusen und dem Putzpersonal sieht es sehr ähnlich aus.
Durchsichtiges Argument «Private Abmachung»
Die Parlamentsmehrheit argumentierte, dass kantonale Mindestlöhne ein Eingriff in private Abmachungen von Sozialpartnern seien. Diese Argumentation ist erstaunlich angesichts der Tatsache, dass im Grunde die gesamte Gesetzgebung auf nationaler und kantonaler Ebene den Rahmen für private Abmachungen setzt. Was ist wichtiger: Das Wohlergehen der Armen oder die Ideologie des Nichteingriffs in die Privatwirtschaft? Die Befürworter betonten die Stärkung der Sozialpartnerschaft durch die neue Regelung. Ein Schelm, wer Böses denkt, in einer Zeit, wo aufgrund ihres abnehmenden Organisationsgrades die Gewerkschaften in dieser Partnerschaft regelmässig den Kürzeren ziehen. Es könnte durch die Annahme des neuen Gesetzes durchaus zu einer Zunahme der Arbeitskämpfe kommen.
Nicht weniger, sondern mehr Arbeitsplätze durch Mindestlohn!
Der Gewerbeverband meinte, dass sich viele Betriebe die Mindestlöhne nicht leisten könnten und dass dadurch Arbeitsplätze verloren gingen. Doch die Wirtschaftswissenschaft hat dies schon längst widerlegt: In Grossbritannien wurde 1999 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der auch jährlich erhöht wurde. Wissenschaftliche Untersuchungen2 zeigen, dass dadurch insgesamt keine Arbeitsplätze vernichtet, sondern tendenziell eher mehr geschaffen werden. Dies deshalb, weil wenig Verdienende das zusätzliche Geld nicht sparen können, sondern meist wieder vor Ort ausgeben, was neue Arbeitsplätze schafft. Auch in den USA3 wurden ähnliche Erfahrungen gemacht und in Genf sind ebenfalls keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt auszumachen.
Kantone sind grossmehrheitlich gegen das Mindestlohn-Verbot
Während der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf haben sich abgesehen von Obwalden alle Kantone gegen das neue Gesetz ausgesprochen. Denn es bedeutet einen verfassungswidrigen Eingriff in die kantonale Hoheit. Auch der Bundesrat sprach sich mit der Begründung dagegen aus, dass GAV eben gerade privatrechtliche Verträge seien und deshalb rechtshierarchisch nicht über Volksentscheiden stehen könnten.
Wirtschaftspolitik für diejenigen, die es am meisten brauchen
Wirtschaftspolitik muss denjenigen zugutekommen, die es am meisten brauchen. Wenn das nicht erreicht wird oder wenn, wie im vorliegenden Fall, den Ärmsten das Wenige, das sie haben, gar weggenommen wird, darf das als Totalversagen der Politik gewertet werden. Dann ist es Zeit, über die Bücher zu gehen und die Wirtschaftspolitik neu auszurichten, die Ziele wieder neu zu definieren und den Akteuren verständlich zu machen. Wirtschaftspolitik muss auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht auf Ideologie basieren. Und sie muss die Gesamtanzahl der Arbeitsplätze im Auge haben. Da schneiden die Mindestlöhne gut ab. Deshalb empfiehlt ChristNet, das Referendum gegen das neue Gesetz bis spätestens Anfang September zu unterschreiben
Hier unterschreiben: Referendum «Hände weg von den Mindestlöhnen!»
1. https://www.bsv.admin.ch/de/newnsb/VgZS118i99Abu0uAkYqUA?utm_source=chatgpt.com
2. https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-grossbritannien-loehne-und-jobs-stabilisiert-10342.htm
3. https://www.letemps.ch/economie/six-enseignements-salaire-minimum