Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Krankschreibung bei Konflikten am Arbeitsplatz nicht unbedingt vor Kündigung schützt. Wie wenn ein Konflikt auf Grund einer unmöglichen Arbeitssituation nicht zu einem Zusammenbruch führen könnte!
Im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsurteil fällt auf, dass Burnout in der Schweiz im Gegensatz zu einigen Staaten der EU nicht als Arbeitskrankheit anerkannt ist und der Arbeitgeber dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Dies öffnet der Ausbeutung Tür und Tor. Im Zeitalter, in dem Elon Musk in den USA die grenzenlose Arbeit ausruft, sind Grenzen zum Schutz der Angestellten dringender als je zuvor.
In einem Aufsehen erregenden Fall hat das Bundesgericht1 im Jahr 2024 entschieden, dass die übliche Sperrfrist für eine Kündigung bei einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit (z.B. in Folge von Mobbing oder Konflikten) nicht gelten muss.
Konflikte ernst nehmen
Ein solcher Entscheid geht an der Realität vorbei: Konflikte bei der Arbeit haben immer auch mit Dysfunktionalitäten am Arbeitsplatz zu tun. Wenn ein Arbeitgeber sich diesen nicht annimmt, hat er seine Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen.
Konflikte müssen frühzeitig angegangen werden, bevor sie ausarten. Regelmässige Umfragen zur Arbeitszufriedenheit und Klärung von Bedürfnissen der Mitarbeitenden, um sich in der Arbeit entfalten zu können, sind in allen Unternehmen unumgänglich. Leider werden in vielen Unternehmen – traurigerweise sind Nichtregierungsorganisationen diesbezüglich nicht besser – Unzufriedenheiten noch immer als Stänkerei angesehen, statt als Gelegenheit, durch die Verbesserung der Bedingungen oder der Entfaltungsmöglichkeiten auch die Produktivität zu erhöhen.
Die meisten Angestellten in der Schweiz wollen gute Arbeit leisten. Mangelnde Wertschätzung und Mitwirkungsmöglichkeiten untergraben aber die Motivation. Wenn dann Direktionen darauf hin noch autoritär reagieren und keine psychologische Sicherheit zum Ausdruck von Befindlichkeiten geben können, dann ist die Eskalation unausweichlich.
Menschen mit grosser Sensibilität brechen als erste zusammen. Eine darauffolgende Krankschreibung wird dann oft als «Beweis» der Stänkerei interpretiert, eine Entlassung als unausweichlich angesehen. Dabei handelt es sich hier meist um ein Burnout in Folge einer emotionalen Überlastung. Der Bundesgerichtsentscheid ist also falsch und erleichtert es Arbeitgebern, Konflikte nicht richtig anzugehen, da sie sich mit Entlassungen lösen lassen. So aber kommen wir nicht weiter.
Burnout – Die Verursacher zur Verantwortung ziehen
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass Burnout in der Schweiz im Gegensatz zu einigen Staaten der EU nicht als Berufskrankheit anerkannt2 ist und der Arbeitgeber dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Bei gehäuften Burnouts in einem Unternehmen werden die Prämiensteigerungen der Krankentaggeldversicherungen hälftig den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebürdet, wie wenn die Arbeitnehmenden dafür mitverantwortlich wären.
Dabei zeigt die steigende Anzahl Burnouts, dass die Arbeitswelt grundsätzlich aus den Fugen geraten ist: Zwischen 2012 und 2020 sind die Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Ursachen um 70 Prozent gestiegen. Der Job-Stress-Index3 zeigt bis 2020 eine stetige Steigerung der Anzahl Menschen, die im kritischen Bereich arbeiten. Rund 30 Prozent der Menschen sind heute emotional eher oder sehr erschöpft. Auch die ständigen Umstrukturierungen und Veränderungen tragen dazu bei.
Die Verdichtung und Intensivierung der Arbeit in den letzten Jahrzehnten, sowie die Aufweichung der gesetzlichen Schranken für die maximale Arbeitszeit4 haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Es ist also Zeit, dass die Verantwortung für Burnouts besser wahrgenommen wird. Denn ein Burnout heisst nicht einfach, dass man endlich auf der faulen Haut liegen darf. Für zahlreiche Betroffene bedeutet dies ein schwerer Einschnitt in der Laufbahn; etliche finden nie wieder zu einer guten Gesundheit und werden aus der Arbeitswelt ausgeschlossen. Für einige Familien bedeutet dies den Abstieg in die Armut.
Ohne Verantwortung droht die Ausbeutung
Solange sich die Verursacher aus der Verantwortung ziehen können, wird sich an diesem Trend nichts ändern. Die Kosten für Burnouts werden so auf die Sozialhilfe und die IV verschoben. Der Druck der Finanzmärkte zu noch höherer Kapitalrentabilität und der Druck der sinkenden Budgets für soziale Aufgaben werden die Probleme noch verstärken. Ohne Schranken und ohne die Klärung der Verantwortlichkeiten für Schäden stehen Tür und Tor offen für jegliche Ausbeutung.
Grenzen zu setzen und Arbeitgeber zur Verantwortung zu ziehen, ist dringender denn je. Elon Musk, der momentan wohl mächtigste Mann der Welt, ist daran, die USA umzugestalten. Er treibt, mit Unterstützung von hiesigen Parteien seiner Gunst, auch in Europa sein Unwesen. Bei der Übernahme von Twitter hat er die grenzenlose Arbeit5 ausgerufen, streikende Angestellte in seinen Werken werden kurzerhand entlassen. Mit seinen riesigen Spenden an Donald Trump, die Republikanische Partei und deren Parlamentarier hat er die Empfänger von sich abhängig gemacht und diktiert ihnen nun seine eigene Politik, wie diverse Beispiele6 zeigen.
Damit kann er auch seine Sicht der Arbeitswelt durchsetzen. Hier ist es nicht mehr unangebracht, von Ausbeutung zu sprechen. Das Wohl der Arbeitnehmenden ist nicht seine Priorität, wie seine Weigerung, die Tesla-Produktion während der Covid-Pandemie zu unterbrechen, gezeigt hat: Darauf hin sind hunderte Angestellte erkrankt und haben das Virus weiterverbreitet.
Diese Entwicklungen erhöhen den Druck auf die Unternehmen in anderen Teilen der Welt, die Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls auf Kosten der Arbeitnehmenden aufrecht zu erhalten. Es ist also höchste Zeit, Schranken gesetzlich zu fixieren und gerichtlich durchzusetzen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf INSIST.
1. https://www.beobachter.ch/magazin/gesetze-recht/auch-bei-krankschreibung-droht-nun-kundigung-719865?srsltid=AfmBOordYr64rRRcZD4ag4Ks8xvP6HvQ-aiDgJus1fIll2yE65bFBlxa
2. Postulat
3. https://gesundheitsfoerderung.ch/sites/default/files/remote-files/Faktenblatt_072_GFCH_2022-08_-_Job-Stress-Index_2022.pdf
4. siehe auch: https://www.insist-consulting.ch/forum-integriertes-christsein/24-3-5-arbeit-muessen-wir-arbeiten-bis-zur-erschoepfung-oder-brauchen-wir-mehr-raum-zum-leben.html
5. https://www.theverge.com/23551060/elon-musk-twitter-takeover-layoffs-workplace-salute-emoji
6. https://www.youtube.com/watch?v=79KDKWEOJ1s
Foto von Mykyta Kravčenko auf Unsplash