Asylwesen: Nichteintretensentscheide – Kein Essen, kein Bett, keine Pflege

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Die NEE in der Schweiz

Am 1. April 2004 traten die Bestimmungen in Kraft, mit denen die Asylbewerber, für deren Gesuch das Bundesamt für Flüchtlinge einen Nichteintretensentscheid (NEE) erlassen hat, von jeglicher Sozialhilfe ausgeschlossen werden.

Eine dramatische Situation

Ich habe an 3 überkantonalen Sitzungen mit sehr kompetenten und dynamischen Personen teilgenommen, die fest entschlossen sind, diesem ?Randständigen? unserer Zeit bis auf die Strasse und tief in den Winter zur Seite zu stehen.

Wir haben Informationen zu dieser dramatischen Situation, die jeden Kanton betrifft, ausgetauscht. Und, ehrlich, die darauffolgenden Nächte waren schwer für mich. Trotz meiner humanitären Erfahrungen mit Kriegssituationen, die mich sicher gestärkt haben, zittere ich angesichts der Unmenschlichkeit, die mir hier entgegenkommt.

In Solothurn habe ich Menschen gesehen, die nicht einmal in einer verlassenen Bauhütte Zuflucht und Erholung finden konnten. Und das, obschon der Kanton diese Baracke eigens renoviert hatte, um dort eine Anlaufstelle zu schaffen, und obschon es an Platz nicht mangelte.

Um beim Beispiel Solothurn zu bleiben: Die ?NEE? leben dort auf der Strasse und müssen selber für eine Schlafstelle sorgen. Oft versuchen sie, im Flüchtlingsheim Unterschlupf zu finden, werden aber für die Nacht weggescheucht. Sie finden sich auf der Strasse wieder, wo sie den harten Kontrollen der Polizei ausgesetzt sind. Und natürlich: keinerlei Anrecht auf Gesundheits- oder Körperpflege.

Die Nothilfe von 8 Franken pro Tag und Person für Nahrung, Körperpflege und Kleidung, sowie 13 Franken für Übernachtung entspricht in keiner Hinsicht den Mitteln, die nötig wären, um eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen, wie sie die Bundesverfassung garantiert.

Wie wenn dies nicht genug der Schrecken wäre, sind die Menschen afrikanischer Herkunft regelmässig verbalen und körperlichen Attacken rassistischer Gruppen ausgesetzt.

Natürlich wissen wir, dass es in jeder Volksgruppe Personen gibt, die sich nicht korrekt verhalten. Aber wenn wir den Drogenhandel alleine den Afrikanern in die Schuhe schieben, folgen wir dann der selben Logik und hängen die Pädophilie pauschal den Westlern an? Das ist doch zu bezweifeln.

Handeln für ein möglichst gutes Zusammenleben

Eines weiss ich: Ich will nicht warten ? und ich bin sicher: ihr auch nicht ?, bis Menschen unter unmenschlichen Lebensbedingungen zu leiden haben oder gar daran sterben, um aktiv zu werden und unseren Behörden zuzurufen, dass ich diese unwürdigen Bestimmungen nicht akzeptiere, die überdies bald auf alle abgewiesenen Asylbewerber ausgedehnt werden könnten.

Artikel 12 der schweizerischen Bundesverfassung fordert ja auch, dass jede Person in Not ein Recht auf Hilfe, Unterstützung und die erforderlichen Mittel für eine Existenz in menschlicher Würde hat.

Das ist unsere Kraft, unser Reichtum und unser Stolz. So fordern wir SchweizerInnen und andere MitgenossInnen unseres schönen Landes, dass dieses Land jeder Person Respekt schuldet, sowie das Recht, ein Dach über dem Kopf zu haben und sich anständig ernähren zu können.

Darum fangt schon heute an und lasst die Petitionen auf Solidarité sans frontières unterschreiben, damit der Respekt unter den Mitgliedern dieser Gesellschaft gewahrt bleibt und wir unser Zusammenleben bestmöglich gestalten können.


Photo by Kyle Glenn on Unsplash

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